Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
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Mit einem Stromspeicher sind Sie in der Lage, Ihren selbst erzeugten Solarstrom zu speichern. Mit diesem gespeicherten Solarstrom können Sie nicht nur Ihren Eigenverbrauch besser decken, sondern können darüber hinaus auch den Zukauf des teuren Netzstroms deutlich reduzieren. Somit handelt es sich bei Stromspeichern um eine sinnvolle, zukunftsgerichtete Investition. Kein Wunder also, dass auch das allgemeine Interesse an Stromspeicher für zu Hause kontinuierlich ansteigt.
Hinzu kommt, dass Sie bei der Anschaffung eines Stromspeichers von attraktiven staatlichen Förderprogrammen profitieren können. Diese Förderungen senken die Anschaffungskosten Ihres Speichers teils deutlich.
Förderung für Stromspeicher von Bund und Ländern
Der Staat fördert bereits seit einigen Jahren die Erzeugung von Solarstrom. In welcher Art und Form die Förderung erfolgt, wird vom Bund sowie den Ländern immer wieder neu an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. So wurde die Erzeugung von Solarstrom zu Beginn vor allem durch eine hohe Einspeisevergütung gefördert, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert ist. Dabei erhielten PV-Anlagenbesitzer eine attraktive Vergütung, wenn Sie Ihren erzeugten Solarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist hatten. Über die Jahre hat die Einspeisevergütung jedoch deutlich abgenommen, sodass die Vergütung mittlerweile unterhalb der Kosten für den zugekauften Netzstrom liegt. Eine Einspeisung ins öffentliche Stromnetz lohnt sich daher nicht mehr. Aufgrund dieser Tatsache ist es umso ratsamer, möglichst viel vom eigen erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen und in der Folge den Bedarf an teurem Netzstrom zu senken.
Um diesen Trend zu unterstützen, wurden von der Politik Stromspeicherförderungen ins Leben gerufen. So unterstützt die KfW die Investition in einen Stromspeicher beispielsweise mit zinsgünstigen Förderkrediten oder Zuschüssen. Auch auf Länderebene sollen Zuschüsse die Anschaffung eines Stromspeichers fördern.
Stromspeicherförderung auf Bundesebene – die KfW-Förderung
Im Rahmen der Förderung von Stromspeicher ist die KfW einer der bedeutsamsten Förderträger. Mit ihren Förderprogrammen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau einen zinsgünstigen Kredit für den Kauf, die Errichtung oder die Erweiterung von Anlagen an, die zur Nutzung von erneuerbaren Energien dienen. Hierzu zählen unter anderen auch Fotovoltaikanlagen und Batteriespeicher zur Speicherung des erzeugten Solarstroms. Außerdem werden Stromspeicheranlagen als Einzelmaßnahme sowie Stromspeicher in der Nachrüstung gefördert, um die Integration von erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz systemverträglicher zu machen.
Förderarten der KfW
Die Förderung der KfW erfolgt indirekt über eine anteilige Unterstützung der entstehenden Gesamtkosten. Bei Altbauten kann die Förderung für einen Stromspeicher gewehrt werden, wenn dieser im Zusammenhang mit einer Sanierung der Immobilie zu einem Effizienzhaus angeschafft wird. Die Förderung erfolgt hierbei über einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 75.000 €. Dies entspricht der Hälfte der förderfähigen Kosten. Alternativ werden Förderkredite vergeben, die ein Darlehen von bis zu 150.000 € umfassen und einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 % der in Anspruch genommenen Kreditsumme beinhalten. Auch bei den Förderkrediten liegt die maximale Fördersumme bei 75.000 €.
Bei Neubauten stehen Ihnen ebenfalls indirekte KfW-Förderungen im Rahmen der Anschaffung einer PV-Anlage inklusive Speicher zu. Der Zuschuss beträgt hier 25 % der förderfähigen Kosten, die bei maximal bei 150.000 € liegen. Demnach erhalten Sie von der KfW anteilig an den entstehenden Gesamtkosten einen maximalen Zuschuss in Höhe von 37.500 €. Alternativ können Sie auch bei Neubauten den KfW-Förderkredit nutzen, der wie bei Altbauten eine maximale Kreditsumme von 150.000 € umfasst. Jedoch erhalten Sie bei Neubauten einen Kreditzuschuss von bis zu 25 %, was einer maximalen Förderung von 37.500 € entspricht. Auch hier erfolgt die Förderung anteilig an den entstehenden Gesamtkosten.
Konditionen der KfW-Förderkredite
Gefördert werden die Investitionen durch Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, die von der KfW vergeben werden. Im Unterschied zu anderen Ratenkrediten erhalten Sie bei den KfW-Förderkrediten nicht nur günstigere Zinssätze, sondern profitieren zudem von tilgungsfreien Anlaufjahren. Wie die Kreditkonditionen genau ausfallen, ist von verschiedenen Faktoren, wie der Kreditlaufzeit, der Zinsbindung sowie dem Standort des Speichers, abhängig:
- Laufzeit: Je nach gewählter Laufzeit profitieren Sie im Rahmen des Förderkredits von tilgungsfreien Anlaufjahren.
Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufjahre |
---|---|
Bis zu fünf Jahre | Ein tilgungsfreies Anlaufjahr |
Bis zu zehn Jahre | Zwei tilgungsfreie Anlaufjahre |
Bis zu 20 Jahre | Drei tilgungsfreie Anlaufjahre |
- Zinssatz: Der genaue Zinssatz ist von verschiedenen individuellen Faktoren abhängig. Hierbei sind insbesondere Ihre persönliche Situation, Ihre finanziellen Verhältnisse sowie Ihre Bonität von besonderer Bedeutung. Abhängig von Ihren persönlichen Gegebenheiten variieren die Sollzinsen des Förderkredits zwischen 1,03 % und 7,70 %.
- Auszahlung: Die Ihnen zugesicherte Kreditsumme können Sie sich innerhalb eines Jahres nach Zusage der Förderung auszahlen lassen. Sie können dabei zwischen einer Auszahlung in Teilbeträgen oder einer Einmalauszahlung wählen.
- Tilgung: Die Tilgung des Förderkredites wird in gleichbleibenden, vierteljährlichen Raten beglichen.
Stromspeicherförderung auf Länderebene
Um Anreize für die Anschaffung eines Batteriespeichers zu schaffen, stellen zahlreiche Bundesländer Fördermittel zur Verfügung. Die Fördermittel auf Länderebene sind in den meisten Fällen von der KfW-Förderung unabhängig und werden in der Regel als Zuschüsse ausbezahlt. Die geltenden Förderungen der einzelnen Bundesländer können jedoch nur von den Personen beantragt werden, die auch im entsprechenden Bundesland den erzeugten Solarstrom verwenden und dort ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Doch unabhängig, in welchem Bundesland Sie sich befinden, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Förderung für einen Batteriespeicher immer vor der Bestellung des Speichers beantragt werden muss. Eine nachträgliche Genehmigung der Förderung nach Kauf des Stromspeichers ist größtenteils nicht mehr möglich. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Fördermitteln auf Bundesebene haben viele Bundesländer ihre Förderprogramme teils bis auf Weiteres pausiert oder bereits abgeschlossen. Die Förderprogramme von folgenden Bundesländern sind derzeit noch aktiv:
Bayern
Bayern bezuschusst im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms die Investition in eine PV-Anlage inklusive Stromspeicher. Die Höhe der Förderung richtet sich seit Februar 2022 nach der Kapazität des Speichers. Für kleine Speicher bis zu 5 kWh wird ein Basiszuschuss von 500 € gewährt. Mit jeder weiteren vollen Kilowattstunde erhöht sich die Förderung um 75 €. Die höchstmögliche Förderung liegt bei Batterien mit einer nutzbaren Kapazität von 30 kWh und entspricht 2.375 €.
Berlin
Mit dem Förderprogramm EnergiespeicherPLUS bezuschusst das Bundesland Berlin den Kauf und die Inbetriebnahme von Speichern in Abhängigkeit der nutzbaren Speicherkapazität mit 300 € je kWh. Je nach System ist die Förderung auf eine Summe von maximal 15.000 € beschränkt. Hinzu kommt ein Bonus für Erzeugungs- oder Verbraucherprognosen in Höhe von maximal 300 €.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden stationäre Batteriespeicher gefördert, die in Verbindung mit einer neuen oder bereits bestehenden PV-Anlage angeschafft werden. Die Förderung umfasst einen Zuschuss in der Höhe von 100 € pro kWh Speicherkapazität. Die Obergrenze der Förderung liegt pro Speicher bei maximal 75.000 €.
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden in Rheinland-Pfalz fest installierte Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 kWh, die in Kombination mit einer neuen und an das öffentliche Stromnetz angeschlossenen PV-Anlage in Betrieb genommen werden. Die Förderhöhe entspricht 100 € pro kWh Speicherkapazität. Die maximale Förderhöhe liegt hier bei 1.000 €.
Schleswig-Holstein
Das Batteriespeicher-Förderprogramm in Schleswig-Holstein unterstützt die Anschaffung von Batteriespeicher mit 400 € pro kWh nutzbare Speicherkapazität. Die maximale Fördersumme entspricht bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von höchstens 2.000 €. Für die Installation und den Anschluss des Speichers werden zusätzlich nochmals bis zu 200 € gefördert.
Thüringen
Im Rahmen des Förderprogramms Solar Invest unterstützt das Bundesland Thüringen seine Bürger beim Erwerb von Stromspeicher, sofern der selbst erzeugte Strom für den Eigenbedarf verwendet wird. Es werden hier bis zu 40 % der Investitionskosten gefördert.
Sachsen-Anhalt
Die Speicherförderung in Sachsen-Anhalt umfasst einen Zuschuss der Anschaffungskosten von bis zu 30 %. Die maximale Fördersumme liegt dabei bei maximal 5.000 €. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist hierbei die Kombination des Speichers mit einer neuen PV-Anlage oder der Erweiterung einer bereits bestehenden PV-Anlage.