Alle Änderungen 2022 auf einen Blick.

Was ändert sich 2022 im Handwerk?

Bild: JU.STOCKER / stock.adobe.com

Wie in jedem Jahr stehen auch in dem noch jungen Jahr 2022 wieder einige Änderungen von Gesetzen und Verordnungen an. Was sich ändert (oder bereits geändert hat) und was dabei für Handwerker von Bedeutung ist, haben wir in diesem Beitrag für euch zusammengefasst. 

Welche Änderungen speziell in Bezug auf Immobilien das neue Jahr mit sich bringt, erfahrt ihr in diesem Beitrag:

Höhere Mindestlöhne

Branchenunabhängig steht allen Arbeitnehmern in Deutschland bald ein höherer Mindestlohn zu. In diesem Jahr steigt der gesetzliche Mindestlohn sogar zweimal: 

  • Mit dem 1. Januar 2022 ist der Mindestlohn um 22 Cent auf 9,82 Euro pro Stunde erhöht wurden.
  • Ab 1. Juli 2022 steigt er dann erneut auf 10,45 Euro pro Stunde.

Branchenmindestlöhne im Handwerk steigen

Im Handwerk gelten mitunter bereits höhere Branchenmindestlöhne. Auch hier steigen die Lohnuntergrenzen in einigen Gewerken: 

  • In den Elektrohandwerken gilt seit dem 1. Januar 2022 ein 50 Cent höherer Mindestlohn von 12,90 Euro pro Stunde.
  • Im Dachdeckerhandwerk wird in Mindestlohn 1 für Ungelernte und Mindestlohn 2 für Beschäftigte mit abgeschlossener Ausbildung unterteilt. In beiden Gruppen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine jeweils 40 Cent höhere Lohnuntergrenze. Der Mindestlohn 1 beträgt nun 13 Euro, während der Mindestlohn 2 14,50 Euro beträgt. 
  • Auch bei Gewerken rund um die Gebäudereinigung wird in zwei Lohngruppen unterteilt. Mit dem Jahreswechsel erhöht sich der Mindestlohn in der Innen- und Unterhaltsreinigung um 44 Cent auf insgesamt 11,55 Euro. In der Glas- und Fassadenreinigung steigt er um 36 Cent auf 14,81 Euro pro Stunde.
  • Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk steigt der Mindestlohn am 1. August 2022 um 50 Cent auf 13,35 Euro pro Stunde.
  • Für Gerüstbauer erhöht sich die Lohnuntergrenze zum 1. Oktober 2022 um 30 Cent auf 12,85 Euro. 

Für Maler und Lackierer sowie für das Bauhauptgewerbe steht noch aus, um wie viel sich der Mindestlöhne erhöhen wird. Die jeweiligen Tarifverträge laufen in diesem Jahr aus und müssen neu verhandelt werden. 

Azubi-Mindestlöhne erhöhen sich

Bereits im Jahr 2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro im Monat eingeführt. Im letzten Jahr hob man diesen Betrag auf 550 Euro im Monat an. Für alle Auszubildenden, die ihre Berufsausbildung in diesem Jahr 2022 beginnen, gilt ein Azubi-Mindestlohn von 585 Euro pro Monat. Für die weiteren Lehrjahre steigt die Vergütung entweder um 18, 35 oder 40 Prozent auf Grundlage der Vergütung im Jahr des Ausbildungsbeginns an. 

Regelungen für Minijobber ändern sich

Für Arbeitgeber, die Minijobber in ihrem Betrieb beschäftigen stehen gleich mehrere Änderungen in diesem Jahr an. 

So müssen die Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2022 auch die Steuer-Identifikationsummer von ihren Beschäftigten in einem Minijob per elektronischem Meldeverfahren übermitteln. Zusätzlich sind die Arbeitgeber nun dazu verpflichtet, bei kurzfristig beschäftigten Minijobbern in der Meldung zur Sozialversicherung auch Angaben zum Krankenversicherungsschutz. 

Eine weitere Neuerung in Bezug auf kurzfristig beschäftigte Minijobber ist eine Information der Arbeitgeber durch die Minijob-Zentrale über die jeweiligen Vorbeschäftigungszeiten nach der Anmeldung der kurzfristig Beschäftigten. 

Gleichzeitig sinken in diesem Jahr auch die Abgaben für Minijobs im gewerblichen Bereich. Mit dem 1. Januar sank die U1-Umlage auf 0,9 Prozent des Arbeitsentgelts, während die U2-Umlage nun auf 0,29 Prozent sinkt. 

Rentenniveau steigt

Für die Mitte des neuen Jahres ist eine Erhöhung des Rentenniveaus vorgesehen. Dabei sollen die Renten um circa 4 bis 6 Prozent steigen. Wie hoch die Anpassungen letztlich ausfallen, ist von offizieller Seite bisher aber noch nicht genau festgelegt. 

Grundfreibetrag erhöht sich

Der sogenannte Grundfreibetrag – Also die Einkommensgrenze für die Einkommensteuer – erhöht sich in diesem Jahr auf insgesamt 9.984 Euro für Alleinstehende. Bei verheirateten Paaren gilt der doppelte Betrag als Grundfreibetrag. 

Elektronische Krankschreibung

Die Zeiten des gelben Scheins neigen sich dem Ende zu – Denn in diesem Jahr kommt die elektronische Krankschreibung. Seit dem Jahreswechsel müssen Arztpraxen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nämlich direkt selbst an die jeweilige Krankenkasse auf elektronischem Wege übermitteln. 

Ab 1. Juli 2022 müssen dann auch die Krankenkassen die sogenannte eAU direkt an den Arbeitgeber senden. 

Neuverträge: Kürzere Kündigungsfrist

Für alle ab dem 1. März 2022 geschlossenen Verbraucherverträge verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat. Bisher mussten Verträge in der Regel drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Beim Verpassen der Frist kam es zudem meist zu einer automatischen Verlängerung um ein Jahr. In Zukunft darf sich die Laufzeit hier nur noch um einen weiteren Monat verlängern, wenn man die Kündigungsfrist verpasst hat. 

Höherer Beitrag zur Pflegeversicherung

Wer keine Kinder hat, zahlt in der Pflege einen Beitragszuschlag. Ab dem 1. Januar 2022 erhöht dieser Beitrag sich um 0,1 Prozentpunkte auf insgesamt 3,4 Prozent. 

Gleichzeitig erhöht sich der Zuschuss zum Eigenanteil für stationär betreute Menschen. Im ersten Jahr werden 5 Prozent des Eigenanteils als Zuschuss ausgezahlt, im zweiten Jahr dann 25 Prozent, im dritten 45 Prozent und für alle Jahre danach 70 Prozent. 

Führerscheinumtausch: Erste Frist abgelaufen

Für ältere Führerscheine steht schrittweise der Umtausch an, da diese nicht als fälschungssicher gelten. Die genauen Fristen hängen dabei von Ausstellungsdatum des Führerscheins und Geburtsjahr ab. So endete die erste Frist für alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, am 19. Januar 2022. Auf den Tag genau ein Jahr später läuft die Frist für alle ab, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. 

Briefporto wird teurer

Ab 1. Januar 2022 hat die Deutsche Post die Preise für verschiedene Briefe um jeweils 5 Cent erhöht. So beträgt das Porto für Standardbriefe nun 85 Cent, während Kompaktbriefe nun mit 1 Euro zu Buche schlagen. Das Porto für einen Großbrief beträgt nun 1,60 Euro. Der Versand von Postkarten wird sogar um 10 Cent teurer und kostet nun 70 Cent. Neue Briefmarken sind bereits seit Dezember letzten Jahres in Umlauf. 

Aktualisierungspflicht für Verkäufer

Im Elektrohandel gilt für Verkäufer seit diesem Jahr eine sogenannte Aktualisierungspflicht. Demnach müssen Verkäufer von digitalen Geräten wie zum Beispiel Tablets oder Navigationssystemen beziehungsweise Geräten mit digitalen Komponenten wie beispielsweise E-Bikes oder -Autos gewährleisten, dass diese Geräte auf technischer Seite auch dann einwandfrei funktionieren, wenn sich die digitale Seite – Etwa die digitale Infrastruktur – ändern. 

Öffentliche Aufträge: Neue EU-Schwellenwerte

Seit dem 01. Januar 2022 treten nach EU-Verordnung neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge in Kraft. Die neuen Schwellenwerte sehen wie folgt aus: 

  • Bauleistungen: 5.382.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 140.000 Euro
  • Öffentliche Dienstleistungsaufträge: 215.000 Euro

Für Sektorenauftraggeber gilt nach der ebenfalls geänderten Sektorenrichtlinie für Bauleistungen auch der Schwellenwert von 5.382.000 Euro bei Bauleistungen, während dieser bei Liefer- und Dienstleistungen 431.000 Euro beträgt. 

Regelungen zu Kurzarbeitergeld und Corona-Prämie werden verlängert

Wegen der weiterhin anhaltenden Covid-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen gelten die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld auch in diesem Jahr weiter. Der Bund hat die Befristung vorerst bis zum 31. März 2022 verlängert. Zusätzlich wird die maximale Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten um drei weitere Monate verlängert. 

Auch die Möglichkeit eine steuerfreie Corona-Prämie an Mitarbeiter auszuzahlen verlängerte der Bund bis zum 31. März 2022. 

Sonderregelungen für Kinderkrankengeld verlängert

Die im letzten Jahr beschlossene Ausweitung der Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld behält aufgrund der anhaltenden Pandemie auch in diesem Jahr ihre Gültigkeit. Demnach können Eltern auch im Jahr 2022 für jedes versicherte Kind jeweils 30 statt 10 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Für alleinerziehende Eltern gilt die doppelte Anzahl von 60 statt 20 Tagen.

Fristen für Meldepflichten beim Transparenzregister laufen ab

Wegen der Änderungen beim Transparenzregister laufen in diesem Jahr die Übergangsregeln für Nachmeldungen ab. Sämtliche deutsche Gesellschaften müssen dementsprechend ihre wirtschaftlich Berechtigten beim Transparenzregister melden, da eine Eintragung in einem anderen öffentlich einsehbaren Register in Zukunft nicht mehr ausreicht, um den Meldepflichten nachzukommen. 

Je nach Gesellschaftsform gelten unterschiedliche Fristen. Für AGs oder Kommanditgesellschaften muss die Meldepflicht bis zum 31. März 2022 erfüllt sein, während sie beispielsweise für GmbH oder Genossenschaften bis zum 30. Juni 2022 gilt. In anderen Bereichen läuft die Übergangsregelung sogar erst gegen Ende des Jahres aus. 

Medizinische Masken in Autos werden verpflichtend

Im Laufe des Jahres sollen Autofahrer durch eine neue Regelung des Bundesverkehrsministeriums dazu verpflichtet werden, mindestens zwei medizinische Masken als Teils des Verbandskasten in ihrem Fahrzeug mitzuführen. Die Regelung soll auch über die Corona-Pandemie hinaus Bestand haben. Wann sie genau in Kraft tritt, steht aber noch nicht fest. 

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