Das Fachkräftezuwanderungsgesetz soll die Zuwanderung von Fachkräften aus dem EU-Ausland vereinfachen.

Fachkräftezuwanderungsgesetz: Noch keine Einigung in Sicht

Letzte Aktualisierung am 7. Februar 2020 von

In den letzten Monaten hört man immer wieder vom Fachkräftezuwanderungsgesetz. Es soll eine geregelte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem EU-Ausland ermöglichen und damit den Fachkräftemangel im Handwerk, der Pflege und der IT eindämmen.

Überlastete Handwerker und lange Wartezeiten für Auftraggeber

Der Fachkräftemangel trifft im Handwerk vor allem Auftraggeber, die dadurch in manchen Bereichen sehr lange auf Termine warten müssen. Im Gegensatz dazu kann die derzeitige Auftragslage für Handwerksbetriebe sehr praktisch sein, da sie durchgehend mit Aufträgen versorgt sind und sich kaum um Kundenakquise kümmern müssen. Langfristig wirkt sich der Fachkräftemangel aber auch auf Handwerksbetriebe negativ aus, vor allem wenn sie keinen qualifizierten Nachwuchs finden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat geschätzt, dass 1,6 Millionen Stellen längerfristig unbesetzt bleiben. Das Gesetz könnte einen großen Teil dazu beitragen, diese Stellen zu besetzen. Es würde nämlich viele Hürden abbauen, die qualifizierten Fachkräften außerhalb der EU die Zuwanderung erschweren.

Wann kommt das Gesetz?

Schon im Dezember 2018 hat das Regierungskabinett einen Entwurf für das Fachkräftezuwanderungsgesetz beschlossen. Eigentlich sollte dieser Entwurf schon im März im Bundestag beraten werden, doch er wurde vorerst vertagt. Innenpolitiker der CDU würden das Gesetz gerne an ein anderes “Gesetz zur geordneten Rückkehr” knüpfen, das Abschiebungen bei Ausreisepflichtigen erleichtern soll. Am 03.04. gab es dazu Gespräche der Koalitionsspitzen, konkrete Ergebnisse der Gesprächsrunde sind aber noch nicht bekannt. Bis über den endgültigen Gesetzestext abgestimmt wird, könnte es also noch ein paar Monate dauern. Fest steht jedoch: Wir werden über alle wichtigen Änderungen für Handwerksbetriebe berichten.

Handwerk unterstützt das Fachkräftezuwanderungsgesetz

Unterstützung erhält die Regierung dabei auch aus der Wirtschaft, z.B. von der IG Bau, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und den Handwerkskammern. Sie alle wünschen sich klare Regeln zur Einwanderung und eine schnelle Umsetzung des Fachkräftezuwanderungsgesetzes. Der Vorsitzende der IG Bau schlug Anfang März aufgrund des Fachkräftemangels sogar vor, ein Pflichtpraktikum im Handwerk einzuführen. Handwerk und Baubranche sind besonders stark vom Fachkräftemangel betroffen was besonders Auftraggebern zu schaffen macht. Sie müssen oft sehr lange auf Termine warten.

Bildquelle: JackF/stock.adobe.com

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2 Kommentare zu „Fachkräftezuwanderungsgesetz: Noch keine Einigung in Sicht“

  1. Es sollte der Facharbeiter – Geselle wieder richtiges Geld verdienen – Lohn. Da würden viele nicht das Bauhandwerk verlassen und zur Industrie gehen wo er 1000,– Euro oder mehr verdient. Früher war das Handwerk begehrt weil der Handwerker gut verdiente .
    Auch sollte das Handwerk wieder besser dargestellt werden und nicht meinen das sind Menschen 2 Wahl .

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