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Bei akuten Notfällen kann der Elektriker-Notdienst helfen

Elektronotdienst beauftragen: Was sollte man dabei beachten?

Letzte Aktualisierung am 22. Juli 2022 von

Bei Problemen mit der Elektronik oder der Gebäudetechnik sollten Laien in jedem Fall einen professionellen Elektriker hinzuziehen, statt selbst zu versuchen, das Problem zu lösen – denn das kann schnell gefährlich enden. Wenn der Strom aber mitten in der Nacht, sonntags oder an Feiertagen ausfällt, kann meist nur ein Elektriker-Notdienst Abhilfe schaffen. Doch was sollte man bei einem solchen Notdienst beachten?

Wann sollte man einen Elektriker-Notdienst beauftragen?

Strom ist essentiell für unser öffentliches, privates und berufliches Leben – und wenn hier plötzlich Probleme auftreten, kann das unseren Alltag sogar lahm legen. Nicht immer ist es sofort nötig, einen Elektriker-Notfalldienst zu rufen, denn manchmal kann ein Stromausfall auch nur sehr simple Gründe haben, temporär auftreten oder schnell selbst behoben werden.

Bei folgenden Ursachen braucht man keinen Elektriker-Notdienst:

  • Abstellung des Stroms, z.B. bei Bau- oder Wartungsarbeiten, in der Regel mit Ankündigung
  • Auslösung der Sicherung bei Benutzung zu vieler elektronischer Geräte
  • Temporärer Stromausfall

Sollte der Strom allerdings akut nicht zurückkehren und auch die Betätigung des entsprechenden Sicherungsschalters nicht helfen, ist es durchaus sinnvoll, einen Elektriker zu engagieren. Ein Notdienst wird vor allem bei akuten Problemen benötigt, bei denen schnell Abhilfe geschaffen werden muss und wenn kein regulärer Elektrobetrieb erreichbar ist. Hat man gegebenenfalls etwas mehr Zeit zur Verfügung, kann man auch einen Elektriker zu den normalen Werkzeiten beauftragen.

Was kostet ein Elektriker-Notdienst?

Bei Notdiensten sollte man in der Regel mit höheren Kosten als bei regulären Betrieben rechnen. Wie hoch die Preise für einen Elektronotdienst ausfallen, ist regional unterschiedlich und natürlich auch vom jeweiligen Anbieter abhängig. Man sollte aber auch bedenken, dass bei einem Elektroniker-Notdienst neben der Vergütung für die eigentlichen Arbeitsstunden des Elektriker auch eine Bereitschaftspauschale anfällt und weitere Kosten für die Materialien entstehen können. Zusätzlich berechnen Notdienste häufig Wegekosten für die Anfahrt. Bestenfalls sollten Sie also einen Notdienst kontaktieren, der sich in Ihrer Nähe befindet.

Achtung: Sollten Sie einen Notdienst unter der Vorwahl Ihres Ortes erreichen, können Sie auch davon ausgehen, dass sich die Elektriker vor Ort befinden und keine zu hohen Wegekosten entstehen.

Da man sich bei einem akuten Problem mit der Elektronik meist in einer dringlichen Notlage befindet, hat man in diesem Moment oft keine Zeit oder die Möglichkeit sich großartig mit dem Vergleichen von Preisen zu beschäftigen, leider lassen sich aber auch keine Durchschnittskosten für den Elektronotdienst ausmachen. Falls Sie für den Notfall gerüstet sein wollen, lohnt es sich vorab verschiedene Notdienste von Elektrikern zu vergleichen und die Nummer von einem der Betriebe vorsichtshalber schon einmal aufzuschreiben oder abzuspeichern.

Wer bezahlt in Mietwohnungen für den Elektronotdienst?

Schmort eine Leitung durch und es kommt zum Stromausfall ist der erste Gedanke natürlich oft sofort einen Elektriker-Notdienst zu bestellen. Doch als Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus oder einem Miethaus stellt sich gleichzeitig auch die Frage, wann man als Mieter einen Handwerker rufen darf? Oder mindestens genauso wichtig: Wer bezahlt für den Elektriker-Notdienst, wenn der Mieter ihn ohne die Zustimmung des Vermieters gerufen hat.?

Grundsätzlich ist der Vermieter für einen einwandfreien und zumutbaren Zustand des Mietobjekts verantwortlich, während der Mieter dafür sorgen sollte, größere Schäden zu vermeiden. Handelt es sich nicht um einen Notfall wäre der gängige Weg die Information des Vermieters oder der Hausverwaltung. Diese würde sich dann selbst um den Schaden kümmern, einen Handwerker vorbeischicken oder den Mieter damit beauftragen einen Handwerker zu bestellen.

Handelt es sich aber um einen Notfall fehlt natürlich die Zeit, um den Vermieter anzurufen. Sollte also das leibliche Wohl oder eine Gefährdung des Mietobjektes mit dem Schaden einhergehen, kann der Mieter auch selbstständig einen Elektronotdienst beauftragen, tut jedoch gut daran den Vermieter währenddessen oder so schnell wie möglich zu informieren. In einem solchen Fall sollte auch der Vermieter für die Reparaturmaßnahmen aufkommen, es sei denn diese fallen unter die Kleinreparatur-Klausel oder waren unverhältnismäßig.

Worauf sollte man bei Elektronotdiensten noch achten?

Weil man sich eben oft in einer gewissen Zwangslage befindet, wenn man einen Notdienst engagiert, ist man oft weniger aufmerksam, trotzdem sollte man dringend einige Dinge beachten:

  • Korrekte Handwerkerrechnung: Wie bei jedem Handwerkerauftrag sollten Sie eine vollständige und korrekte Rechnung fordern auf der alle Kostenpunkte aufgeführt sind.
  • Festpreisvereinbarungen: Lassen Sie sich nicht auf einen Festpreis ein, wenn noch gar nicht genau feststeht, was genau das Problem ist
  • Gewährleistungspflicht: Auch Notdienste haben eine Gewährleistungspflicht, dementsprechend können Sie auch eine fachgerechte Ausführung erwarten. Außerdem haben Sie ein Recht auf Nachbesserung, sollte das Problem zunächst nur provisorisch beseitigt werden

Bildquelle: LIGHTFIELD STUDIOS/stock.adobe.com

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6 Kommentare zu „Elektronotdienst beauftragen: Was sollte man dabei beachten?“

  1. Es ist ein guter Hinweis, dass man nicht immer sofort den Elektronotdienst rufen muss. Bei uns jedoch fällt der Strom recht häufig aus und das nicht in der ganzen Nachbarschaft, sondern meisten nur bei uns. Das deutet für mich darauf hin, dass bei uns etwas nicht in Ordnung ist. Wie sie selbst erwähnt haben, ist der Strom notwendig im Alltag und das regelmäßige ausfallen ist doch recht lästig.

  2. Bei der Beauftragung von Notdiensten wie Installateur oder Elektro sollte man stets ein Bewusstsein für die ersten Sofortmaßnahmen haben. Bei Strom und Gas ist das nicht so offensichtlich wie bei Wasser. Bei einem Rohrbruch wird wohl jeder auf die Idee kommen zuerst die Hauptleitung abzudrehen. Vielen Dank für Ihren Beitrag!

  3. Wie Sie bereits erwähnen, sollte man sofern es sich nicht um einen Notfall handelt an den Vermieter oder an die Hausverwaltung wenden. Ich denke, dass der Schaden dann durch die jeweilige Institution beseitigt werden würde. Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Inanspruchnahme von Notdiensten.

  4. Neulich ist der Strom bei uns in der Wohnung ausgefallen. Ich habe sofort einen Elektriker angerufen, und es wurde teuer. Ich wollte jetzt herausfinden wann genau man einen Elektriker-Notdienst beauftragen sollte. Vielen Dank für diesen Artikel!

  5. Gut zu wissen, dass der Vermieter für Reparaturen verantwortlich ist, wenn sie unter die Kleinreparatur-Klauseln fallen. Meine Schwester musste gestern einen Installateur Notdienst anrufen. Sie fragt sie nun, ob sie die Erstattung der Kosten vom Vermieter bekommen kann. Ich werde sie empfehlen, solche Klauseln zu lesen. Danke!

  6. Ich habe soeben für den Elektriker-Notdienst hier in Delmenhorst für den Ersatz von drei Sicherung 420 Euro zahlen müssen. Ob das wohl mit rechten Dingen zugegangen ist? Sonntagszuschlag, Anfahrtskosten und 3 Sicherungen. Das tat verdammt weh…

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