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Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von

Ob man einen Meistertitel benötigt, um einen eigenen Betrieb zu gründen, ist im Handwerk vor allem davon abhängig, in welchem Gewerk man tätig ist – in einigen Handwerksberufen besteht hierbei die sogenannte Meisterpflicht, während andere Berufe zulassungsfrei sind. Das wird sich für einige Gewerke allerdings bald ändern. Der Bundesrat hat sich nun darauf geeinigt, die Meisterpflicht in zwölf Gewerken wieder einzuführen. Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht am Mittwoch, 9. Oktober 2019, jetzt zugestimmt.

Aufteilung in Gewerke mit und ohne Meisterpflicht

Der Meistertitel steht im Handwerk seit jeher für Qualität und Erfahrung. Lange Zeit war er als Großer Befähigungsnachweis Voraussetzung für die Gründung eines eigenen Handwerksbetriebs und die Ausbildung von Nachwuchs. 2004 kam es jedoch zur Novelle der Handwerksordnung. Mit der Einführung der Anlage B zur Handwerksordnung entfiel in einigen Handwerks- und handwerksähnlichen Berufen die Meisterpflicht. Dadurch ist auch für Gesellen die Gründung eines eigenen Handwerksbetriebes möglich. Für Berufe, die in Anlage A zur Handwerksordnung gelistet sind, besteht hingegen die Meisterpflicht.

12 Gewerke mit neuer Meisterpflicht:

Folgende 12 Gewerke werden nun in die Anlage A zur Handwerksordnung zurückkehren und wieder einen Meistertitel für die Betriebsgründung benötigen: 

  • Behälter- und Apparatebauer
  • Böttcher
  • Drechsler
  • Estrichleger
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamenhersteller
  • Werksteinhersteller

Berufe ohne Meisterpflicht:

Rund 40 Berufe gehören weiterhin zu den zulassungsfreien Gewerken.

  • Bogenmacher
  • Brauer und Mälzer
  • Buchbinder und -drucker, Schriftsetzer
  • Damen- und Herrenschneider
  • Edelsteinschleifer
  • Feinoptiker
  • Flexografen
  • Fotografen
  • Gebäudereiniger
  • Geigenbauer
  • Glas- und Porzellanmaler
  • Gold- und Silberschmiede
  • Graveure
  • Handzuginstrumentbauer
  • Holzbildhauer
  • Holzblasinstrumentenmacher
  • Keramiker
  • Klavierbauer
  • Korbmacher
  • Kürschner
  • Maßschneider
  • Metallbildner
  • Metallblasinstrumente
  • Metall- und Glockengießer
  • Modellbauer
  • Modisten
  • Müller
  • Oberflächenbeschichter
  • Sattler und Feintäschner
  • Schneidwerkzeugmechaniker
  • Schuhmacher
  • Segelmacher
  • Siebdrucker
  • Textilgestalter
  • Textilreiniger
  • Uhrmacher
  • Vergolder
  • Vergolder
  • Wachszieher
  • Weinküfer
  • Zupfinstrumentenmacher

Initiative zur Wiedereinführung der Meisterpflicht

Mit der Novellierung der Handwerksordnung wurde es deutlich einfacher, ein eigenes Unternehmen zu gründen. So hatte diese auch einen regelrechten Gründungsboom zur Folge – bei vielen der Betriebe handelte es sich aber um sogenannte “Ein-Mann-Betriebe”, wie Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung im Februar mitteilte. In solchen Kleinstbetrieben werden zwangsläufig auch keine neuen Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen.

Im September 2018 hatte eine Initiative Bayerns einen Antrag für die Wiedereinführung der Meisterpflicht eingereicht. Mehrere Gutachten wurden daraufhin in Auftrag gegeben. In der Bundesratssitzung vom 15. Februar 2019 wurde der Antrag dann angenommen. Dem entsprechenden Gesetzesentwurf von Peter Altmaier wurde nun von der Bundesregierung zugestimmt. Dem folgen nun weitere Besprechungen im Bundesrat und im Bundestag. Bald wird es in den entsprechenden zwölf bisher zulassungsfreien Gewerken wieder nötig sein, dass man Handwerksmeister werden oder einen beschäftigen muss, um einen eigenen Betrieb zu gründen.

Doch was genau spricht eigentlich für die Wiedereinführung des Meisterbriefes als Voraussetzung für die Unternehmensgründung und was dagegen?

Gründe für die Meisterpflicht:

  • Qualitätssicherung
  • Im Betrieb kann ausgebildet werden
  • Mehr Fachkräfte
  • Stärkung des Verbraucherschutzes
  • Schaffung von Arbeitsplätzen durch weniger Kleinbetriebe

Gründe gegen die Meisterpflicht:

  • Höhere Hürden für die Betriebsgründung
  • Meisterbrief als freiwilliges Qualitätskriterium
  • Geringerer Migrantenanteil im Handwerk
  • Insgesamt längere Ausbildungsdauer bis zum Abschluss der Meisterprüfung

Wiedereinführung der Meisterpflicht ab 2020

Die Änderung der Handwerksordnung soll voraussichtlich mit dem Jahreswechsel zum 1. Januar 2020 rechtskräftig werden. Verbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes begrüßten die Entscheidung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht, andere hingegen fürchten eine Verschärfung des Fachkräftemangels im Handwerk.

Info: Bestehende Betriebe sollen durch die Änderungen übrigens nicht gefährdet werden: So soll die Änderung der Handwerksordnung einen Bestandsschutz beinhalten. Dementsprechend müssen sich selbstständige Handwerker ohne Meistertitel keine Sorgen um ihren Handwerksbetrieb machen. Auch das nachträgliche Ablegen der Meisterprüfung soll nicht nötig werden. 

Für die weiterhin zulassungsfreien Gewerke sollen die gleichen Möglichkeiten zur Förderung von Aus- und Weiterbildungen wie bei zulassungspflichtigen Gewerken geschaffen werden. Ob in Zukunft noch weitere Gewerke wieder in die Anlage A der Handwerksordnung zurückgeführt werden, bleibt zunächst offen, könnte aber möglich sein. 

Blauarbeit hält Sie weiterhin auf dem Laufenden. Als Dienstleister sind sie bei uns gut aufgehoben – Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um das Thema gerne beratend zur Seite.

Bildquelle: Aleix Cortadellas/stock.adobe.com

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von

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2 Kommentare zu „Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk“

  1. Ich vermisse Rundfunkmechaniker oder Dienstleister für Geräte der Unterhaltungselektronik.
    Wie z.B. Handy-Reparatur auf Board-Level-Ebende. Ich denke es ist Handwerk, da es sich um Microelektronik handelt.

    MFG

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