Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
130 Milliarden Euro investiert die Bundesregierung über die nächsten Jahre, um eine Rezession zu verhindern. Auch Handwerksbetriebe profitieren von den Maßnahmen.
Umsatzsteuersenkung bis Ende 2020
Von Juli bis Ende 2020 wird der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Stabile Sozialversicherungsbeiträge
Zur Bewältigung der Krise soll es eine Sozialgarantie geben. Konkret heißt das, dass die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 nicht über 40 Prozent steigen und fehlende Mittel aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden. Für 2020 wäre das ein Betrag von 5,3 Milliarden Euro.
EEG-Umlage wird gesenkt und Photovoltaik-Deckel abgeschafft
Um Unternehmen und Haushalte auch bei den Stromkosten zu entlasten, soll die EEG-Umlage 2021 von 6,75 Cent auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde sinken, 2020 auf sechs Cent pro Kilowattstunde. Die Umlage wird von allen Stromverbrauchern über den Strompreis mitbezahlt und fördert den Ausbau von erneuerbaren Energien. Sie wird in den nächsten Jahren schrittweise abgesenkt und durch gezielte CO2-Bepreisung ersetzt. Für die nächsten Absenkungen sind 11 Milliarden Euro im Bundeshaushalt vorgesehen.
Der Photovoltaikdeckel wird außerdem abgeschafft und auch die Offshore-Windenergie soll stärker ausgebaut werden. Dieser Deckel sollte ursprünglich dazu führen, dass ab einer Gesamtleistung von 52.000 MW die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen komplett entfällt. Diese Leistung wäre noch dieses Jahr erreicht worden. Die Folge wäre ein extremer Rückgang des Photovoltaikausbaus und ein großer Verlust von Arbeitsplätzen.
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
25 Milliarden Euro werden für kleine und mittelständische Unternehmen zur Verfügung gestellt, die besonders von der Corona-Krise betroffen waren.
Voraussetzungen
- Gilt für alle Branchen
- Wird für Juni bis August gewährt
- Für Unternehmen, deren Umsätze durch Corona in April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sind
- Bei Gründungen nach April 2019 werden November und Dezember 2019 herangezogen
- Umsatzrückgänge müssen durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden. Überzahlungen müssen erstattet werden.
- Antragsfrist: 31.08.2020
Was wird erstattet?
- Bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber des Vorjahresmonats
→ bis zu 50 Prozent der fixen Betriebskosten - Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent
→ bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten - Maximaler Erstattungsbetrag: 150.000 Euro für drei Monate
- Maximal 9.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten
- Maximal 15.000 Euro bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten
- Maximalbetrag kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden
Steuerliche Entlastungen für Unternehmen
- Degressive Abschreibung: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter in den Jahren 2020 und 2021
- Steuerlicher Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro erweitert und kann in der Steuerklärung für 2019 genutzt werden
- Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben
- Personengesellschaften bekommen die Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft
Erleichterter Neustart nach einer Insolvenz
Da es im Laufe der Coronakrise leider auch zu vielen Insolvenzen kam und wahrscheinlich noch kommt, soll auch der Neustart erleichtert werden. Das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen wird dazu auf drei Jahre verkürzt, für Verbraucher ist die Verkürzung befristet. Für Unternehmen wird ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt.
Unterstützung für Ausbildungsbetriebe
Unternehmen, die ihr Ausbildungsangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag nach der Probezeit eine einmalige Zahlung von 2000 Euro. Wird das Ausbildungsangebot erhöht, gibt es sogar 3000 Euro pro Ausbildungsplatz.
Kann die Ausbildung nicht weitergeführt werden, soll eine vorübergehend geförderte betriebliche Verbundausbildung möglich sein. Außerdem kommt eine Übernahmeprämie für Betriebe, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen. Für all diese Maßnahmen sind 500 Millionen Euro eingeplant.
Förderung von nachhaltiger Mobilität
Eine generelle Abwrackprämie wird es entgegen der Forderung mancher Bundesländer zwar nicht geben, dafür werden aber nachhaltige Fahrzeuge gefördert. Die bestehende staatliche Förderung von E-Fahrzeugen wird dafür bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Auch ein Flottenaustauschprogramm für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen soll bald umgesetzt werden. Es soll vor allem Handwerker, sowie andere kleine und mittelgroße Unternehmen fördern.
Die Befreiung von der Kfz-Steuer bei reinen E-Fahrzeugen soll außerdem bis zum 31.12.2030 verlängert werden. Passend dazu wird auch die Ladesäulen-Infrastruktur weiter gefördert und die Forschungszulage für Unternehmen erhöht. Für Kommunen gibt es 2,5 Milliarden Euro, um den Öffentlichen Personennahverkehr weiter auszubauen. Von einem starken Ausbau profitieren auch Handwerker durch weniger Staus.
Insgesamt stehen 50 Milliarden Euro für nachhaltige Mobilität zur Verfügung.
Energetische Sanierung
Das Programm für die energetische Gebäudesanierung wird von 1,5 auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Auch die energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden soll mehr Geld erhalten.
Finanzielle Unterstützung für Kommunen
Durch die starken wirtschaftlichen Probleme haben auch die Kommunen sehr gelitten. Der sogenannte “Solidarpakt 2020” soll krisenbedingte Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen abfedern. Ein pauschalierter Ausgleich wird gemeinsam von Bund und Ländern gewährt, bei dem jede Seite jeweils die Hälfte übernimmt. Den Bundeshaushalt kostet das 5,9 Milliarden Euro. Auch bei einigen anderen wichtigen Aufgaben sollen die Kommunen Unterstützung vom Bund erhalten:
- Unterkunft für Arbeitsuchende in der Grundsicherung
- Mehr Geld für den Aufbau von Kindertagesstätten und Ganztagsschulen
Weitere Hilfen im Konjunkturpaket
- Bessere Beteiligungsmöglichkeiten an Unternehmen für Mitarbeiter
- Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind
- Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer wird 2020 und 2021 auf 4000 Euro erhöht
- Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung ohne Vermögensprüfung bis Ende 2020
- Hilfsprogramm für den Kulturbereich
- Kredit-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen
- Für Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR stockt der Bund seinen Anteil von derzeit 40 % ab dem 1.1.2021 auf 50 % auf
- Fünf Milliarden Euro zusätzliches Kapital für die Deutsche Bahn
- Fünf Milliarden Euro für ein wettbewerbsfähiges europäisches KI-Netzwerk
- Mittel für den Bau von mindestens zwei Quantencomputern
- Aufbau eines flächendeckenden 5G-Netzes bis 2025
- Förderung für die Digitalisierung von Verwaltungen
- Digitale Aufrüstung für die Gesundheitsämter
- Förderung für Entwicklung und Produktion eines Corona-Impfstoffes in Deutschland
- 700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder
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