Einzelunternehmen – Infos zu Gründung, Rechtsform und Steuern

Letzte Aktualisierung am 9. November 2020 von

Immer mehr Menschen wünschen sich, von einem Arbeitgeber unabhängig und flexibel zu sein und dennoch genug zu verdienen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Besonders bei jungen Leuten ist daher das „Gründen“ zu einem geflügelten Wort geworden. Wer gründet, wird in den meisten Fällen ein Einzelunternehmen gründen. Ein Einzelunternehmen ist, wie der Name schon sagt, ein Unternehmen, das von nur einer Person gegründet wird. Diese Rechtsform wird besonders häufig von Freiberuflern oder Kleinunternehmern gewählt, die Auftragsarbeiten erledigen und daher oft keine großen finanziellen oder räumlichen Mittel benötigen. Arbeitet man ausschließlich beim Kunden oder von zu Hause, werden keine Geschäftsräume benötigt. Ausschließlich geistige Arbeit benötigt weder viel Arbeitsmaterialien noch ein nennenswertes Eigenkapital. Daher finden sich Einzelunternehmen besonders häufig im Bereich der Kunst. Nicht nur handwerkliche Künstler wie Maler oder Drechsler, sondern auch Autoren oder Journalisten wählen häufig das Einzelunternehmen als Rechtsform. Landwirte arbeiten häufig allein oder mit Ihrer Familie und auch jeder andere Gewerbetreibende kann ein Einzelunternehmen anmelden. Mit der Anmeldung des Einzelunternehmens sind Sie bereits selbstständig, unterliegen aber noch einigen Einschränkungen und Vergünstigungen. Dies ermöglicht es Ihnen, günstigere Preise anzubieten und somit eine ernstzunehmende Konkurrenz für größere Unternehmen darzustellen.

Grundsätzlich gibt es mehrere Varianten von Einzelunternehmen, da der Begriff selbst rechtlich nicht fest definiert ist. Die klassischen Varianten sind Kleinunternehmen (in der Regel von Freiberuflern), Kleingewerbe und die Arbeit als eingetragener Kaufmann. Auch 1-Personen-Kapitalgesellschaften wie die 1-Personen-GmbH und 1-Personen-UG werden als Einzelunternehmen bezeichnet.

Wenn Sie sich für ein Einzelunternehmen als Rechtsform entscheiden, führt Sie Ihr erster Weg zum Gewerbeamt, wo Sie Ihr Gewerbe anmelden. Dazu benötigen Sie Ihre Steuernummer und die Berufsbezeichnung. Startkapital ist gesetzliche nicht vorgeschrieben. Gerade im künstlerischen Bereich ist oft überhaupt kein Startkapital notwendig, da die benötigten Arbeitsmaterialien und Geräte wie Computer, Drucker oder ähnliches ohnehin bereits vorhanden sind. Als Kaufmann folgt der Anmeldung des Gewerbes noch der Eintrag ins Handelsregister. Freiberufler müssen lediglich eine Steuernummer für ihr Kleinunternehmen beim Finanzamt beantragen. Dies dauert in der Regel 6-8 Wochen und ist relativ unbürokratisch.

Buchhaltung und Steuerberechnung

Für die Berechnung der fälligen Steuern gibt es drei Möglichkeiten: Die formlose Einnahmenüberschussrechnung, die Einnahmenüberschussrechnung mit der Anlage EÜR und die Buchhaltung.

Die formlose Einnahmenüberschussrechnung gilt nur, wenn Sie sich beim Finanzamt als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) angemeldet und einen jährlichen Umsatz von maximal 22.000 Euro haben. Dann dürfen Sie dem Finanzamt den Gewinn auch ohne Anlage EÜR mitteilen.

Bis zu einem Gewinn von 60.000 Euro oder einem Umsatz von 600.000 Euro dürfen Sie die Einnahmenüberschussrechnung nutzen. Dabei zieht man für die Steuererklärung einfach die Betriebsausgaben von den Einnahmen ab und der Überschuss ist der Gewinn. Diese Daten gibt man mit der Anlage EÜR beim Finanzamt ab.

Liegt der Gewinn über 60.000 Euro oder der Umsatz über 600.000 Euro, besteht für das Kleinunternehmen die Buchführungspflicht. Dann muss eine Bilanz erstellt werden und die Steuererklärung ist mit mehr Aufwand verbunden.

Steuern

Unabhängig von der Steuerart besteht eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für alle Dokumente, die geschäftlich relevant sind. Bei einer Außenprüfung des Finanzamts könnte es sonst Probleme geben.

Einkommensteuer

Genau wie als Angestellter zahlen Sie mit einem Einzelunternehmen die ganz gewöhnliche Einkommenssteuer. Bei einer Steuererklärung im Folgejahr werden alle Einkünfte aus Ihrem Kleinunternehmen angegeben, aus denen sich dann die eventuelle Steuerlast berechnet.

Einkommensteuer zahlt man erst ab Einkünften über dem Grundfreibetrag, der sich aus dem Existenzminimum ergibt. 2020 liegt der Grundfreibetrag bei 9408 Euro pro Jahr, für das Jahr 2019 bei 9168. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt der doppelte Grundfreibetrag. Für Einkommen über dem Grundfreibetrag gelten folgende Steuersätze:

  • 9.409 – 14.532 €: 14 – 24 %
  • 14.533 – 57.051 €: 24 – 42 %
  • 57.052 – 270.501 €: 42 %
  • ab 270.501 €: 45 %

Einzelunternehmen müssen in jedem Vierteljahr eine Einkommensteuervorauszahlung abführen. Sie richtet sich nach der Höhe der Einkommensteuer im Vorjahr. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind immer am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig.

Gewerbesteuer

Mit der Gewerbesteuer wird der Gewerbeertrag von Unternehmen versteuert. Es handelt sich um einen Gemeindesteuer und die Höhe variiert deswegen abhängig davon, wo Sie Ihr Unternehmen angemeldet haben.

Der Freibetrag für die Gewerbesteuer beträgt 24.500 Euro im Jahr. Er gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, also GbR, oHG und KG. Für Kapitalgesellschaften (UG, GmbH und AG) gibt es keinen Gewerbesteuerfreibetrag.

Von der Gewerbesteuer befreit sind:

  • Freiberufler
  • Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe

Umsatzsteuer

Haben Sie das Unternehmen nicht als Kleinunternehmer eingetragen, müssen Sie auch Umsatzsteuer zahlen. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent muss auf alle Leistungen und Produkte aufgerechnet werden und an das Finanzamt abgeführt werden. Im Gegenzug hat man aber auch die Möglichkeit, die gezahlte Umsatzsteuer für Betriebsmittel von der eigenen Umsatzsteuerlast abzuziehen. Das nennt sich Vorsteuer und wird über die Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet.

Wer haftet bei Problemen?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine der Varianten der Einzelunternehmen zu gründen, sollten Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Sollte eine Schuldenlast entstehen oder Sie aus irgendwelchen Gründen für Schäden zu haften haben, die bei der Arbeit Ihres Unternehmens aufgetreten sind, so wird auch Ihr privates Vermögen zur Tilgung herangezogen. Diesbezüglich ist immer das Risiko gegeben, auch das eigene, nicht in das Unternehmen gesteckte Geld zu verlieren. Für Einzelunternehmen mit vergleichsweise geringen finanziellen Bewegungen ist dieses Risiko nicht besonders nennenswert. Wenn kaum Investitionen getätigt werden müssen und es kaum Arbeitsmaterialien oder erweiterte Dienstleistungen zu bezahlen gibt, ist es schwer, Schulden entstehen zu lassen. Hier gilt also: Je erfolgreicher und anspruchsvoller das Unternehmen ist, desto höher ist auch das Risiko. Auch, wenn Sie als Einzelunternehmer Angestellte haben, die gegebenenfalls Schäden verursachen, sind Sie als einziger Inhaber des Unternehmens haftbar.

Welche Vor- und Nachteile hat ein Einzelunternehmen gegenüber anderen Rechtsformen?

Ein Einzelunternehmen zu gründen erscheint vielen Menschen sehr attraktiv. Und das nicht ohne Grund, denn mit der Arbeit als Selbstständiger sind viele Vorteile verbunden. In der Regel bestimmen Sie die Arbeitszeiten selbst, sind also völlig flexibel. Auch die Aufträge nehmen Sie selbst an oder lehnen sie ab – Sie haben also die völlige Entscheidungsgewalt darüber, wann Sie arbeiten, wie viel Zeit Sie investieren und welche Aufträge Sie entgegennehmen. Dies erscheint zunächst natürlich traumhaft. Viele Gründer von Einzelunternehmen stellen jedoch schnell fest, dass ihnen die Disziplin fehlt, ohne Druck von außen in ausreichendem Maße zu arbeiten. Dann herrscht am Monatsende Ebbe. Sie sollten sich also sicher sein, dass Sie die nötige Disziplin und Motivation aufbringen können, bevor Sie ein solches Unternehmen starten. Ein weiterer Vorteil ist die günstige Umsetzung. Sie können selbst entscheiden, wie viel Geld Sie investieren wollen oder können, daher sind Einzelunternehmen besonders gut für junge Leute geeignet, die nicht viel Eigenkapital mit sich bringen können.

Ein entscheidender und nicht zu vernachlässigender Nachteil ist die fehlende Absicherung. Ohne eine feste Anstellung wird Ihnen nur das bezahlt, was Sie auch wirklich geleistet haben. Es gibt kein festes monatliches Einkommen, mit dem Sie rechnen können. Gibt es eine Flaute und Sie bekommen keine Aufträge oder erkranken, so ist diese Zeit verloren und wird nicht durch einen Festbetrag abgefangen. Daher sollten Sie nur dann gründen, wenn Sie finanziell in der Lage sind, mindestens eine Auftragssaison ohne Aufträge zu überstehen.

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2 Kommentare zu „Einzelunternehmen – Infos zu Gründung, Rechtsform und Steuern“

  1. Hallo an das Team von Blauarbeit.de Erst einmal ein Kompliment an eure Webseite ich muss sagen, ich bin positiv beeindruckt. Auch euer Blog, klasse. Zu diesem Artikel wollte ich anmerken, zieht euch mal die Steuersätze rein. z.b.ab 270.501 €: 45 %. Ein Unternehmen welches z.b. wie meines mit nur 25 Euro angefangen hat, zahlt einen solchen Steuersatz. Wie soll man Angestellte nehmen und europaweit ausbauen, wenn man im eigenen Land kaputt gesteuert wird. Es kommen Vorsteuern dazu usw. Nichts dagegen, dass man seinen Beitrag leistet, aber ich liege bei insgesamt über 50% jeden Monat.
    Die zusätzliche Frechheit ist, dass man selbst wenn man die IHK nicht braucht, mit der Zeichnung der Gewerbeanmeldung dort Mitglied wird. Super Artikel für Gründer.

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