Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Das neuartige Coronavirus sorgt für große Unsicherheit bei Auftraggebern und Unternehmen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Soforthilfen und Kredite zur Verfügung gestellt, das Unternehmen und Selbstständige in den nächsten Monaten unterstützen und damit Insolvenzen und Kündigungen verhindern.
Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen
Soloselbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler bekommen die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus besonders stark zu spüren und haben nicht die Rücklagen oder Bonität von großen Unternehmen. Um sie zu unterstützen hat die Bundesregierung Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro bestätigt. Voraussetzung für die Zuschüsse: Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
- bis zu fünf Beschäftigte: 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate
- bis zu zehn Beschäftigte: 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate
- Erleichterter Zugang zu Arbeitslosengeld II und vereinfachte Vermögensprüfung
- Bei Antrag auf Kinderzuschlag nur noch ein Einkommensnachweis nötig
Der zugehörige Gesetzentwurf wurde am 23.03. von der Bundesregierung beschlossen und ist am 25. auch vom Bundestag bestätigt worden. Die Anträge und Auszahlungen laufen über die Bundesländer:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Günstige Kredite der KfW
Mit Unterstützung der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) konnten Unternehmen bisher schon günstige Kredite für Investitionen und Betriebsmittel erhalten. An den Bedingungen und Zinsen der Kredite ändert sich mit dem aktuellen Hilfsprogramm wenig, aber das Gesamtvolumen wurde wesentlich ausgeweitet: Insgesamt stehen im Bundeshaushalt 460 Milliarden Euro zur Verfügung und bei Bedarf kann um 93 Milliarden Euro erhöht werden.
Darüber hinaus übernimmt die KfW ab jetzt zwischen 80 und 90 Prozent der Risiken für die Finanzierungspartner. Zum Vergleich: Vorher waren es nur 50 bis 70 Prozent. Die Chance auf erfolgreiche Anträge erhöht sich mit diesen Änderungen enorm.
KfW-Schnellkredit mit 100 Prozent Risikoübernahme
Der neue KfW-Schnellkredit soll mittelgroßen Unternehmen bei der Finanzierung von Anschaffungen (Investitionen) und laufenden Kosten (Betriebsmitteln) helfen. Durch die komplette Risikoübernahme des Bundes erhöht sich die Chance auf einen erfolgreichen Antrag deutlich. Für die Rückzahlung haben Unternehmen 10 Jahre Zeit und bei Bedarf sind zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn möglich.
Voraussetzungen
- Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
- Mindestens seit Januar 2019 am Markt
- Unternehmen hat im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt
- Kann ab 15.04. beantragt werden
Kredithöchstbetrag
- Bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019
- Unter 50 Beschäftigten: maximal 500.000 Euro
- Über 50 Beschäftigten: maximal 800.000 Euro
Für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind
KfW-Unternehmerkredit (037/047)
Risikoübernahme
- Für große Unternehmen (037) bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen (047) bis zu 90 % Risikoübernahme
Kredithöchstbetrag
- Bis zu bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Für jüngere Unternehmen: ERP-Gründerkredit
Voraussetzung:
Unternehmen muss mindestens drei Jahre am Markt sein oder zwei Jahresabschlüsse vorweisen
Risikoübernahme
- Für große Unternehmen (075) bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen (076) bis zu 90 % Risikoübernahme
Kredithöchstbetrag
- Bis zu bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
KfW-Sonderprogramm (855)
Risikoübernahme
- Bis zu 80 Prozent
- Maximal 50 Prozent der Risiken der Gesamtverschuldung
Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate
Weitere Infos und Antragstellung
Für Exportgeschäfte stellt die Bundesregierung Exportkreditgarantien bereit – auch Hermesdeckungen genannt – Ansprechpartner ist die Euler Hermes AG. Darüber hinaus gibt es ein KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften.
Weitere Infos zu den Krediten finden Sie auf der Website der KfW. Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern gemeinsam mit Ihrer Bank. Zusätzlich zu den Informationen auf der KfW-Website gibt es auch eine Info-Telefonnummer: 0800 539 9001
Steuerliche Erleichterungen für betroffene Betriebe
- Stundung von Steuerzahlungen wird erleichtert
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei betroffenen Unternehmen bis 31.12.2020
- Senkung von Vorauszahlungen
- Erwartete Verluste dürfen mit bereits für 2019 geleisteten Steuervorauszahlungen verrechnet werden
- Mehrwertsteuersenkung auf sieben Prozent in der Gastronomie bis 30. Juni 2021
Diese steuerlichen Erleichterungen sind besonders für kleine Betriebe und Soloselbstständige sehr wichtig. Wenn Sie betroffen sind, geben Sie unverzüglich Ihrem zuständigen Finanzamt schriftlich bescheid, nur so können die Erleichterungen gewährt werden. Die Zuständigkeit für Umsatz- und Versicherungssteuer liegt beim Bundeszentralamt für Steuern.
Höheres Kurzarbeitergeld
Unternehmen, deren Mitarbeiter aufgrund der schlechten Auftragslage weniger arbeiten, können Kurzarbeit beantragen und damit einen großen Teil der Lohnkosten vom Staat bezahlen lassen. Darunter ist auch eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag stellen Sie am schnellsten online über die Website der Bundesagentur für Arbeit oder bei Ihrer örtlichen Arbeitsagentur. Das Kurzarbeitergeld ist eine sehr effektive Maßnahme in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, da es Anreize zur Haltung von bestehenden Mitarbeitern gibt und so einem weiteren Abschwung durch Massenarbeitslosigkeit vorbeugt.
Höhe für Eltern | Höhe für kinderlose Arbeitnehmer | |
Starthöhe | 67 | 60 |
Ab dem vierten Monat | 77 | 70 |
Ab dem siebten Monat | 87 | 80 |
Änderungen durch die Coronakrise
- Erhöhtes Kurzarbeitergeld bis Ende 2020
- Nur noch 10 % der Beschäftigten im Betrieb müssen von Arbeitsausfall betroffen sein
- Es muss kein negativer Arbeitszeitsaldo mehr aufgebaut werden
- Auch für Leiharbeitnehmer möglich
- Änderungen gelten Rückwirkend ab 1. März
Mehr Infos zum Kurzarbeitergeld gibt es hier: Kurzarbeitergeld wegen Corona
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Normalerweise sind Unternehmen verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz arbeitet aber an einer gesetzlichen Regelung, um diese Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 auszusetzen.
Corona-Soforthilfen – Häufig gestellte Fragen
Wer kann die Corona-Hilfskredite beantragen?
Jedes Unternehmen in Deutschland kann Corona-Hilfskredite beantragen. Dabei ist es egal, ob es sich um Soloselbstständige, Freiberufler, kleine und mittelständische Betriebe oder große Konzerne handelt. Unterschieden wird nur zwischen Unternehmen, die schon seit fünf Jahren bestehen und jüngeren Firmen.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Hilfskredit?
Wie bisher muss auch bei den neuen Hilfskrediten eine Grundvoraussetzung erfüllt sein: Eine ausreichende Bonität. Wird ein Antragsteller für nicht kreditwürdig befunden, wird der Antrag abgelehnt. Durch die Erhöhung der Risikoübernahme steigt jedoch auch die Chance auf einen erfolgreichen Antrag. Die Finanznöte müssen jedoch unverschuldet sein und im Zusammenhang mit der Coronakrise stehen.
Wie lange dauert die Entscheidung über einen Kredit-Antrag?
Die Sprecherin der KfW, Alia Begisheva, verspricht eine schnelle Bearbeitung der Anträge. Für gewöhnlich liegen die Wartezeiten aber bei zwei bis vier Wochen und durch die erhöhte Nachfrage könnten sie erheblich steigen. Lassen Sie sich also nicht von den Voraussetzungen abschrecken, denn eine u003ca href=u0022#antragstellungu0022u003eAntragstellungu003c/au003e kostet nichts!
Gibt es Entschädigungen bei einem Tätigkeitsverbot?
Ja. Nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes können Selbstständige und Freiberufler eine Entschädigung für ein berufliches Tätigkeitsverbot erhalten. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.
Bild: Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Ja , der Beitrag war sehr interessant. Bitte schicken Sie mir weiter Informationen zu Hilfsprojekte für Soloselbstständige.
Mit freundlichen Grüßen
Bauservice Voltz
Bitte mal umgenauere Darstellung, welcher Soloselbstständige etwas bekommt, es heißt , zuerst seine eigenen Reserven aufbrauchen?? Stimmt das, was ist mit bereits ausbezahlten Lebensversicherungen für die Rente, muß man die jetzt hernehmen um zu überleben, finaziell?