Ausbildungsvertrag im Handwerk.

Ausbildungsvertrag: Inhalt im Überblick

Bild: Zerbor / stock.adobe.com

Wenn Sie Azubis im eigenen Betrieb ausbilden möchten, sind spezielle Voraussetzungen zu erfüllen. In einem Ausbildungsbetrieb muss jemand die Verantwortung für die Ausbildung übernehmen. Dafür brauchen Sie nicht nur eine gute Sozialkompetenz, sondern auch fachliche Fähigkeiten. Die zuständige Kammer prüft, ob Sie selbst oder andere Ausbilder diese Aufgabe übernehmen können. Abhängig von der Branche wenden Sie sich beispielsweise für einen Ausbildungsvertrag im Handwerk an die Handwerkskammer.

Wann sollte ich Azubis im eigenen Betrieb ausbilden?

Ab einer bestimmten Größe eignet sich ihr Unternehmen als Ausbildungsbetrieb. Das funktioniert auch in einer kleineren Firma, doch das Verhältnis zwischen Fachkräften und Azubis sollte angemessen sein. Ob das der Fall ist, entscheidet die dafür zuständige Kammer. Die Auszubildenden erlernen im Laufe ihrer Ausbildung die erforderlichen Fähigkeiten. So gewinnen Sie kompetente Mitarbeiter und können Ihren Betrieb vergrößern.

Doch wie muss ein Betrieb ausgestattet sein, um ausbilden zu können? Zunächst brauchen Sie die entsprechende Ausstattung, um den Azubis die wichtigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Die Ausbildungsordnung enthält alle wichtigen Punkte zu den verschiedenen Berufen und Lehrplänen. Im Ausbildungsvertrag sind Rechte und Pflichten aufgeführt, die sowohl den Ausbildungsbetrieb als auch die Azubis betreffen.

Wozu dient der Ausbildungsvertrag und was regelt er?

Der Ausbildungsvertrag für Handwerk lässt sich zunächst formlos vereinbaren, beispielsweise in mündlicher Form und mit Handschlag. Vor dem Beginn der Ausbildung ist allerdings ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Auch wenn es zu späteren Anpassungen im Vertrag kommt, sind diese schriftlich zu fixieren. Der Verantwortliche für die Ausbildung und der angehende Auszubildende unterschreiben diesen Vertrag. Bei minderjährigen Auszubildenden ist zudem eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig.

Der Ausbildungsvertrag und sein Inhalt

Welche Punkte muss der Ausbildungsvertrag enthalten? Diese Liste informiert Sie über die wichtigsten Elemente:

  • Beschreibung und Ziel der Ausbildung, mit sachlicher und zeitlicher Gliederung
  • Startdatum und Dauer der Ausbildung
  • reguläre Arbeitszeit
  • Dauer der vereinbarten Probezeit (ein bis vier Monate)
  • Urlaubsansprüche
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebs
  • Angaben zur Vergütung (Höhe und Zahlung)
  • Kündigungsbedingungen
  • Informationen zu Tarifverträgen und weiteren Betriebsvereinbarungen

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die betriebliche Ausbildung?

Die rechtlichen Bestimmungen für eine Berufsausbildung lassen sich im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachlesen. Dieses definiert die Voraussetzungen im Betrieb und der verantwortlichen Personen. Zudem enthält es die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Weitere rechtliche Grundlagen:

  • Die Handwerksordnung legt die Voraussetzungen für eine handwerkliche Ausbildung fest
  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz betrifft Jugendliche von 15 bis 17 Jahren und gibt eine Maximal-Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich und acht Stunden täglich vor, sowie die Urlaubstage und die Art der Arbeit (kein Akkord, keine Fließbandarbeit).

Wie wird ein Ausbildungsvertrag erstellt?

Damit der Ausbildungsvertrag mit Inhalt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, findet eine genaue Prüfung der Unterlagen statt. Grundsätzlich schließen Sie den Vertrag als Ausbilder oder Ausbilderin direkt mit den Auszubildenden ab. Damit kommt ein offizielles Berufsausbildungsverhältnis zustande.

Wenn der Vertrag unterschrieben ist, lassen Sie als verantwortliche Person für den Ausbildungsbetrieb die entsprechende Eintragung vornehmen. Dafür senden Sie den Antrag zusammen mit den Unterlagen an die zuständige Kammer. Diese prüft Ihre Angaben und erstellt eine Eintragungsbestätigung. Von der Registrierung erhalten Sie zwei Exemplare: Eins ist für Ihre Unterlagen, das andere für die Auszubildenden.

Bei eventuellen Vertragsänderungen ist eine weitere Mitteilung an das zuständige Amt nötig. Auch dazu erhalten Sie eine Mitteilung.

Mustervorlage für einen Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag mit Rechten und Pflichten für die auszubildenden Betriebe und die Azubis enthält alle relevanten Details. Die Ausbildungsvertrag Vorlage beginnt mit den folgenden Punkten:

  • Name und Adresse des Ausbildungsbetriebs
  • Name und Adresse der auszubildenden Person
  • Genaue Angabe zum Ausbildungsberuf
  • Angaben zur Dauer der Berufsausbildung mit Start- und Enddatum
  • Probezeit
  • Ablauf mit Abschlussprüfung, bei Nichtbestehen mit Details zur nächstmöglichen Wiederholungs-Prüfung

Es folgen genaue Informationen zur Ausbildungsstätte, zu den Pflichten des Ausbildungsbetriebs und zu den fachlich geeigneten Ausbildern. Die Ausbildungsmittel werden ebenso erwähnt wie der Besuch einer Berufsschule. Auch die Pflichten der Auszubildenden sind aufgeführt. Diese sind dazu angehalten, den Weisungen der ausbildenden Personen Folge zu leisten und die Vorgaben der Ausbildungsstätte zu berücksichtigen. Es ist Stillschweigen über betriebliche Geheimnisse zu bewahren, zudem müssen die Auszubildenden bei Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Die Vergütung für die Ausbildungsjahre ist von Beginn an genau festgelegt und wird spätestens am letzten Arbeitstag im Monat gezahlt.
Genaue Daten zur täglichen Arbeitszeit und zu den Urlaubstagen sind ebenfalls im Vertrag enthalten.

Ein weiterer Absatz befasst sich mit den Themen Probezeit und Kündigung. Wenn Sie oder die Auszubildenden den Ausbildungsvertrag kündigen möchten, ist dies in der Probezeit ohne Kündigungsfrist möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt muss ein wichtiger Grund vorliegen, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Die Auszubildenden können den Ausbildungsvertrag mit einer vierwöchigen Frist kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben möchten.

Der Vertrag endet mit den Unterschriften der Arbeitgeberseite und der Auszubildenden, jeweils mit der Angabe von Ort und Datum.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zusätzlich zum Berufsausbildungsvertrag brauchen Sie weitere Dokumente:

  • Eine genaue Gliederung (sachlich und zeitlich) gemäß Ausbildungsordnung
  • Kopien von Schulzeugnissen oder ähnlichen Dokumenten, wenn sich dadurch die Ausbildungsdauer verkürzt
  • Bei nicht volljährigen Auszubildenden: eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung
  • Im öffentlichen Dienst oder anderen Branchen ein polizeiliches Führungszeugnis

Für die korrekte Abrechnung und Bezahlung sind weitere Informationen einzuholen. Die Auszubildenden benötigen ein eigenes Konto und informieren Sie über die Bankverbindung. Zudem reicht die Familienversicherung über die Eltern nicht mehr aus, sodass die Azubis eine eigene Krankenversicherung brauchen. Fragen Sie noch vor dem Beginn der Berufsausbildung nach der entsprechenden Mitgliedsbescheinigung.

Für die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenbeiträge, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) geben die Auszubildenden ihre Sozial- bzw. Rentenversicherungsnummer an Sie weiter. Auch das Finanzamt will informiert sein, darum benötigen Sie die Steueridentifikationsnummer der Auszubildenden.

Wie kann ich einen Ausbildungsvertrag wieder kündigen?

Im Normalfall endet die Berufsausbildung mit dem Abschluss der offiziellen Ausbildungszeit. Wenn die Auszubildenden oder auch der auszubildende Betrieb das Verhältnis vorzeitig kündigen möchten, muss diese Kündigung schriftlich vorliegen.

In der Probezeit gibt es für den Betrieb sowie für die Auszubildenden keine Kündigungsfrist. Dann endet das Ausbildungsverhältnis sofort. Die Auszubildenden können auch nach der maximal viermonatigen Probezeit kündigen, dann allerdings mit einer Frist von vier Wochen.
Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin ist eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit keine Option mehr. Wenn jedoch ein wichtiger Grund vorliegt, dürfen Sie das Ausbildungsverhältnis fristlos kündigen. Die Ursachen dürfen jedoch nicht länger als 14 Tage bekannt sein, sonst ist die Kündigung unwirksam.

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