Eröffnungsbilanz – Was ist das und wie erstellt man sie?

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von

Die Eröffnungsbilanz wird jedes Jahr für Unternehmer wichtig, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Mit diesen Infos gelingt sie.

Definition – Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz listet sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens auf. Sie muss bei der Unternehmensgründung erstellt werden und ab dann jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres.

Wer muss die Eröffnungsbilanz erstellen?

Die Eröffnungsbilanz muss wie der Jahresabschluss auch von allen Unternehmen erstellt werden, die bilanzierungspflichtig sind.

  • Eingetragene/r Kaufmann/Kauffrau (e.K.)
  • OHG und KG
  • Kapitalgesellschaften: GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG

Kleinunternehmen müssen keine Eröffnungsbilanz erstellen, solange sie weniger als 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn machen. Dann reicht die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Wird eine dieser Schwellen überschritten, müssen sie aber auch damit anfangen. Freiberufler sind nie bilanzierungspflichtig.

“Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen.”
– § 242 HGB

Eröffnungsbilanz erstellen

Bei der Eröffnungsbilanz müssen alle Arbeiten erledigt werden, die beim Jahresabschluss auch Pflicht sind. Aus diesem Grund übernimmt man bei einem Jahresübergang die Bilanz vom Jahresabschluss. Bei einer Gründung oder einem Rechtsformwechsel ist das jedoch nicht möglich. Dann muss man folgende Dinge erledigen:

Inventur und Bewertung

Damit die Bilanz vollständig ist, müssen alle Vermögensgegenstände des Unternehmens erfasst und bewertet werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Gebäude, Geräte, Grundstücke, Maschinen, Möbel, Werkzeug
  • Vorräte und Waren
  • Kontoauszüge des Geschäftskontos mit dem Saldo zu Beginn der Geschäftstätigkeit
  • Offene Rechnungen
  • Darlehensstände

Der Wert der Gegenstände richtet sich nach dem Einkaufspreis, deswegen muss man Rechnungen als Unternehmer immer aufheben. Anders ist es bei Gegenständen, die man aus dem Privatbesitz in das Unternehmen einbringt (Einlagen). Die Bewertung ist hier komplizierter und man sollte einen Steuerberater einbinden.

Inhalte und Aufbau

Was muss alles in die Eröffnungsbilanz? Damit sie rechtlich einwandfrei ist, muss die Bilanz folgenden Inhalt haben:

  • Name, Ort und Gründungsdatum des Unternehmens
  • Namen und Unterschriften aller Geschäftsführer
  • Vermögensgegenstände, getrennt nach Aktiva und Passiva

Die Unterschriften müssen alle das gleiche Datum haben.

Aktiva stehen auf der linken Seite der Bilanz. Zu ihnen gehören das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen. Anlagevermögen wird längerfristig genutzt, zum Beispiel Gewerberäume, Firmenwagen/Fuhrpark, Maschinen, Möbel, Werkzeug usw. Umlaufvermögen wird dagegen regelmäßig verbraucht, zum Beispiel Baustoffe, Büromaterial, Gelder in der Kasse oder auf dem Konto.

Passiva stehen auf der rechten Seite. Zu ihnen gehören Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Eigenkapital sind die Dinge, die von dem oder den Unternehmern in das Unternehmen eingebracht wurden. Rückstellungen dienen dazu, zukünftige Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, deren Höhe und Fälligkeit noch nicht bekannt sind. Verbindlichkeiten sind dagegen Schulden, deren Höhe und Fälligkeit schon bekannt sind.

Rechtsgrundlage: §§ 242 – 251 HGB

Pflichten verschiedener Rechtsformen

Verschiedene Rechtsformen müssen verschiedene Arbeiten für die Eröffnungsbilanz erledigen. Alle haben jedoch gemeinsam, dass sie eine Inventur aller Vermögensgegenstände und Schulden machen müssen. Sie unterscheiden sich jedoch dadurch, wie das Eigenkapital nachgewiesen werden muss und ob Kapitalkonten notwendig sind. Besonders hoch sind die Anforderungen an Personen- und Kapitalgesellschaften.

RechtsformInventurNachweis des EigenkapitalsKapitalkonten nötig?
Eingetragener Kaufmann (e.K.)JarechnerischNein
OHGJaKapitaleinlagen der GesellschafterJa
KGJaKapitaleinlagen der Komplementäre
oder Kommanditisten
Ja
UG (haftungsbeschränkt)JaStammeinlagen der Gesellschafter
(mindestens 1 €)
Ja, Gesellschafterkonten nötig
GmbHJaStammeinlagen der Gesellschafter
(mindestens 25.000 €)
Ja, Gesellschafterkonten nötig

Wann muss man die Eröffnungsbilanz erstellen?

Es gibt drei Anlässe, zu denen eine Eröffnungsbilanz erstellt werden muss:

Gründung

Wählt man direkt zur Gründung eine bilanzierungspflichtige Rechtsform, dann muss man auch eine Gründungsbilanz erstellen. Sie muss mit Beginn der Tätigkeit der Gesellschaft fertig sein und wird im Handelsregister hinterlegt. Am Ende des ersten Geschäftsjahres wird ein Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.

Beginn eines neuen Geschäftsjahres

Am Anfang eines jeden Geschäftsjahres wird aus der Bilanz des Jahresabschlusses die Eröffnungsbilanz für das neue Geschäftsjahr. Aus diesem Grund ist die Eröffnungsbilanz zum Jahreswechsel nicht wirklich kompliziert. Damit das klappt ist es jedoch enorm wichtig, dass der Jahresabschuss einwandfrei ist.

Rechtsformwechsel, Unternehmenskauf oder Umwandlung

Auch diese Fälle kommen in der Lebenszeit eines Unternehmens nicht selten vor. Eine Eröffnungsbilanz ist auch immer dann nötig, wenn die Rechtsform sich verändert, Inhaber oder Gesellschafter wechseln, eine Fusion stattfindet oder die Währung der Bilanz geändert wird.

Info: Die Eröffnungsbilanz muss innerhalb von drei Monaten nach dem Stichtag beim Finanzamt sein. Für UGs und kleine GmbHs gibt es eine Frist von sechs Monaten. Stichtag ist bei der Gründung die Aufnahme der Geschäftstätigkeit, also zwischen Notartermin und Eintragung ins Handelsregister. Sie muss immer elektronisch ans Finanzamt geschickt werden, also über Elster oder eine kompatible Steuer-/Buchhaltungssoftware.

Kosten der Eröffnungsbilanz

Theoretisch fallen für die Erstellung der regelmäßigen Eröffnungsbilanz keine direkten Kosten an, zumindest dann wenn man alles selbst erledigt. In der Praxis kann es sich jedoch sehr lohnen, eine Buchhaltungssoftware zu nutzen oder die Bilanz von einem Steuerberater erstellen zu lassen. Mit dem Finanzamt sollte man sich nicht aus Versehen anlegen. Die Kosten der Steuerberatung hängen dabei vom Umfang der Bilanz und der Größe des Unternehmens ab.

Wird das Unternehmen gerade gegründet und im Handelsregister eingetragen, muss die Gründungsbilanz und der Gesellschaftsvertrag von einem Notar beurkundet werden. Das kann ungefähr 100 bis 300 Euro kosten.

Was ist der Unterschied zwischen Eröffnungsbilanz und Eröffnungsbilanzkonto?

Die Eröffnungsbilanz listet einfach nur das Vermögen zu Beginn des Geschäftsjahres auf. Im Eröffnungsbilanzkonto (EBK) werden dagegen alle Zu- und Abnahmen des Vermögens festgehalten. Es wird im Anschluss an die Eröffnungsbilanz erstellt und in die einzelnen Bestandskonten unterteilt. Das hilft dabei, die Buchungen übersichtlicher zu machen. Für den Jahresabschluss werden diese wieder im Schlussbilanzkonto zusammengeführt und daraus die Schlussbilanz erstellt. Für eine ordnungsgemäße, doppelte Buchführung verbucht man die Passiva unter “Soll” und die Aktiva unter “Haben”.

Info: Das Eröffnungsbilanzkonto ist kein echtes Konto bei einer Bank, sondern dient nur als Hilfsmittel zwischen Eröffnungsbilanz und Bestandskonten. Das gilt auch für das Schlussbilanzkonto und die Bestandskonten.

Warum braucht man eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz ist so wichtig, weil man bei der doppelten Buchführung das Vermögen zwischen Anfang und Ende des Geschäftsjahres vergleicht und so den Gewinn ermittelt. Damit das funktioniert braucht man eine Eröffnungsbilanz und eine Schlussbilanz zum Jahresabschluss. Man sieht durch sie außerdem schnell, welche Mittel dem Unternehmen im kommenden Jahr zur Verfügung stehen und wie erfolgreich das Unternehmen von Jahr zu Jahr ist. Sie hilft also auch dabei, wichtige Entscheidungen zu treffen.

Was bedeutet Bilanzidentität?

Bilanzidentität bedeutet, dass die Eröffnungsbilanz mit der vorherigen Schlussbilanz identisch sein muss. Sie lässt sich auch unter dem Begriff “Bilanzkontinuität” einordnen, einem der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Bild: Stefan Yang / stock.adobe.com

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