Bauarbeiter hält einen Schutzhelm und trägt eine Warnweste auf einer Baustelle. Im Hintergrund scheint die Sonne.

Arbeitsschutz fördern lassen und Unfälle verhindern

Bild: Suriyo – stock.adobe.com

“Sicherheit geht vor.” Ein Leitsatz, der natürlich auch im Arbeitsalltag greifen sollte. Allerdings können fortbildende Maßnahmen und entsprechende Sicherheitsausstattung für den Betrieb schnell ins Geld gehen. Dabei ist es möglich, Fördermittel von der “Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft”, kurz “BG Bau”, in Anspruch zu nehmen. Welche Möglichkeiten zur Förderung des Arbeitsschutzes dabei genau zur Verfügung stehen, erklären wir in diesem Text.

Arbeitsschutz: Arbeitgeber können finanzielle Förderung der “BG Bau” beanspruchen

Arbeitgeber, die den Schutz ihrer Mitarbeiter optimieren möchten, aber natürlich die Kosten im Blick haben wollen, sollten vor einer geplanten Anschaffung oder Fortbildung, den aktuellen Arbeitsschutzprämien-Katalog der “BG Bau” ins Visier nehmen. So heißt es im Vorwort der Ausgabe 2021, dass “die Reduktion von Gefahren auf Baustellen, Sicherheitstechniken für Handmaschinen, Zusatzausrüstungen für Baumaschinen und Baustellen-LKW, Maßnahmen zur Reduzierung von körperlichen Belastungen sowie Maßnahmen zur Organisation des Arbeitsschutzes und der Qualifikation von Beschäftigten” unter die Arbeitsschutzprämien fallen. Man sieht: Für eine Vielzahl von teils kostenintensiven Anschaffungen gibt es Fördermittel. Doch welche Summe bekommt man nun in welchem Fall bezuschusst?

Beitragsabhängige Förderung: Was ist das eigentlich?

Vorab sei gesagt: Zur besseren Übersicht sollte in beitragsabhängige sowie beitragsunabhängige Förderung unterteilt werden. Beginnen wir mit Ersterem: Hierunter fallen jene gewerbliche Unternehmen, die Mitglied der “BG Bau” sind und einen Beitrag von mindestens 100 Euro zahlen. Zudem muss eine Angestellte, beziehungsweise ein Angestellter vorhanden sein. Aus einer Tabelle, die in dem Katalog hinterlegt ist, können Betriebe anhand ihrer Beitragssumme entnehmen, unter welche der Förderstufen A bis E sie fallen. Natürlich gilt hier: Je höher der Beitrag, desto höher auch die Fördersumme. Damit jedoch auch kleinere Unternehmen entsprechend gefördert werden können, besteht die Option, die “Fördersumme für eine Arbeitsschutzprämie über mehrere Jahre anzusparen”. Wer niemanden beschäftigt, aber eine freiwilligen Versicherung bei der “Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft” aufweisen kann, der kann mit maximal 250 Euro pro Jahr gefördert werden.

FörderstufenFördersummenBerechnung
Stufe A (Beiträge von 100 bis 250 Euro)100 €
Stufe B (Beiträge von 251 bis 25.000 Euro)100 – 2.500 €10% des Umlagebeitrages
Stufe C (Beiträge von 25.001 bis 50.000 Euro)2.500 – 3.750 €7,5% des Umlagebeitrages
Stufe D (Beiträge von 50.001 bis 100.000 Euro)3.750 – 5.000 €5% des Umlagebeitrages
Stufe E (Beiträge ab 100.001 Euro)5.000 – 20.000 €2 % des Umlagebeitrages
Beitragsabhängige Fördersummen pro Kalenderjahr

Beitragsunabhängige Förderung: Prämie zur Absturzprävention

Neben der beitragsabhängigen Förderung kann zudem auch die beitragsunabhängige Förderung in Anspruch genommen werden, welche das Thema Absturzprävention im Fokus hat. Dazu würde unter anderem der Kauf einer Gerüsttreppe, Treppenläufe für Arbeitsbühnen oder die Anschaffung einer Kleinsthubarbeitsbühne zählen. Anders als bei der beitragsabhängigen Förderung richtet sich die Summe, welche bezuschusst wird, hier nach erfüllten Bedingungen, wie zum Beispiel einem ausgeglichenen Beitragskonto oder der “Beratung zur Absturzprävention durch Aufsichtsperson, Präventionsberater/in (oder Dienste) der BG Bau”. Dabei können maximal 10.000 Euro Förderung für Ihr Unternehmen herausspringen.

FörderstufeMax. FördersummeFörderbedingungen
13.000 €Mind. eine beschäftigte Person
Ausgeglichenes Beitragskonto
Gefährdungsbeurteilung bei Absturzgefährdung
Beratung zur Absturzprävention durch die BG BAU
Unterzeichnung der Betrieblichen Erklärung
25.000 €Vorherige Bedingungen
+ Teilnahme an BAU AUF BAU oder AMS BAU
310.000 €Vorherige Bedingungen
+ Teilnahme einer Führungskraft an Seminar zur Absturzprävention
Beitragsunabhängige Fördersummen pro Kalenderjahr

Bei Inanspruchnahme der Stufe 3 verfällt der Anspruch auf Förderung im Folgejahr. Für Unternehmen > 20 Beschäftigte max. 10 % des BG-Beitrags und bis max. 10.000 Euro

Das muss bei der Beantragung von einem Zuschuss für den Arbeitsschutz beachtet werden

Sollten Sie sich jetzt dazu entschlossen haben, noch mehr in die Gesundheit beziehungsweise Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter zu investieren und ein entsprechendes Förderprogramm in Anspruch zu nehmen, so gilt es dennoch, ein paar wichtige Punkte zu beachten, damit möglichst ein reibungsloser Ablauf bei der Beantragung und der Inanspruchnahme garantiert werden kann:

  • Nicht nur sind die Bedingungen, welche der Tabelle entnommen werden können, zu erfüllen. Auch muss die Voraussetzung gegeben sein, dass die Durchführung, (z.B. ein Rückentraining um der klassischen Berufskrankheit entgegenzuwirken) oder der Kauf (z.B. eines Luftreinigers) im Jahr des Antrags liegt. Hierbei entscheidet das Rechnungsdatum. 
  • Nicht nur betriebliche Festanschaffungen, auch eine Bezuschussung von Leasinggeräten fällt unter den Aufgabenbereich der “BG Bau”. 
  • Sollte für die Arbeit ein Gerät angeschafft und innerhalb des ersten Jahres verkauft werden, muss der Betrieb den erhaltenen Zuschuss zurückzahlen.
  • Ein wichtiger, wenn auch selbsterklärender Hinweis: Es werden natürlich nur jene Maßnahmen gefördert, welche noch nicht für das jeweilige Unternehmen bezuschusst wurden.

Weiterführende Informationen zur Antragstellung, den möglichen Fördersummen und was im Detail unter eine Bezuschussung fällt, hält für Sie der aktuelle Katalog der “Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft” aus dem Jahr 2021 bereit.All das zeigt: Der eigene Gesundheitsschutz auf der Arbeit und jener der Angestellten ist nicht nur ein wichtiges Thema und eine lohnende Investition: Sie wird in großen Teilen sogar finanziell unterstützt.

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