Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Wenn Sie ein Unternehmen gründen wollen, stellt sich beinahe als Erstes die Frage nach der passenden Rechtsform. Hierfür ist vor allem relevant, wie viel Eigenkapital Sie in Ihr frisch gebackenes Unternehmen investieren können und wollen. Die UG ist deshalb besonders beliebt, weil sie schon für wenige hundert Euro die Vorteile eine GmbH bietet. Doch was ist zu beachten und was müssen Sie wissen, wenn Sie eine UG gründen wollen? Wie viel kostet die Gründung, wie läuft sie ab und wie sieht es mit der Haftung aus?
Was ist eigentlich eine UG?
Die Unternehmergesellschaft (UG) wurde im Jahr 2008 eingeführt, da sich immer mehr Menschen, die das Startkapital für eine GmbH nicht aufbringen konnten oder wollten, eine entsprechende Alternative zum britischen Modell Limited gewünscht haben. So konnte man weniger vermögenden Menschen die Chance geben, ein Unternehmen ohne großes Risiko für sich oder die potenziellen Kunden zu gründen.
Eine UG ist sozusagen die abgeschwächte Variante einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Hauptunterschied liegt beim Stammkapital, das man bei der Gründung investieren muss. Bei der GmbH beträgt dies mindestens 25.000 Euro, eine UG lässt sich dagegen mit so gut wie gar keinem Stammkapital gründen. Besonders für Betriebe, in denen keine großen Investitionen notwendig sind, eignet sich eine UG daher hervorragend. Deswegen wird die UG auch oft scherzhaft Ein-Euro-GmbH genannt, da ein Euro pro Gesellschafter als Kapital völlig ausreichend ist. Besonders für junge Unternehmer, die noch kein großes Startkapital aufbringen können, ist die UG eine echte Alternative zur GmbH.
Eine GmbH zu gründen, sollte über kurz oder lang das Ziel sein. Eine Unternehmergesellschaft kann man auch als gemeinnützige UG führen, wenn Sie die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Hierfür gelten noch einmal andere Regeln.
Vor- und Nachteile einer UG
Eine UG zu gründen hat, besonders zu Beginn, eine große Anzahl an Vorteilen. Doch natürlich gib es auch Nachteile, die man in Kauf nehmen muss, wenn man eine UG gründen möchte.
Vorteile
- Durch die (fast) fehlende Mindestgrenze als Startkapital ist es beinahe jedem möglich, eine UG zu gründen.
- Da es keinerlei weitere Richtlinien gibt, kann eine UG für jede Art von Unternehmen verwendet werden, ganz gleich, ob es sich um Dienstleistungen, Verkauf oder eine andere Art von Betrieb handelt.
- Da für die UG eine Körperschaftssteuer und keine Einkommenssteuer gezahlt wird, kommen Unternehmer nach der Steuererklärung oft günstiger davon.
- Den Gesellschaftsvertrag können die Gründer einer UG sehr frei gestalten. Es gibt natürlich einen Mustervertrag, der jedoch nicht zwingend verwendet werden muss. So entsteht eine größtmögliche Flexibilität für den oder die Unternehmer.
- Möchte man ohne weitere Gesellschafter ein Unternehmen gründen, ist auch das kein Problem. Auch als einzelne Person können Sie eine UG gründen. In diesem Fall sind Sie nicht nur Gesellschafter, sondern auch zugleich Geschäftsführer.
- Da Sie selbst als Angestellter Ihrer eigenen Firma gelten können, gilt das Gehalt, das Sie sich selbst zahlen, als betriebliche Ausgabe. Somit kann es von der Steuer abgesetzt werden, was weitere Einsparungen zur Folge hat und den Reingewinn des Unternehmens erhöht.
- Durch die hohe Flexibilität des Unternehmens können weitere Angestellte ohne großen Aufwand hinzugefügt werden.
- Sollten sich Ihre Lebensumstände oder Pläne ändern, ist es sehr unkompliziert, die UG zu verkaufen. Dies geschieht ganz einfach durch den Verkauf Ihrer Anteile.
Nachteile
- Bei einer UG besteht eine Ansparpflicht. Das bedeutet, das Unternehmen muss eine gesetzlich vorgeschriebene Summe ansparen, bevor der Gewinn vollständig ausgeschüttet werden kann.
- Obwohl die UG als Vorgänger einer GmbH gedacht ist, muss eine Umfirmierung zur GmbH, falls Sie sich dies wünschen, manuell vorgenommen werden. Dies kann erst erfolgen, wenn die 25.000 Euro Startkapital angespart wurden und kann unter Umständen eine komplizierte Angelegenheit sein.
- Da bekannt ist, dass eine UG über wenig Kapital verfügt, ist Ihre Kreditwürdigkeit nicht besonders hoch und es könnte problematisch werden, einen Kredit aufzunehmen.
- Die UG ist gewerbesteuerpflichtig.
Nötige Schritte, Ablauf und Dauer
Wenn Sie eine UG gründen möchten, ist dies ein relativ einfacher Vorgang. Abgesehen vom geringen Startkapital, das sich ja eher zu Ihren Gunsten auswirkt, gibt es kaum Besonderheiten. Bei der Gründung müssen Sie entscheiden, ob Sie selbst einen Gesellschaftsvertrag verfassen möchten oder ob Sie das Musterprotokoll verwenden wollen. Entscheiden Sie sich für das Musterprotokoll, so verkürzt das die Zeit der Bearbeitung, da der Beamte auf keinerlei individuelle Besonderheiten achten muss. Doch es bringt auch Nachteile mit sich:
- Wenn Sie mehr als vier Personen sind, ist das Musterprotokoll nicht geeignet, da es lediglich einen Inhaber und vier Gesellschafter vorsieht.
- Das Geschäftsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr, ganz gleich, in welchem Monat Sie die UG gründen.
- Die Gesellschafter werden von § 181 BGB ausgenommen. Das bedeutet unter anderem, dass keine Verträge mehr zwischen Gesellschafter und Angestellten in Personalunion geschlossen werden dürfen.
Bei einem individuell aufgesetzten Vertrag fallen nicht nur diese Einschränkungen weg, sondern Sie haben auch die volle Entscheidungsgewalt über viele Bereiche des Unternehmens. Beispielsweise können Sie nach Gutdünken festlegen, wie die Gewinnverteilung aussehen soll, unter welchen Bedingungen die Gesellschafter Anteile verkaufen dürfen oder aber die Erbfolge regeln. Eine Gründung mit individuellem Vertrag ist zwar etwas kostspieliger, aber immer noch günstiger als ein späterer Wechsel, den Sie vornehmen müssten, wenn beispielsweise neue Gesellschafter dazukommen. Daher ist es ratsam, sich zu überlegen, ob man nicht von vornherein einen individuellen Vertrag aufsetzt.
Insgesamt ist die Gründung einer UG also ziemlich einfach. Die Kosten betragen, abgesehen vom frei wählbaren Startkapital, um die 60 Euro für die Bearbeitung. Dieser Preis kann leicht variieren. Die Bearbeitungszeit hängt von der Auftragslage beim entsprechenden Amt ab, dauert in der Regel jedoch nur wenige Wochen.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet haftungsbeschränkt?
Eine UG ist, genau wie die GmbH, haftungsbeschränkt. Das bedeutet, dass im Falle einer notwendigen Haftung zwar das vollständige Vermögen des Unternehmens verwendet wird, Sie jedoch nur mit einem Teil Ihres privaten Vermögens haften. So können Sie im schlimmsten Fall neben der Insolvenz Ihres Unternehmens wenigstens die Privatinsolvenz als Person verhindern. Diese Regelung greift jedoch nicht, wenn Sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen die Vorgaben verstoßen, die einer UG auferlegt werden.
Welche Rechtsformen sind haftungsbeschränkt?
Nur u003ca href=u0022https://ratgeber.blauarbeit.de/lexikon/kapitalgesellschaftu0022u003eKapitalgesellschaftenu003c/au003e sind haftungsbeschränkt. Dazu gehören Aktiengesellschaften (AG) Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaften (UG). Sie haften nur in Höhe der Einlage und des Gesellschaftsvermögens. In Ausnahmefällen haften jedoch auch bei Kapitalgesellschaften der Geschäftsführer oder die Gesellschafter.
Kann man eine UG alleine gründen?
Ja. Eine UG kann sowohl alleine, als auch mit anderen Gesellschaftern gegründet werden. Das nötige Stammkapital bleibt bei einem Euro, unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter.
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