Verkehrsschild der Umweltzone in Berlin

Diesel-Fahrverbote: Welche Städte sind betroffen?

Letzte Aktualisierung am 16. Februar 2022 von

Immer noch sind Diesel-Fahrverbote in aller Munde. Viele Menschen machen sich Sorgen über mögliche Einschränkungen beim Pendeln und eine Entwertung ihrer Autos. Besonders bei Handwerkern könnten Fahrverbote die Flexibilität stark einschränken und zu geringeren Einnahmen führen. Wir halten Sie mit diesem Artikel auf dem Laufenden.

Fahrverbot in Berlin

Seit wann?
25. November 2019

Betroffene Fahrzeuge
Diesel-Abgasnorm Euro 1-5

Fahrverbotszone

Gesamte Zone: 2,9 km (0,05 Prozent des gesamten Straßennetzes)

  • Alt-Moabit zwischen Gotzkowkystraße und Beusselstraße
  • Brückenstraße zwischen Köpenicker Straße und Holzmarkstraße
  • Friedrichstraße zwischen Unter den Linden und Dorotheenstraße
  • Hermannstraße zwischen Silbersteinstraße und Emser Straße
  • Leipziger Straße zwischen Charlottenstraße und Leipziger Platz (Ostseite)
  • Reinhardstraße zwischen Charitéstraße und Kapelle-Ufer
  • Silbersteinstraße zwischen Hermannstraße und Karl-Marx-Straße
  • Stromstraße zwischen Perleberger Straße und Turmstraße

Strafen
Noch unklar, wahrscheinlich Bußgeld in Höhe von 25 Euro

Ausnahmen

  • Anwohner und ihre Besucher
  • Handwerker
  • Kunden von Geschäften
  • Patienten von Arztpraxen
  • Pflegedienste auf Hausbesuch

Weitere Infos
Es wird wahrscheinlich kein flächendeckendes Fahrverbot in der Berliner Umweltzone geben. Dafür werden aber Tempo-30-Zonen ausgeweitet und die Parkgebühren sollen um 20 Prozent steigen.

Fahrverbot in Hamburg

Gültig seit 1. Juni 2018

Betroffene Fahrzeuge
Diesel-Abgasnorm Euro 1 bis 5 (Max-Brauer-Allee)
Fahrzeuge über 3,5 t mit Diesel-Abgasnorm 1 bis 5 (nur auf der Stresemannstraße)

Fahrverbotszone
Julius-Leber-Straße/Max-Brauer-Allee bis Holstenstraße/Max-Brauer-Allee (ca. 580 m)
Kaltenkircher Platz/Stresemannstraße bis Neuer Pferdemarkt (ca. 1600 m)

Strafen
25 Euro Bußgeld für PKW
75 Euro Bußgeld für LKW

Ausnahmen

  • Anwohner und ihre Besucher
  • Kunden und Beschäftigte von ansässigen Firmen, Praxen oder Kanzleien
  • Handwerker
  • Lieferverkehr
  • Krankenwagen und Müllautos

Weitere Infos
Auf der Stresemannstraße sind Diesel-PKW und -Busse weiterhin erlaubt.
Es gibt in Hamburg keine Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5, die mit einem SCR-System nachgerüstet wurden.

Wichtige Urteile
Verwaltungsgericht Hamburg vom 05.11.2014 (9 K 1280/13)

Fahrverbot in München

Eigentlich müsste es aufgrund der Gesetzeslage und Messwerte auch in München längst Diesel-Fahrverbote geben. Bislang hat sich die Landesregierung jedoch dagegen gewehrt, da sie unverhältnismäßig seien. Aus diesem Grund hat die Deutsche Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht München geklagt und gewonnen.

Trotzdem hat die bayerische Landesregierung auch nach gerichtlicher Aufforderung nicht gehandelt und es mussten Zwangsgelder verhängt werden. Auch nach diesen Zwangsgeldern hat die Landesregierung nichts unternommen und die Deutsche Umwelthilfe hat eine Zwangshaft für die bayerischen Regierungsverantwortlichen beantragt. Der Haken: Nach deutschem Recht ist eine Zwangshaft für Amtsträger überhaupt nicht möglich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof musste das Verfahren daher an den EuGH in Luxemburg weitergeben und dort wird gerade verhandelt, ob eine Zwangshaft in Frage kommt (Verfahren C752/18). Bis zu diesem Urteil brauchen Sie sich keine Sorgen zu Fahrverboten in München zu machen.

Wichtige Urteile
VG München, Beschluss v. 29.01.2018 – M 19 X 17.5464

Fahrverbot in Köln

Ab wann?
Noch unklar

Fahrverbotszone
Noch nicht festgelegt, bis dahin gilt die aktuelle Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge
Diesel-Abgasnorm Euro 1-5
Benziner der Klassen Euro 1 und 2

Ausnahmen
Noch unklar. OVG Münster empfiehlt Ausnahmen für Handwerker, Anwohner und nachgerüstete Fahrzeuge. Ähnliche Ausnahmen wie in Berlin und Hamburg sind sehr wahrscheinlich.

Wichtige Urteile
VG Köln am 08.11.2019 (13 K 6684/15)
OVG Münster am 12.09.2019 (Aktenzeichen 8 A 4775/18)

Am 12. September 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Luftreinhalteplan vom 1. April 2019 rechtswidrig ist und angepasst wird. Es hat aber nicht entschieden, dass eine große Fahrverbotszone zwingend nötig ist. Solange die Stickstoffdioxidwerte bis Ende 2020 zuverlässig gesenkt werden, können auch streckenbezogene Diesel-Fahrverbote ausreichen. Wenn dadurch aber an anderen Stellen die Werte ansteigen, können auch großräumige Diesel-Fahrverbote kommen. Besonders hohe Werte wurden an folgenden Stellen gemessen:

  • Clevischer Ring: 59 Mikrogramm pro Kubikmeter
  • Justinianstraße: 48 Mikrogramm pro Kubikmeter
  • Luxemburger Straße: 45 Mikrogramm pro Kubikmeter
  • Neumarkt: 47 Mikrogramm pro Kubikmeter

Fahrverbot in Frankfurt

Ab wann?
Ab 2021

Betroffene Fahrzeuge
Diesel der Abgasnormen Euro 1 bis 5
Benziner und gasbetriebene Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 1 und 2

Fahrverbotszone
Noch unklar, flächendeckendes Fahrverbot ist aber ausgeschlossen

Wichtige Urteile
Am 11. Dezember 2019 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof geurteilt, dass der bisherige Luftreinhalteplan nicht ausreicht. Bis 31. Dezember 2020 muss die hessische Landesregierung einen neuen Plan erstellen, der auch Fahrverbote als absolute Notlösung enthält.

Fahrverbot in Stuttgart

Seit wann?
1. Januar 2019

Betroffene Fahrzeuge
Diesel der Abgasnormen Euro 1 bis 4 seit 2019
Diesel der Abgasnorm Euro 5 seit 2020

Fahrverbotszone
Für Euro 1 bis 4: Stuttgarter Umweltzone (gesamtes Stadtgebiet)

Für Euro 5:

  • B14 (Am  Neckartor) von der “ADAC-Kreuzung” bis zur Kreuzung Cannstatter Str. / Heilmannstraße
  • B14 (Hauptstätter Straße) vom Österreichischen Platz bis zum Marienplatz
  • B27 (Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige, Obere Weinsteige) von der Kreuzung Obere Weinsteige / Jahnstraße bis zum Charlottenplatz
  • B27 (Heilbronner Straße) von der Kreuzung Kriegsbergstraße bis zur Kreuzung Wolframstraße

Strafen
Bis zu 108,50 Euro Bußgeld inklusive Verwaltungsgebühren

Allgemeine Ausnahmen

  • Geschäftsmäßiger Lieferverkehr
  • Polizei und Feuerwehr
  • Medizinische Notfälle
  • Menschen mit Behinderung
  • Fahrten zu Park-and-Ride-Anlagen

Für Handwerker gibt es in Stuttgart leider keine allgemeine Ausnahme. Ein Antrag auf eine besondere Ausnahmegenehmigung ist aber möglich. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sind, erfährt man auf der Website der Stadt Stuttgart.

Für Euro-5-Diesel hatte die grün-schwarze Landesregierung flächendeckende Diesel-Fahrverbote eigentlich ausgeschlossen. Seit September 2019 hat die Landesregierung aber andere Pläne: Falls die Stickstoffdioxidwerte auch 2020 über der Grenze von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter bleiben, muss der Luftreinhalteplan weiter verschärft werden. Da die Werte in Stuttgart die Grenze sehr oft und sehr stark überschreiten, können wir ein strengeres flächendeckendes Fahrverbot ab Mitte 2020 leider noch nicht ausschließen. Genauere Informationen werden im Dezember mit der fünften Fortschreibung des Luftreinhalteplans folgen. Eine endgültige Entscheidung kommt im April 2020, denn dann wird das Verkehrsministerium die Werte überprüfen.

Kein Diesel-Fahrverbot in Essen

Schon nach dem Urteil zum Luftreinhalteplan der Stadt Köln zeigte sich die Umweltdezernentin Simone Raskob optimistisch. Zurecht, denn am 5. Dezember haben sich das Land NRW, die Bezirksregierung, die Stadt Essen und die Deutsche Umwelthilfte auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das auch ohne Diesel-Fahrverbote in Essen und auf der A40 die Einhaltung der Grenzwerte ermöglicht. Es geht also auch ohne Fahrverbote, wenn Städte rechtzeitig andere Maßnahmen umsetzen. Das wird besonders Anfang 2020 interessant, weil dann Verhandlungen für 11 weitere Städte anstehen.

Häufig gestellte Fragen

Woran erkennt man Fahrverbote?

Vor einer Fahrverbotszone findet man für gewöhnlich das Schild Umweltzone (Zeichen 270.1) oder das Schild “Verbot für Kraftwagen” (Zeichen 251). Dazu gibt es auch Zusatzschilder, die anzeigen welche Abgasklassen Zufahrt haben. Auch der Zusatz “Anlieger frei” steht oft dabei.
Fahrverbot, Verkehrszeichen 251

Wie werden Fahrverbote kontrolliert?

Im Moment werden Fahrverbote vor allem über Stichproben anhand der Fahrzeugpapiere kontrolliert. In der Diskussion ist aber auch eine blaue Plakette für neuere Dieselautos, die aber frühestens 2020 kommt. Noch steht aber nicht fest, ob sie überhaupt eingeführt wird. Grüne Plaketten sind hingegen schon im Einsatz. Ob Sie eine brauchen erfahren Sie auf der Website Ihrer Stadt.

Welches Diesel-Auto kann man überhaupt noch kaufen?

Komplett auf der sicheren Seite ist man langfristig nur mit anderen Antrieben, zum Beispiel Benzinern oder Elektroautos. Mit Diesel-Autos der Abgasnorm Euro 6d-TEMP sollte man in den nächsten Jahren auch relativ sicher sein. Bis jetzt existieren nur Verbote für die Abgasklassen Euro 1-5, in Zukunft könnten aber auch Verbote für die Diesel-Abgasnorm Euro 6a bis 6c kommen. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, somit können ab September 2021 auch für Euro-6-Diesel Fahrverbote eingeführt werden.

Welche Fahrzeuge können umgerüstet werden?

Nachrüstungen sind besonders bei Euro-5-Dieseln sinnvoll und können auch bei Euro-4-Dieseln eine Lösung sein. Die ganze Liste der geeigneten Autos findet man auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts.

Warum sind Fahrverbote überhaupt nötig?

Eigentlich geht es bei den Diesel-Fahrverboten nur darum, die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für verschiedene Schadstoffe in der Luft einzuhalten. Im Fall von Stickstoffoxiden liegt dieser Wert bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Auf diesen Grenzwerten der WHO basiert auch die entsprechende EU-Richtlinie 2008/50/EG. Fahrverbote sind dabei eigentlich nur eine Notlösung für Städte, in denen die Werte ohne sie nicht eingehalten werden können. Durch den stetigen Umstieg auf moderne Autos mit niedrigem Ausstoß und andere Maßnahmen könnten die Fahrverbote in den nächsten Jahren aber auch wieder aufgehoben werden.

Kommen noch strengere Fahrverbote?

Das kann man noch nicht sicher sagen. Einerseits ist der Umstieg auf weniger gesundheitsschädliche Autos im Gange ist und die Werte werden dadurch von alleine unter die vorgeschriebenen 40 Mikrogramm pro Kubikmeter fallen. Andererseits kommt die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) in einem aktuellen Positionspapier zu dem Schluss, dass der derzeitige Grenzwert der EU nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Auch die “Air Quality Guidelines” der WHO werden gerade überarbeitet und 2020 aktualisiert. Da sich die Grenzwerte der EU auf die Erkenntnisse der Wissenschaft stützen, könnten sie in den nächsten Jahren auf 30 Mikrogramm pro Kubikmeter fallen. Bis dieser neue Grenzwert in EU-Recht umgesetzt ist könnte es aber noch eine Weile dauern und wenn alles gut läuft schaffen wir die Einhaltung bis dahin auch ganz ohne Fahrverbote.

Sie haben noch Fragen zu Diesel-Fahrverboten oder einem anderen Thema? Dann stellen Sie uns Ihre Frage einfach in den Kommentaren oder auf Facebook. Bei uns bekommen Sie immer aktuelle Infos aus den Bereichen Handwerk, Haus und Bau!

Bildquelle: philipk76 / stock.adobe.com

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