In der Baubranche häufen sich Auftragsstornierungen.

Mehr Auftragsstornierungen in der Baubranche

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

Bild: Yuttana Studio / stock.adobe.com

Die Baubranche befindet sich aktuell in einer Krise und immer öfter kommt es zu Auftragsstornierungen. Doch wieso häufen sich Stornierungen in letzter Zeit, obwohl die Baubranche sich in den vorherigen Jahren stetig im Aufschwung befand und was kann man als Handwerksbetrieb tun, wenn Aufträge storniert werden? 

Stornierungen bei jedem 10. Unternehmen

Laut einer Umfrage des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo) ist die Zahl der von Bauherren zurückgezogenen Aufträge im letzten Monat erneut gestiegen nachdem diese sich schon in den Monaten zuvor auf einem verhältnismäßig hohen Niveau befand. Bereits im Juli hatte das ifo-Institut eine Pressemitteilung veröffentlicht laut der im Juni 11,5 Prozent der Unternehmen im Hochbau und 9 Prozent der Unternehmen im Tiefbau von Stornierungen betroffen waren. Im vergangenen Monat sei dieser Wert dann erneut auf 11,6 Prozent im Hochbau gestiegen, womit bei nahezu jedem zehntem Unternehmen Aufträge storniert wurden. Unter regulären Umständen seien Stornierungen von etwa zwei Prozent die Norm. 

Warum gibt es mehr Auftragsstornierungen?

Grund für die häufigeren Stornierungen könnten laut Experten des ifo-Instituts verschlechterte Rahmenbedingungen im Wohnungsbau sein: 

  • Immense Baukosten (höhere Energie- und Materialpreise)
  • Steigende Finanzierungskosten (z.B. bei Zinsen)
  • Weniger Förderungen bzw. gekürzte staatliche Zuschüsse

Zwar würden sich laut der Umfrage Lieferengpässe bei Baustoffen verringern, im vergangenen Monat berichteten jedoch laut ifo-Institut nach wie vor mehr als 36 Prozent der Bauunternehmen darüber von Lieferproblemen betroffen zu sein. Auch Lieferengpässe treiben die Preise für Baumaterialien weiterhin in die Höhe. 

Grundsätzlich sei aufgrund dieser Faktoren bei vielen Bauherren zum einen die Planungssicherheit verloren gegangen, zum anderen könnten sich einige Bauprojekte unter diesen Bedingungen als weniger rentabel erweisen. Unter Bauunternehmen herrscht dementsprechend ein gewisser Pessimismus: Der ifo-Index für Geschäftserwartungen im Wohnungsbau, der seit 1991 erhoben wird, sank auf minus 48,3 Prozent und damit auf den niedrigsten Wert überhaupt. 

Warum sind Preissteigerungen für Bauunternehmen ein Problem?

Gerade die teils enormen Preissteigerungen stellen Bauunternehmen vor ein großes Problem, denn die höheren Kosten können nur selten an die jeweiligen Auftraggeber weitergegeben werden, sodass langlaufende Bauprojekte mitunter zu Mehrkosten im Unternehmen führen können. Lediglich eine Preisgleitklausel im Vertrag kann Unternehmen hier dahingehend absichern, dass sie höhere Preise bei Baustoffen auch auf die Auftraggeber umlegen können. Für neue Verträge bietet sich der Einbau einer Preisgleitklausel derzeit also besonders an. 

Mitunter ist es für Dienstleister nach § 313 BGB auch möglich eine höhere Vergütung aufgrund schwerwiegend veränderter Umstände – also höheren Materialpreisen – vom Auftraggeber zu fordern. Wann genau die Anpassung der Vergütung dem Dienstleister jedoch zusteht, wird im Gesetz nicht genau definiert. Nicht selten kann es hier zu Konflikten mit Auftraggebern kommen. 

Was gilt rechtlich bei stornierten Aufträgen?

Grundsätzlich ist es für Bauherren beziehungsweise Auftraggeber möglich bestehende jederzeit Verträge zu stornieren beziehungsweise zu kündigen. Nach § 648 BGB muss die Kündigung jedoch vor Vollendung des Werkes erfolgen. Das Bauunternehmen beziehungsweise der Dienstleister ist dann zwar berechtigt, die vereinbarte Vergütung trotzdem zu verlangen, muss jedoch die durch die Kündigung bedingten Ersparnisse anrechnen. Laut BGB kann der Dienstleister in einem solchen Fall mit etwa 5 Prozent der vereinbarten Vergütung rechnen. 

Kommt es im Falle von Lieferengpässen zu Verzug bei der Einhaltung von Fristen, kann für die Auftraggeber nach § 648a BGB auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung entstehen. Dieses steht den Bauherren im Folgenden Fall zu: dann zu, wenn es nach erster Nichteinhaltung von Fristen zu einer Aufforderung der Leistungserbringung mit F

1. Das Bauunternehmen hält vereinbarte Fristen nicht ein
2. Der Auftraggeber fordert die Leistungserbringung und setzt eine Frist für diese an
3. Dabei verweist der Auftraggeber auf sein Recht einer außerordentlichen Kündigung
4. Das Bauunternehmen kann auch diese Frist nicht einhalten
5. Dem Auftraggeber steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. 

Was tun bei stornierten Aufträgen?

Sofern die Kündigung vom Vertrag rechtens ist, können Bauunternehmen meist nur wenig tun, wenn Aufträge von Bauherren storniert werden. Dadurch können Lücken in den Auftragsbüchern entstehen, die gegebenenfalls nicht kurzfristig geschlossen werden können, was wiederum zu Mehrkosten im Unternehmen führen kann. Hier ist eine genaue Planung wichtig, denn mitunter kann die zuvor geblockte Zeit dann auch kurzfristig noch anderweitig genutzt werden. 

Auf blauarbeit.de werden auch aktuell täglich neue Aufträge veröffentlicht. Sollten bei Ihnen also Termine aufgrund von Auftragsstornierungen frei geworden sein, kann es sinnvoll sein diese für neue Aufträge zu nutzen. 

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

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