Die Regelungen für Überstunden bei Azubis

Überstunden bei Azubis: Was Sie als Ausbilder wissen sollten

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

Gerade unter Handwerkern sind Überstunden keine Seltenheit, wenn beispielsweise Wände noch gestrichen, Fliesen gelegt oder die Dachdämmung pünktlich fertig gestellt werden müssen. Manchmal kommt man dann um zusätzliche Arbeitszeit nicht herum, doch gilt das auch für Lehrlinge – vor allem, wenn diese noch minderjährig sind? Dürfen Azubis Überstunden machen?

Arbeitszeit während der Ausbildung

Während der betrieblichen Ausbildung soll die geleistete Arbeitszeit vor allem der Vermittlung von Ausbildungsinhalten des jeweiligen Berufes dienen. Auszubildende sind dementsprechend noch keine vollwertigen Arbeitskräfte, sondern sollen durch ihre Zeit im Betrieb vor allem die praktischen, beruflichen Grundlagen erlernen. Dementsprechend wird die Arbeitszeit während der Ausbildung in der Regel durch den Tarifvertrag des jeweiligen Gewerks oder direkt im Arbeitsvertrag vorab festgelegt. Gleiches gilt auch für die Ausbildungsvergütung.

Laut Arbeitszeitgesetz beträgt die wöchentliche, maximale Arbeitszeit grundsätzlich 40 Stunden, das heißt 8 Stunden täglich. Durch Überstunden sollte diese maximale Arbeitszeit pro Woche nicht überschritten werden. Von Überstunden spricht man dann, wenn die regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird. Jedoch kann es in Ausnahmefällen durchaus möglich sein, dass auch Azubis Überstunden machen müssen. Dafür kann es einige Gründe geben:

  • Die geleistete Arbeit in den Überstunden entsprechen den Ausbildungsinhalten
  • Bei Notfällen z.B. durch natürliche Einflüsse wie Sturm oder Überschwemmung, wenn keine erwachsenen Beschäftigten zur Verfügung stehen
  • Der Arbeitsvertrag enthält Regelungen zu Überstunden, die entweder dem Arbeitszeitgesetz oder dem Jugendarbeitsschutzgesetz entsprechen

Nicht gestattet sind Überstunden hingegen aufgrund betrieblicher Gegebenheiten, also wenn beispielsweise Personalknappheit herrscht.

Wie viele Überstunden die Auszubildenden machen dürfen, ist abhängig davon, ob sie während der Ausbildung bereits volljährig oder noch minderjährig sind. Die Ausbildung wiederum wird im Betrieb von einem Handwerksmeister organisiert und überwacht, demnach sind sie als Ausbilder auch dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes oder des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Jetzt lukrative Aufträge finden!

Jugendarbeitsschutzgesetz: Überstunden bei minderjährigen Azubis

Viele Handwerker haben ihre Karriere schon früh begonnen – nicht selten beginnt die Ausbildung im Handwerk schon nach dem Haupt- oder mittleren Schulabschluss, also möglicherweise im Alter von 15 oder 16 Jahren. Dementsprechend sind viele Azubis in Handwerksbetrieben noch minderjährig, sodass das sogenannte Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) greift. Dementsprechend sieht die Arbeitszeit bei minderjährigen Auszubildenden wie folgt aus:

  • Höchstens 40 Stunden pro Woche
  • Maximal 8 Stunden täglich
  • In Ausnahmefällen 8 ½ Stunden, sofern die Mehrarbeit an einem anderen Tag ausgeglichen wird

Der Freizeitausgleich für die Überstunden muss bei den minderjährigen Auszubildenden noch in derselben Woche erfolgen.

Überstunden bei volljährigen Azubis

Auch bei volljährigen Auszubildenden sind in der Regel keine Überstunden vorgesehen. Sollte es jedoch zu Überstunden kommen, müssen diese auch den Ausbildungsinhalten dienen. Im Gegensatz zu minderjährigen Auszubildenden greifen bei ihnen jedoch die gleichen Bestimmungen wie bei den anderen Arbeitnehmern des Betriebs auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes.

Auch bei volljährigen Azubis beträgt die Arbeitszeit regulär wöchentlich 40 Stunden und täglich 8 Stunden. Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG lässt diese sich jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängern. Sollte diese jedoch geschehen, muss in den nächsten sechs Monaten ein entsprechender Freizeitausgleich stattfinden. Regelmäßig darf die Arbeitszeit so nicht verlängert werden, zeitlich begrenzt ist das jedoch möglich.

Ausgleich von Überstunden in der Ausbildung

Leistet ein Auszubildender Überstunden, steht ihm ein Ausgleich zu. In der Regel sollte dieser in Form eines sogenannten Freizeitausgleichs erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Betrieb auch einen Mehrarbeitszuschlag auszahlen.

Gilt Schule als Arbeitszeit?

Zu einer dualen Ausbildung gehört neben der Arbeit im Betrieb auch der Besuch der Berufsschule. Wenn der Berufsschulunterricht nicht im Block, sondern wöchentlich erfolgt, stellt sich für Betriebe oft die Frage, ob die Auszubildenden nach dem Schulbesuch noch in den Betrieb kommen sollten. Generell wird auch die Zeit in der Berufsschule auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet, inklusive der Schulpausen und der Wegzeiten.

Bei zwei Schultagen pro Woche können Minderjährige an einem der beiden Tage nach der Schule für die verbleibenden Stunden noch in den Betrieb beordert werden. Bei volljährigen Azubis ist das immer dann möglich, wenn nach Beendigung des Schultages noch Stunden der maximalen Arbeitszeit von 8 Stunden übrig sind. Die hier greifenden Regelungen werden oft auch im Tarifvertrag geregelt, andernfalls sind sie dem Betrieb überlassen.

Was sollten Sie als Ausbilder tun

Als Ausbilder sind Sie dazu verpflichtet Sorge dafür zu tragen, dass die Ausbildung des angehenden Handwerkers geregelt und den Bestimmungen entsprechend erfolgt. So liegt es auch in Ihrer Verantwortung die Arbeitszeit des Azubis zu überwachen. Als Ausbilder sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie folgendes beachten:

  • Auf die maximale Arbeitszeit achten
  • Überstunden (wenn möglich) bereits frühzeitig beim Auszubildenden ankündigen
  • Beachten, dass die Überstunden die maximale Zeit von 8 ½ (bei Minderjährigen) und 10 Stunden (bei Volljährigen) nicht überschreiten
  • Die geleisteten Überstunden des Auszubildenden notieren
  • Für einen Ausgleich sorgen (durch Freizeitausgleich oder Mehrarbeitszuschlag)

Beachten Sie außerdem auch, dass die Überstunden freiwillig erfolgen und dem Ausbildungszweck dienen müssen. Häufig fühlen Auszubildende sich dazu verpflichtet, die Überstunden ohne Widerspruch zu leisten. Gerade als Ausbilder sollten Sie darauf achten, dass sich der Auszubildende nicht unter Druck gesetzt fühlt.

Jetzt lukrative Aufträge finden!

Bildquelle: StockPhotoPro/stock.adobe.com

Artikel teilen:

Aufträge gesucht? Jetzt Mitglied werden

1 Kommentar zu „Überstunden bei Azubis: Was Sie als Ausbilder wissen sollten“

  1. Für uns als ausbildender Betrieb ist es wichtig, dass die Azubis keine Überstunden machen, denn diese sollen ja auch die anderen Herausforderungen des Ausbildungsalltags meistern. Für uns ist es wichtig, eigenständige Fachkräfte auszubilden, die wir idealerweise auch nach der Ausbildung im Betrieb übernehmen können. Daher müssen unsere Azubis keine Überstunden leisten.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen