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Ein Mann ermittelt die Treppenmaße.

So bestimmen Sie die Treppenmaße für Ihre Planung

Lesedauer 5 Minuten

16 Steigungen bei 280 cm Geschosshöhe ergeben rechnerisch jeweils 17,5 cm. Ob daraus eine passende Treppe wird, entscheidet sich aber erst zusammen mit Auftritt, Grundriss und Nutzung. Für die Planung müssen die Treppenmaße als zusammenhängende Geometrie betrachtet werden. Ein Einzelwert genügt nicht.

Messen Sie zwischen den fertigen Fußbodenoberflächen. Fehlen Estrich oder Beläge noch, braucht die Planung deren verbindliche Aufbauhöhen. Änderungen am Boden wirken sich auf Antritt und Austritt aus. Stimmen Sie diese Maße deshalb ab, bevor eine Treppe gefertigt oder ein Bausatz bestellt wird.

Welche Treppenmaße müssen Sie unterscheiden?

Die Steigung bezeichnet den Höhenunterschied zwischen aufeinanderfolgenden Trittflächen. Der Auftritt beschreibt den horizontalen Abstand von einer Stufenvorderkante zur nächsten, gemessen in der maßgeblichen Richtung beziehungsweise Lauflinie. Wegen eines Überstands kann die tatsächliche Tiefe eines Stufenbretts davon abweichen. Wer das Brett misst, hat deshalb nicht automatisch den Auftritt ermittelt.

Begriff Was damit gemeint ist Häufige Verwechslung
Geschosshöhe Höhenunterschied der fertigen Geschossböden Lichte Raumhöhe ohne Decken- und Bodenaufbau
Steigung Vertikaler Unterschied aufeinanderfolgender Trittflächen Kopffreiheit über der Treppe
Auftritt Horizontaler Abstand der Stufenvorderkanten Gesamte Tiefe eines überstehenden Stufenbretts
Laufbreite Für den Treppenlauf maßgebliche Breite Außenmaß einschließlich Konstruktion
Lauflänge Horizontale Länge des betrachteten Laufs Länge eines schräg verlaufenden Handlaufs
Kopffreiheit Freier Raum über dem Gehweg nach zutreffender Messregel Höhe der Deckenöffnung an nur einer Stelle

Bei gewendelten Stufen verändert sich die Tiefe über die Breite. Hier muss die Geometrie entlang der vorgesehenen Lauflinie beurteilt werden. Eine Messung an der schmalsten Innenkante oder ganz außen beschreibt den Gehbereich nicht vollständig. Für die Planung einer solchen Treppe sind Grundriss und Schnitt besonders hilfreich.

Wie funktioniert die Schrittmaßregel?

Die Schrittmaßregel verbindet Steigung und Auftritt. In Kurzform lautet sie 2 × Steigung + Auftritt = Schrittmaß. Sie dient dazu, das Verhältnis beider Maße einzuordnen. Ein passend wirkender Rechenwert beweist aber noch nicht, dass eine Treppe alle Anforderungen an ein bestimmtes Gebäude erfüllt.

Die von der DGUV unterstützte Plattform Sichere Schule erläutert die Schrittmaßregel mit einem Bereich von 59 bis 65 cm und nennt 63 cm als günstigen Rechenwert. Die Seite behandelt Schulen. Ihre weiteren Grenzmaße dürfen deshalb nicht ohne Prüfung auf private Wohnhäuser übertragen werden. Im folgenden Beispiel verwenden wir nur das Rechenprinzip mit 63 cm.

Wird die Steigung bei unverändertem Schrittmaß größer, muss der Auftritt rechnerisch kleiner werden. So lässt sich eine Treppe nicht beliebig durch das Verändern eines einzigen Maßes an eine kurze Öffnung anpassen. Die resultierende Neigung und die tatsächliche Begehbarkeit müssen mit betrachtet werden. Für besondere Nutzungen können weitere Anforderungen gelten.

Eine Beispielrechnung mit 280 cm Geschosshöhe

Angenommen werden zwei fertige Fußböden mit einem Höhenunterschied von 280 cm. Für die Rechnung wählen wir 16 gleich hohe Steigungen. Der obere Geschossboden bildet den Austritt; der betrachtete gerade Lauf besitzt daher 15 dazwischenliegende Trittflächen. Ein zusätzliches Podest ist nicht vorgesehen.

Rechenschritt Rechnung Ergebnis
Steigung bestimmen 280 cm ÷ 16 17,5 cm
Auftritt aus dem gewählten Schrittmaß ableiten 63 cm − 2 × 17,5 cm 28 cm
Horizontale Lauflänge 15 × 28 cm 420 cm
Lauflänge in Metern 420 cm ÷ 100 4,20 m

Die Probe für das Schrittmaß lautet 2 × 17,5 + 28 = 63 cm. Die Höhenprobe ergibt 16 × 17,5 = 280 cm. Damit ist die Rechnung in sich stimmig. Ob die Treppe in Ihr Gebäude passt, muss weiterhin anhand von Öffnung, Kopffreiheit und den geltenden Anforderungen geprüft werden.

Die 4,20 m beschreiben nur die horizontale Länge dieses modellierten Laufs. Bewegungsflächen vor dem Antritt und nach dem Austritt sind darin nicht enthalten. Auch die erforderliche Deckenöffnung lässt sich nicht allein aus diesem Wert ableiten. Für die Kopffreiheit zählen auch Deckenstärke und Verlauf über dem Gehweg.

Steigungen und Trittflächen richtig zählen

Beim Aufstieg zählt jeder Höhenwechsel als Steigung, auch der letzte zum oberen Fußboden. Dort kann der Geschossboden die Austrittsfläche bilden. Dann ist die Zahl der separat vorhandenen Trittflächen kleiner als die Zahl der Steigungen. Betrachten Sie bei anderen Konstruktionen die tatsächliche Aufteilung.

Runden Sie eine rechnerisch ermittelte Anzahl von Steigungen nicht, ohne anschließend die tatsächliche Steigung neu zu berechnen. Die gewählte ganze Anzahl muss den gesamten Höhenunterschied abdecken. Sonst bleibt ein Rest, der leicht an der ersten oder letzten Stufe landet. Gerade diese Übergänge müssen zur übrigen Treppe passen.

Grundriss, Podest und Kopffreiheit gemeinsam prüfen

Im Grundriss wird sichtbar, wie der Lauf in den Raum führt. Im Schnitt lässt sich prüfen, wo Decke oder Dachschräge über dem Gehweg liegen. Beide Darstellungen müssen zusammenpassen. Eine große Öffnung an einer Stelle garantiert keine ausreichende Kopffreiheit entlang des gesamten Aufstiegs.

Ein Podest verändert den Lauf durch eine ebene Zwischenfläche, deren Maße sich nach der konkreten Planung und den dafür geltenden Anforderungen richten. Es ist nicht einfach eine beliebig tiefe Zusatzstufe. Auch Türen am Podest müssen im geöffneten Zustand berücksichtigt werden.

Bei engen Verhältnissen ist der Vergleich verschiedener Treppenformen sinnvoll. Die Übersicht über Raumspartreppen und ihre Grenzen erklärt, weshalb eine kleinere Stellfläche den Bewegungsablauf verändern kann. Eine steilere Lösung muss zur Nutzung passen und darf nicht nur deshalb gewählt werden, weil sie in eine vorhandene Öffnung hineinpasst.

Was ändern neue Beläge an den Maßen?

Wird eine vorhandene Treppe verkleidet, zählt die fertige Oberfläche des neuen Aufbaus. Das gilt auch für Klebstoff oder Ausgleichsschichten, soweit sie die Höhe beeinflussen. Prüfen Sie nicht nur die Dicke des sichtbaren Materials. Die Anschlüsse zu den Geschossböden können eine angepasste Lösung brauchen.

Ein einfaches Beispiel: Alle vorhandenen Trittflächen erhalten gleichmäßig 10 mm zusätzlichen Aufbau, beide Geschossböden bleiben unverändert. Dann wird die erste Steigung um 10 mm größer und die letzte um 10 mm kleiner. Zwischen gleichmäßig erhöhten Trittflächen bleibt die Steigung unverändert. Dieses Rechenbeispiel ist keine Aussage über zulässige Abweichungen.

Wird dagegen nur eine einzelne Trittfläche um 10 mm angehoben, verändert sich die Steigung davor und danach. Deshalb muss auch ein örtlicher Austausch im Zusammenhang betrachtet werden. Die Kostenplanung für eine Treppensanierung sollte notwendige Anpassungen der Anschlüsse einschließen.

Welche Angaben gehören zum Aufmaß?

Halten Sie die fertige Geschosshöhe sowie Lage und Abmessungen der Deckenöffnung fest. Dokumentieren Sie anschließend angrenzende Türen und Besonderheiten der Wände. Fotos ergänzen die Maße, ersetzen aber keine maßhaltige Aufnahme. Bei alten Gebäuden können schiefe Wände oder abweichende Bodenhöhen relevant sein.

Für die verbindliche Fertigung sollte der verantwortliche Betrieb beziehungsweise die Planung die benötigten Maße bestätigen. Dazu gehört die Festlegung der Bezugshöhen. Wenn später ein anderer Bodenbelag gewählt wird, muss die Änderung rechtzeitig mitgeteilt werden. Nach der Fertigung lässt sich die Geometrie des Laufs nur begrenzt verändern.

Die DIN 18065 behandelt Begriffe, Messregeln und Hauptmaße von Gebäudetreppen. Welche Anforderungen für Ihr Vorhaben verbindlich sind, muss projektbezogen geklärt werden. Die Beispielrechnung ersetzt weder diese Prüfung noch die Bemessung tragender Bauteile. Für die Auswahl einer Konstruktion hilft ergänzend die Planung einer neuen Treppe.

Messwerte eindeutig dokumentieren

Schreiben Sie zu jedem Maß, zwischen welchen Punkten es aufgenommen wurde. Eine Höhe ohne Bezug auf fertigen Boden oder Rohbau kann später falsch verstanden werden. Kennzeichnen Sie noch nicht ausgeführte Beläge als Planungswerte. So lässt sich bei einer Änderung erkennen, welche Maße erneut geprüft werden müssen.

Für die Anfrage können Fotos mit eingezeichneten Messpunkten hilfreich sein. Verwenden Sie dieselben Bezeichnungen in Skizze und Maßliste. Bei mehreren Geschossen sollten die Angaben eindeutig dem jeweiligen Lauf zugeordnet sein. Unterschiedliche Geschosshöhen dürfen nicht versehentlich mit einer gemeinsamen Standardtreppe kalkuliert werden. Der ausführende Betrieb muss die für seine Fertigung erforderlichen Maße anschließend verbindlich bestätigen.

Häufige Fragen zu Treppenmaßen

Sind 17,5 cm Steigung immer richtig?

Nein. Dieser Wert ergibt sich aus der gewählten Geschosshöhe und Steigungsanzahl im Beispiel. Für eine andere Höhe entsteht ein anderes Ergebnis. Zusätzlich müssen Auftritt, Nutzung und geltende Anforderungen passen. Ein einzelnes Maß ist keine allgemeine Bauvorgabe.

Ist die Tiefe des Stufenbretts der Auftritt?

Nicht unbedingt. Ein überstehendes Brett kann tiefer sein als der horizontale Abstand der aufeinanderfolgenden Vorderkanten. Für die Geometrie muss mit dem richtigen Maß gerechnet werden. Lassen Sie bei unklarer Konstruktion die Messpunkte erläutern.

Darf ich die erste Stufe nachträglich erhöhen?

Eine solche Änderung beeinflusst die Steigungen am Anfang des Laufs. Sie sollte deshalb vor der Ausführung geprüft und mit dem restlichen Aufbau abgestimmt werden. Das gilt auch für scheinbar dünne Verkleidungen. Eine frei gewählte Zusatzhöhe lässt sich nicht allein mit der Schrittmaßregel rechtfertigen.

Reicht ein Online-Treppenrechner für die Bestellung?

Ein Rechner kann beim Verständnis der Zusammenhänge helfen. Er kennt aber nicht automatisch den Zustand Ihres Gebäudes oder die anwendbaren Anforderungen. Verbindliche Maße und Anschlüsse müssen vor Ort geprüft werden. Bestellen Sie nach einer bestätigten Planung für das konkrete Treppensystem.

Bildquelle: zephyr_p/stock.adobe.com

Alexander Oberst, Redakteur für Auftragsvergabe und Handwerksalltag

Verfasst von

Alexander Oberst Redakteur für Auftragsvergabe und Handwerksalltag

Alexander Oberst ist seit 2017 Redakteur beim Blauarbeit-Ratgeber und damit eine der dienstältesten Stimmen der Redaktion. Sein Thema ist die Zusammenarbeit von Auftraggebern und Handwerksbetrieben: Angebote vergleichen, Aufträge sicher vergeben, Gewährleistung und Anfahrtskosten richtig einordnen. Sein Blick ist dabei immer der des Auftraggebers: Was muss ich wissen, bevor ich unterschreibe?

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