Die Ausbildungsprämie sichert Ausbildungsplätze im Handwerk.

Ausbildungsprämie wird verlängert und verdoppelt

Die anhaltende Corona-Pandemie stellen die Wirtschaft und insbesondere den Ausbildungsmarkt weiter auf die Probe. Um die Folgen abzumildern und Ausbildungsplätze zu sichern, brachte die Bundesregierung im vergangenen Jahr 2020 eine Ausbildungsprämie für kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) auf den Weg. Diese soll für das kommende Ausbildungsjahr nicht nur verlängert, sondern sogar verdoppelt werden. Die Verlängerung des entsprechenden Bundesprogramms “Ausbildungsplätze sichern” wurde nun abgesegnet.

Coronabedingter Rückgang von Ausbildungsplätzen

Den Ausbildungsmarkt haben die wirtschaftlichen Folgen der anhaltenden Covid-19-Pandemie schwer getroffen. Laut der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) herausgegebenen Ausbildungsmarktanalyse 2020 fielen im letzten Jahr im Vergleich zum coronafreien Vorjahresniveau rund 50.700 Ausbildungsplätze weg. Das macht einen Rückgang von insgesamt etwa 9 Prozent aus. 

Gleichzeitig stieg die Zahl der unversorgten Bewerber Ende September letzten Jahres laut einem im Oktober 2020 herausgegebenen Bericht der Bundesagentur für Arbeit um etwa 5000 im Vergleich zum Vorjahr auf rund 29.000. Damit entsprach der Anteil derer, “die bis September eine Ausbildung gefunden hatten, […] dem zur Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009”, wie der Bericht der Arbeitsagentur betont. 

Wer bis zum 30. September bei der Bundesagentur für Arbeit noch als auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle gemeldet ist, gilt als erfolgloser Ausbildungsplatznachfrager. 

Das beinhaltet der Schutzschirm für Ausbildungen im Ausbildungsjahr 2021/22

Um einen weiteren Rückgang von betrieblichen Ausbildungsstellen zu vermeiden und bestehende Ausbildungsverhältnisse aufrechtzuerhalten, wird auch im kommenden Ausbildungsjahr 2021/22 der Schutzschirm für Ausbildungen bestehen bleiben. Die sogenannte Azubiprämie soll sogar verdoppelt werden. Das heißt konkret beginnend ab Juni können Ausbildungsbetriebe folgende Förderung für ihr Ausbildungsangebot erhalten: 

  • Prämie von 4000 Euro pro Lehrstelle bei gleichbleibendem Ausbildungsniveau
  • Prämie von 6000 Euro für zusätzliche Ausbildungsplätze

Auch für die Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben oder solchen, deren Ausbildungsvertrag aus pandemiebedingten Gründen gekündigt wurde, soll es künftig statt 3000 Euro eine Übernahmeprämie von 6000 Euro geben. 

Des Weiteren soll es auch Zuschüsse geben, wenn man Kurzarbeit unter den Azubis vermeiden kann. Um coronabedingte Rückstände aufzufangen sollen nun zusätzlich Prüfungsvorbereitungskurse und Lehrgänge für Auszubildende gefördert werden, die kurz vor ihrer Abschlussprüfung stehen. 

Veränderter Anspruch auf Ausbildungsprämie

Die Prämien beziehen sich auf neu abgeschlossene Ausbildungsverträge ab dem 1. Juni 2021. Bis dahin gilt zunächst weiterhin die bisherige Regelung zur Ausbildungsprämie

Zusätzlich wurden die Zugangsvoraussetzungen auf größere Unternehmen ausgeweitet. Konnten bisher nur kleine und mittelständige Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern von der Azubiprämie profitieren, gilt dies künftig auch für Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern. 

Die Azubiprämie betrifft Betriebe, die besonders von der Krise getroffen wurden. Demnach haben nach der neuen Regelung Betriebe Anspruch auf die Förderung, wenn diese

  • seit Januar 2020 mindestens für einen Monat Kurzarbeit beantragten 
  • in einem Monat seit April 2020 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat (also im Jahr 2019) Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichneten und dies nachweisen können. 

Die Förderung für überbetriebliche Berufsbildungsstätten soll weiterhin ebenfalls bestehen bleiben. 

Bildquelle: Robert Kneschke / stock.adobe.com

Artikel teilen:

Aufträge gesucht? Jetzt Mitglied werden

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen