Ein Ausbilder mit seinen Azubis im Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsbetrieb werden: Voraussetzungen, Pro & Contra

Bild: auremar / stock.adobe.com

Die Suche nach geeigneten Fachkräften ist heutzutage oft herausfordernd. Eine Möglichkeit besteht darin, den Nachwuchs im eigenen Betrieb selbst auszubilden. Zum Ausbildungsbetrieb zu werden, ist allerdings mit einigen notwendigen Voraussetzungen und Pflichten verbunden. Was du für die Entscheidung und den weiteren Weg wissen solltest, haben wir hier für dich zusammengestellt.

Wer darf überhaupt ausbilden?

“Einfach so” kann ein Betrieb natürlich nicht mit der Ausbildung starten und anfangen, Azubis einzustellen. Wesentliche Punkte müssen erfüllt sein: Das Unternehmen ist in der Lage, Auszubildende angemessen auf ihren künftigen Beruf vorzubereiten, ihnen also eine fundierte Ausbildung zu bieten. Ob das der Fall ist, wird von der jeweiligen Handwerkskammer oder IHK geprüft. Zu den Voraussetzungen gehört, dass mindestens eine Person im Betrieb eine Ausbilderbefähigung hat. Ausbilder*in werden darf laut Berufsbildungsgesetz nur, wer sowohl persönlich als auch fachlich dazu geeignet ist und seine fachliche Eignung entsprechend nachgewiesen hat. Aber was bedeutet das im Einzelnen?

Voraussetzungen, die ein Ausbildungsbetrieb erfüllen muss

Um ausbilden zu dürfen, braucht ein Betrieb jemanden, der für die Ausbildung verantwortlich ist, dazu Mitarbeiter*innen mit Fachkenntnissen und eine Ausstattung, die eine umfassende Ausbildung ermöglicht. So müssen Arbeitsplätze vorhanden sein, an denen den Azubis die Ausbildungsinhalte vermittelt werden können. Ein weiteres wichtiges Kriterium, auf das die Kammern achten, ist die Zahl der Auszubildenden im Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte im Betrieb. Wie dieses Zahlenverhältnis aussehen sollte, ist nicht gesetzlich geregelt, Anhaltspunkte stehen aber in einer Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung aus dem Jahr 2015. Demnach kommen auf:

  • eine/n Auszubildende/n ein bis zwei Fachkräfte
  • zwei Auszubildende drei bis fünf Fachkräfte
  • drei Auszubildende sechs bis acht Fachkräfte
  • für jede/n weitere/n Auszubildende/n drei weitere Fachkräfte

Sind nicht alle Anforderungen erfüllt, gibt es trotzdem Möglichkeiten, Berufsausbildung anzubieten, zum Beispiel, indem man sich mit anderen Betrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammentut oder Kooperationen eingeht.

Rechte und Pflichten

Zu einem Ausbildungsverhältnis gehören einige Pflichten des Unternehmens. Beispielsweise müssen die Arbeitsmittel Azubis kostenlos zur Verfügung stehen. Außerdem müssen Auszubildende für den Berufsschulunterricht und Prüfungen freigestellt werden. Die wichtigste Pflicht besteht darin, im Rahmen der Ausbildung die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die für den Beruf notwendig sind. Rechte hat man als Ausbilder natürlich auch, dazu gehört beispielsweise, von Auszubildenden Motivation, Ordnung und Verschwiegenheit zu erwarten.

So wirst du zum Ausbilder

Welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten wie nachzuweisen sind, ist in der Ausbilder-Eignungsverordnung, kurz AEVO, geregelt, die auf dem Berufsbildungsgesetz basiert. Zur fachlichen Eignung gehören mehrere Punkte: Das ist einmal die berufliche Eignung, die durch eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden kann. Außerdem muss der/die Ausbilder*in in spe aber auch über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung verfügen und die wird in einer Prüfung festgestellt.

Ausbildereignungsprüfung

Im Rahmen der Ausbildereignungsprüfung werden die Kompetenzen in vier Handlungsfeldern erhoben, die Aufgaben im Ausbildungsverhältnis sind. Dabei handelt es sich um:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen.

Die Ausbildereignungsprüfung kann man bei jeder Handwerkskammer oder IHK ablegen, sie besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Für die Vorbereitung gibt es die AdA-Kurse, eine Abkürzung für “Ausbildung der Ausbilder”. Handwerksmeister haben die Eignung in der Regel schon als Teil ihrer Meisterprüfung nachgewiesen und dürfen damit in ihrem Handwerk ausbilden.

Ausbildungsbetrieb werden: Lohnt sich das? Pro und Contra

Das größte Plus und schlagkräftigste Argument dafür, zum Ausbildungsbetrieb zu werden, dürfte sein, damit dem drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen und so auch etwas für die Zukunft des eigenen Unternehmens zu tun. Ein Azubi, der nach Abschluss seiner Berufsausbildung im Betrieb bleibt, kennt sich dort schon bestens aus und muss nicht mehr eingearbeitet werden. Außerdem übernehmen Auszubildende natürlich auch schon während ihrer Lehrjahre viele Aufgaben und leisten ihren Beitrag, mit dem sie ihre erfahrenen Kollegen entlasten können. Nicht zuletzt kann es für das Unternehmen sicherlich auch sehr bereichernd sein, Wissen und Fertigkeiten an einen jungen Menschen weiterzugeben und ihm so eine gute Ausbildung angedeihen zu lassen.

Auf der Contra-Seite dürften hingegen der Aufwand und die Kosten für die Schaffung eines Ausbildungsplatzes stehen, die je nach bestehenden Voraussetzungen im Betrieb ganz unterschiedlich sein können. So kostet zum Beispiel die Weiterbildung, sprich die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung, Zeit und Geld. Der Ausbildungsbetrieb muss, wie oben beschrieben, Voraussetzungen erfüllen und hat Pflichten gegenüber dem Azubi, was ebenfalls erst einmal gestemmt werden will. Ob es sich lohnt, zum Ausbilder zu werden, lässt sich so also nicht allgemeingültig beantworten. Es für den eigenen Betrieb abzuwägen, lohnt sich aber bestimmt!

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