Azubi und Ausbilder bauen auf Ausbildungsprämie

Prämie für die Übernahme von Azubis in der Corona-Krise

Nach wie vor hat die deutsche Wirtschaft mit der Corona-Krise zu kämpfen. Viele Betriebe müssen Insolvenz anmelden, Ausbildungsverträge werden aufgelöst und einige Azubis können ihre Ausbildung nicht ohne weiteres fortsetzen. 

Um eine zusätzliche Krise auf dem Ausbildungsmarkt zu vermeiden, beinhaltet das am 24.06.2020 beschlossene Konjunkturpaket der Bundesregierung auch eine Prämie für Ausbildungsbetriebe. Wir erklären, wie die Förderungen aussehen, unter welchen Umständen Sie als Ausbildungsbetrieb im Handwerk Ausbildungsprämien erhalten und wie hoch diese ausfallen können.

Ausbildungsprämie im Konjunkturpaket

Die im Konjunkturpaket verankerten Prämien sollen nicht nur Ausbildungsplätze sichern, sondern auch die Zukunftsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems und den Lernerfolg der Azubis erhalten. Das Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern”, auf das sich die sogenannte “Allianz für Ausbildung”, bestehend aus Agentur für Arbeit, Bundesregierung und -ländern sowie Gewerkschaften und Wirtschaft, geeinigt hat, stellt 2020 und 2021 insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittelständische Unternehmen mit insgesamt bis zu 249 Mitarbeitern zur Verfügung. 

Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung beziehen sich die im Konjunkturpaket vorgesehenen Förderungen auf Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 beginnen. Wann der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde ist dabei unerheblich.

Ausbildungsplätze im Handwerk aufrechterhalten

Eines der Hauptziele des Bundesprogramms ist es bestehende Ausbildungsplätze und bereits geschlossene Ausbildungsverträge zu erhalten. Dafür stehen verschiedene Ausbildungsprämien zur Verfügung. Als Betrieb können Sie folgende Prämien für das Aufrechterhalten Ihres Ausbildungsangebotes erhalten. 

Betriebe, die bereits laufende Ausbildungsverhältnisse fortsetzen und die aktuelle Ausbildungsaktivität nicht herunterfahren, können bis zum 31. Dezember 2020 eine Förderung erhalten, wenn sie für Auszubildende sowie Ausbilder kein Kurzarbeitergeld beantragen. Gefördert werden in diesem Fall 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung in jedem Monat, in dem der Ausbildungsbetrieb einen Arbeitsausfall von insgesamt mindestens 50 Prozent verzeichnet. 

Ausbildende, kleine und mittelständische Betriebe, die ihre Ausbildungsleistung nicht herunterschrauben und ihr Ausbildungsplatzangebot im Verhältnis zu den drei vorherigen Jahren beibehalten, erhalten ebenfalls eine Ausbildungsprämie. Die Höhe der Prämie beträgt einmalig 2000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Ausgezahlt wird die Ausbildungsprämie dann nach Abschluss der Probezeit

Ausbildungsplatzangebot erhöhen

Wenn Sie als Betrieb Ihr Ausbildungsplatzangebot für das Ausbildungsjahr 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren sogar erhöhen, können Sie eine noch höhere Ausbildungsprämie erhalten. Das Bundesprogramm sieht in einem solchen Fall einmalige Prämien von 3000 Euro für jeden im Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag vor. 

Auszubildende von anderen Betrieben übernehmen

Sollten Sie als Betrieb Auszubildende aus Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Insolvenz anmelden mussten, übernehmen, können Sie eine Übernahmeprämie erhalten. Bis zum 31.12.2020 erhält der Betrieb für jeden bis zum Abschluss der Ausbildung übernommenen Auszubildenden eine einmalige Prämie von 3000 Euro. 

Eine weitere besondere Förderung steht Betrieben zur Verfügung, die Auszubildende aus Unternehmen zeitlich befristet übernehmen, die wegen der Pandemie zeitweise keine Fortsetzung der Ausbildung gewährleisten können. Das kann der Fall sein, wenn der ursprüngliche Ausbildungsbetrieb übergangsweise vollständig oder zum Großteil aufgrund der Krise schließen muss oder der Geschäftsbetrieb und damit die Fortführung der Ausbildung kaum noch möglich ist.

Bei der temporären Übernahme von Auszubildenden handelt es sich in einem solchen Fall um eine sogenannte Auftrags- oder Verbundausbildung. Die Übernahmeprämie beträgt 1500 Euro pro übernommenem Auszubildenden. Für überbetriebliche Bildungsstätten oder etablierte Ausbildungsdienstleister steht sogar eine Förderung von 8000 Euro zur Verfügung. Die Übernahmeprämie für Auftrags- und Verbundausbildungen ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Ausbildungsprämien im Überblick

Hier erhalten Sie eine Übersicht der im Bundesprogramm vorgesehenen Ausbildungsprämien für das Jahr 2020 und 2021. 

Art der MaßnahmeHöhe der Förderung
Kurzarbeit bei Azubis und Ausbildern vermeiden75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat mit einem erheblichen Arbeitsausfall
Ausbildungsplatzangebot beibehaltenEinmalig 2000 € nach Abschluss der Probezeit für jeden 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag
Ausbildungsplatzangebot erhöhenEinmalig 3000 € nach Abschluss der Probezeit für jeden 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag
Übernahme aus insolventen BetriebenEinmalig 3000 € für jeden bis zum Abschluss der Ausbildung übernommenen Auszubildenden
Auftrags- und VerbundausbildungEinmalig 1500 € für die temporäre Übernahme einer Auftrags- und Verbundausbildung

Einmalig 8000 € für Berufsbildungsstätten und andere etablierte Ausbildungsdienstleister

Bildquelle: Kzenon / stock.adobe.com

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