Die einmalige Energiepauschale soll Bürger entlasten.

Energiepauschale im Handwerk: Was gilt für Selbstständige?

Bild: Gehkah / stock.adobe.com

Die Energiepauschale der Bundesregierung soll zur Entlastung der Bürger aufgrund der gestiegenen Energiekosten dienen und erstmalig ab September 2022 ausgezahlt werden. Für Beschäftigte wird die Energiepauschale von ihren Arbeitgebern einfach mit der Lohnzahlung ausgezahlt, doch was gilt für Selbstständige? In diesem Beitrag erklären wir, wer Anspruch auf die Energiepauschale hat und wie man diese auch als Selbstständiger erhalten kann. 

Was ist die Energiepauschale? 

Die Energiepauschale ist Teil des Entlastungspaket der Ampel-Regierung zur Entlastung der Bürger in Deutschland aufgrund der durch den Ukraine-Krieg stark gestiegenen Gas- und Energiepreisen. Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung von insgesamt 300 Euro. Die Energiepauschale soll ab September verfügbar sein. 

Wer hat Anspruch auf die Energiepauschale?

Die Energiepauschale kann jeder erhalten, der sich in einer einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigkeit befindet und in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet ist. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die als geringfügig beschäftigt gelten, sofern diese einen besteuerten Arbeitslohn erhalten. Auch Minijobber, die im laufenden Jahr erwerbstätig waren, können die Energiepauschale erhalten. 

Arbeitnehmer sollen die Summe von 300 Euro ab September von ihren Arbeitgebern als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt bekommen. Ziel des Bundes ist vor allem eine unbürokratische Lösung zur Entlastung der Bürger in Deutschland. Die Energiepauschale ist allerdings auch steuerpflichtig und unterliegt dementsprechend der Einkommensteuer. 

Was gilt bei Selbstständigen? 

Während Arbeitnehmer sich um nichts weiter kümmern müssen, um von der Energiepauschale zu profitieren, da diese Ihnen gemeinsam mit Ihrem Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt wird, sieht es bei Selbstständigen etwas anders aus. Grundsätzlich besteht der Anspruch auf die Energiepauschale für sie natürlich auch. Als selbstständiger Handwerker können Sie sich die 300 Euro aber natürlich nicht einfach selbst mit dem Gehalt auszahlen. 

Wie können Selbstständige die Energiepauschale erhalten? 

Für Selbstständige funktioniert der Weg zur Energiepauschale etwas anders. Sie können die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal des Jahres 2022, die bis zum 10. September fällig wird, einfach um die Summe von 300 Euro senken und so den Zuschuss erhalten. Sofern die Vorauszahlung geringer als diese Summe ausfällt, können die Selbstständigen sie auf null setzen und das zusätzliche Geld mit der Steuererklärung im nächsten Jahr vom Finanzamt zurückerhalten. 

Wer keine Vorauszahlung leisten muss oder dies bereits getan hat ohne die Summe herabzusetzen, kann die Energiepauschale mit der Steuererklärung im kommenden Jahr direkt vom Staat erhalten. 

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