Klimaschonende Nutzfahrzeuge beim Laden.

Förderung für klimaschonende Nutzfahrzeuge

Bild: scharfsinn86 / stock.adobe.com

Wer für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit im eigenen Handwerksbetrieb sorgen möchte, könnte auf klimaschonende Nutzfahrzeuge setzen und dabei sogar noch Geld sparen. Denn hier gibt es jetzt eine neue Förderung für alle, die in Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben oder in Tank- und Ladeinfrastruktur investieren möchten. Wie diese Förderung genau aussieht und unter welchen Voraussetzungen man sie erhalten kann, erklären wir in diesem Beitrag. 

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Nach einem ersten Förderaufruf geht die “Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur” (KsNI) nun in die zweite Runde: Seit dem 29. Juni 2022 können Betriebe nun eine Förderung für die Investition in klimafreundliche Nutzfahrzeuge vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVD) erhalten. Das Förderprogramm nimmt dabei gezielt den Straßengüterverkehr ins Visier, da hier nach wie vor hauptsächlich Dieselfahrzeuge im Einsatz sind. 

Was kann gefördert werden?

Ein Förderanspruch besteht für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen, Sonderfahrzeugen und umgerüsteten Dieselfahrzeugen mit alternativen Antrieben wie Batterie und Brennstoffzellen, Plug-In-Hybriden sowie Oberleitungsantrieben. Konkret bezieht sich die Förderrichtlinie auf die EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3. 

Auch die Beschaffung neuer Infrastruktur, genauer gesagt von Tank- und Ladeinfrastruktur, wird nach der Richtlinie KsNI gefördert. Wer eine Machbarkeitsstudie zu den Einsatzmöglichkeiten klimafreundlicher Nutzfahrzeuge beziehungsweise zur Einrichtung oder Erweiterung der entsprechenden Infrastruktur erstellen möchte, kann ebenfalls von dem Förderprogramm profitieren. 

Wer kann die Förderung erhalten?

Der Förderaufruf richtet sich an Unternehmen des privaten Rechts sowie kommunale Unternehmen und Körperschaften. Auch Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine sowie Leasing- oder Mietgeber sind förderungsberechtigt. 

Wie hoch fallen die Zuschüsse aus?

Insgesamt stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zum einen circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie zum anderen weitere 5 Milliarden Euro für den Aufbau und die Erweiterung der Tank- und Ladeinfrastruktur von Pkw und Lkw zur Verfügung. Auch die Richtlinie KsNI wird aus diesem Budget finanziert.

So erhält man bei der Anschaffung von Fahrzeugen rund 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben als Zuschuss. Ebenfalls mit 80 Prozent bezuschusst das Förderprogramm die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben für den Aufbau und den Betrieb der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur der alternativ betriebenen Nutzfahrzeuge. 

Für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie kann man einen Zuschuss von etwa 50 Prozent auf die zuwendungsbezogenen projektbezogenen Ausgaben erhalten. 

Wie kann ich den Antrag für das Förderprogramm stellen?

Sollte Sie den oben geschilderten Kriterien nach antragsberechtigt sein und über die Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge nachdenken kann vom 29. Juni bis zum 10. August 2022 den entsprechenden Antrag stellen. Die Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die elektronische Antragstellung erfolgt über ein Portal, das unter folgender Adresse erreichbar ist: 

Sollte der Antrag bewilligt werden, muss der Förderungsempfänger innerhalb von drei Monaten eine rechtsverbindliche Verpflichtung in Form eines Kaufvertrags oder einer verbindlichen Bestellung zur Anschaffung des geförderten Fahrzeugs nachweisen. Für die Errichtung von Infrastruktur gilt eine Nachweispflicht von insgesamt zwölf Monaten. 

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