Handwerker zeichnet im Büro

Muss man während der Quarantäne arbeiten?

Mit den steigenden Infektionszahlen steigen auch die Quarantäneanordnungen. Doch was genau heißt das eigentlich für die Arbeit? Muss man während der Quarantäne zu Hause arbeiten und was gilt für Handwerker?

Bild von DANLIN Media GmbH – stock.adobe.com

Quarantäne ist nicht gleich arbeitsunfähig

Quarantäne bedeutet zuerst nur, dass man sich isolieren soll, um nicht noch weitere Personen anzustecken. Unabhängig vom Beruf muss man in der angeordneten Zeit also zu Hause bleiben und kann nicht zur Arbeit fahren. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man nicht mehr arbeiten kann oder darf. Das hängt nur von den Symptomen ab. Solange es einem gut geht, muss man also weiterhin arbeiten – Sofern das zu Hause möglich ist.

Doch wie sieht das ganze bei Handwerkern aus, die nur unterwegs sind und nicht im Büro arbeiten? In diesem Fall können Arbeitgeber in der Regel keine Büroarbeit anordnen. Das ist auch dann nicht möglich, wenn es sich um einen Bürojob handelt, aber die Arbeit wegen fehlender Arbeitsmittel nicht von Zuhause ausgeführt werden kann. Falls eine andere vertraglich geregelte Arbeit ohne Probleme ausgeführt werden kann, darf sie zugeteilt werden. Pauschal kann man hier keine klare Aussage treffen, da viel von der Art der Arbeit, dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung abhängt.

Bezahlung während der Isolation

Man muss während der Quarantäne also nicht zwingend unübliche Aufgaben erledigen. Doch wie sieht es mit der Bezahlung aus? Immerhin können 14 Tage fehlender Lohn schon ordentlich Probleme bereiten. Dafür gibt es § 56 des Infektionsschutzgesetzes. Nach diesem kann eine Entschädigung sowohl Arbeitnehmern und Selbstständigen gezahlt werden. Bei Arbeitnehmern wird der Lohn wie bisher vom Arbeitgeber gezahlt und dieser muss den Antrag stellen. Selbstständige stellen den Antrag direkt.

Die Anträge werden hier gestellt: https://ifsg-online.de/index.html

Diese Entschädigung ist nicht möglich, wenn die Quarantäne nach einer Reise in ein Risikogebiet angeordnet wurde oder die betroffene Person nicht geimpft ist. 

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