Die Leistungsbeschreibung ist entscheidend in Vergabeverfahren.

Die Leistungsbeschreibung: Definition, Inhalt & Arten

Letzte Aktualisierung am 19. November 2021 von Mika Lehmann

Bild: N. Theiss / stock.adobe.com

Eine Leistungsbeschreibung stellt einen wichtigen Teil im Vergabeverfahren von Arbeiten im Handwerk dar und ist ein essenzieller Bestandteil einer Ausschreibung eines Auftraggebers. Als Auftragnehmer solltest du wissen, was eine gute Leistungsbeschreibung ausmacht. Wir erklären hier alles Wichtige und verraten dir, worauf du bei einer Leistungsbeschreibung achten musst.

Was genau ist eine Leistungsbeschreibung?

Eine Leistungsbeschreibung ist ein essenzieller Teil einer Ausschreibung eines Auftraggebers. Ohne diesen wüssten die Bieter – und damit die potenziellen Auftragnehmer – nicht, welche Bauleistungen der Auftraggeber erwartet und auf welche Art sie ausgeführt werden sollen. Die Leistungsbeschreibung kann nach der Auftragsvergabe zusammen mit den Vertragsbedingungen die Vertragsgrundlage zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bilden.

Was enthält eine Leistungsbeschreibung?

Eine Leistungsbeschreibung enthält eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen sowie die Umstände und Bedingungen, unter denen die Leistungserbringung erfolgen muss. Die Leistungsbeschreibung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Entweder durch eine funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsprogramm) oder durch ein Leistungsverzeichnis. Unabhängig von der Art sollte die Beschreibung aber so präzise und ausführlich wie möglich sein. Denn die Bieter nutzen die Leistungsbeschreibung als Grundlage für ihr jeweiliges Angebot an den Auftraggeber. In diesem legen sie dar, welche der geforderten Leistungen sie unter welchen Bedingungen und zu welchem Preis erbringen können.

Die funktionale Leistungsbeschreibung (Leistungsprogramm)

Im Fall der funktionalen Leistungsbeschreibung beschreibt der Auftraggeber das zu erreichende Ziel und die dabei zu erbringende Leistung. Die Beschreibung erfolgt in Form eines Leistungsprogramms. Es gibt keinen detaillierten Leistungskatalog. Die Bieter erhalten lediglich die Rahmenbedingungen vom geplanten Projekt, die bei der Erstellung eines Angebots beachtet werden müssen. Durch diese Art der Leistungsbeschreibung entsteht unter den Bietern statt eines Preiswettbewerbs eher ein Konzeptwettbewerb. Der Vorteil ist, dass die Bieter bei der Angebotserstellung mehr Handlungsspielräume haben als es bei einer Leistungsbeschreibung mit detailliertem Leistungsverzeichnis der Fall ist. In der Regel erfolgen die Angebote der Unternehmen bei dieser Beschreibungsart mit einem pauschalen Gesamtpreis.

Rein funktionale Leistungsbeschreibungen findet man in der Praxis übrigens eher selten. Meist handelt es sich bei funktionalen Leistungsbeschreibungen um eine Mischform, die sowohl nur funktionale als auch detaillierte Beschreibungselemente aufweisen.

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis ist die klassische Art der Leistungsbeschreibung. Dabei wird die zu erbringende Gesamtleistung in einem Leistungsverzeichnis durch eine Aufteilung in Teilleistungen beschrieben. Das Leistungsverzeichnis ist tabellarisch aufgebaut und in der Regel hierarchisch in einzelne Gruppenstufen (Gewerk, Titel, Abschnitt etc.) gegliedert. In diesen sind dann die verschiedenen Teilleistungen unter Ordnungszahlen aufgegliedert. Die Teilleistungen werden im Leistungsverzeichnis durch den Auftraggeber als Positionen bezeichnet. Diese Inhalte findet man in der Regel in einem Leistungsverzeichnis:

  • Positions-Nummer
  • Mengenangabe
  • Mengeneinheit
  • Beschreibungstext
  • Einheitspreis (EP)
  • Gesamtpreis (GP)

Meist wird das Leistungsverzeichnis durch eine allgemeine Beschreibung des Projektes beziehungsweise des Vertragsgegenstandes ergänzt. Zudem finden sich darin zusätzlich oft auch Regelwerke, Normen und Vorschriften, die während der Leistungserbringung eingehalten werden müssen.

Vorteil einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis ist, dass die Bieter hier die klare und vollständige Darstellung des gesamten Vertrags-Solls bekommen. Dadurch wird den Bietern eine exakte Angebotskalkulation ermöglicht, sodass hier in der Regel ein Preiswettbewerb zwischen den Unternehmen erfolgen kann. Diese Beschreibungsart ist vor allem im Bauwesen üblich.

Rechtlichter Status der Leistungsbeschreibung und gesetzliche Grundsätze

Die Leistungsbeschreibung gehört zum Vertragsrecht und ist der wichtigste Teil der Vergabeunterlagen. Mehrere Gesetze regeln, wie eine Leistungsbeschreibung aufgebaut sein muss. So muss eine Leistungsbeschreibung nach § 121 Abs. 1 GWB, § 7 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A beziehungsweise § 23 Abs. 1 UVgO und § 31 Abs.1 VgV so eindeutig und erschöpfend wie möglich erstellt sein. Das heißt, die Beschreibung muss so detailliert und unmissverständlich erfolgen, dass alle Bieter diese im gleichen Sinne verstehen können. Dadurch sollen Angebote entstehen, die später im Vergabeverfahren miteinander verglichen werden können. Zusätzlich zu diesen Punkten muss eine Leistungsbeschreibung so formuliert werden, dass kein Bieter durch diese diskriminiert wird.

In der Leistungsbeschreibung gilt zudem stets der Grundsatz der Produktneutralität. So darf der Auftraggeber grundsätzlich nicht auf Erzeugnisse, Herkunft oder auf besondere Verfahren, welche die Produkte oder Dienstleistungen bestimmter Unternehmen kennzeichnen, verweisen. Dies kann sonst nämlich dafür sorgen, dass bestimmte Unternehmen oder Produkte implizit oder explizit begünstigst oder ausgeschlossen werden. Dadurch könnte ein Wettbewerbsvorteil für ein bestimmtes Unternehmen entstehen, beziehungsweise der Wettbewerb würde eingeschränkt werden.

Bei einer Leistungsbeschreibung genau hinschauen

Wie du lesen konntest, muss eine Leistungsbeschreibung streng nach gewissen gesetzlichen Vorgaben gestaltet sein. Ist dies nicht der Fall und wird dies erst während der Auftragsdurchführung bemerkt, können sowohl für dich als auch für den Auftraggeber Probleme entstehen. Achte daher drauf, dass die Leistungsbeschreibung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, stets eindeutig und erschöpfend formuliert ist und keine weiteren inhaltlichen Fehler enthält. Wenn es nicht so ist, dann musst du den Auftraggeber kontaktieren und die offenen Fragen noch vor dem Abschluss des Vergabeverfahrens klären.

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