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Mann repariert die Gasheizung

Gasheizungsverbot ab 2024? Die wichtigsten Fakten

Letzte Aktualisierung am 24. April 2023 von Mika Lehmann

Bild von Tomasz Zajda – stock.adobe.com

Gas- und Ölheizungen müssen irgendwann durch erneuerbare Wärmequellen ausgetauscht werden, so viel steht schon seit einigen Jahren fest. Doch wie schnell genau das gehen soll, hat in den letzten Monaten zu viel Verwirrung geführt. Hier finden Sie die aktuellen Infos.

Die wichtigsten Details

Laut Koalitionsvertrag von 2021 sollen alle neuen Heizungen ab 2025 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Durch den Gasmangel wurde dieser Umstieg jedoch vorgezogen. Bis 2050 soll die EU komplett klimaneutral sein. Das gilt ab 2024:

Alte Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin repariert werden. Die Austauschpflicht gilt nur bei komplettem Defekt oder wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist. Sie gilt nicht für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind und im betroffenen Haus wohnen. Erst wenn das Haus vererbt oder verkauft wird. Ab dann hat man zwei Jahre Zeit für den Umstieg.

Tatsächlich kann man sogar nach 2024 noch Gas- und Ölheizungen einbauen. Die muss man dann aber innerhalb von drei Jahren durch erneuerbare Energien ersetzen. Für diese Fälle werden gebrauchte Gasheizungen und Mietmodelle wahrscheinlich sehr interessant. Falls der Anschluss an ein Wärmenetz sehr wahrscheinlich ist, erhöht sich die Frist dafür auf 10 Jahre.

Für Mehrfamilienhäuser sind die Anforderungen weniger streng: Fällt eine Gasetagenheizung aus, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um den Umstieg auf erneuerbare Energien für defekte Etagenheizungen zu planen. Entscheiden sie sich für eine Zentralheizung, haben sie weitere 10 Jahre Zeit für den Umbau.

Höhere Heizungsförderung

Um die Kosten durch den Umstieg abzufedern, wird auch die Heizungsförderung erhöht. Zusätzlich gibt es zinsgünstige KfW-Kredite. Bisher war eine Förderung von bis zu 40 % der Kosten möglich. Jetzt liegt die Grundförderung bei 30 Prozent und die maximale bei 50. Folgende Boni sind bald verfügbar:

  • Klimabonus 1: 20 Prozent extra für Empfänger von einkommensabhängigen Transferleistungen (zum Beispiel Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Kinderzuschlag, Bürgergeld). Diesen Bonus erhält man auch, wenn man nicht von der Austauschpflicht betroffen ist, aber trotzdem eine alte und ineffiziente Heizung austauscht.
  • Klimabonus 2: 10 Prozent extra, wenn eine Austauschpflicht laut GEG besteht, wenn Sie ihre besonders alte und ineffiziente Heizung mindestens fünf Jahre vor der gesetzlichen Frist tauschen oder eine Heizung mit EE-Anteil von mindestens 70% einbauen.

Wann Sie die ersten beiden Klimaboni nutzen können hängt vom Alter Ihrer vorherigen Heizung ab:

HerstelldatumVerfügbarkeit
bis 31.12.1984ab 2024
bis 31.12.1989ab 2025
bis 31.12.1996ab 2026

    Klimabonus 3: 10 Prozent extra, wenn die alte Heizung ab 2024 komplett defekt ist und man sie innerhalb eines Jahres durch eine klimafreundliche austauscht. Normalerweise hat man eine Frist von drei Jahren. Diesen Bonus erhält man auch mit Heizungen, die nicht älter als 30 Jahre sind.

    Alternative Heizungsformen

    Bei Fernwärme kann es sich um ein Nebenprodukt unterschiedlicher Vorgänge handeln, beispielsweise die Produktion von Strom oder die Verbrennung von Müll. Sie ist besonders günstig, aber nicht überall erhältlich. Mehr Details finden Sie auf der Website Ihres lokalen Energieversorgers.

    Wärmepumpen sind besonders effizient und können komplett mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Sie können Ihre Wärme aus der Erde, dem Grundwasser, der Luft oder einer Solarthermieanlage auf dem Dach gewinnen. Ihre Anschaffungskosten sind aktuell jedoch noch sehr hoch. Mehr Infos zu den Kosten und Eigenschaften finden Sie hier:

    Holzheizungen verbrennen Pellets oder Holzscheite und erzeugen so Wärme. Pelletheizungen sind besonders beliebt. Sie sind etwas günstiger als Wärmepumpen, aber teurer als Gasheizungen. Die Bundesregierung empfiehlt den Einbau nur, wenn eine andere Variante nicht möglich ist. Nachhaltig erzeugte Biomasse könnte auch teurer werden.

    Solarthermie und Infrarotheizungen kommen in der Regel nur ergänzend zum Einsatz. Mit Solarthermie kann man zum Beispiel warmes Wasser bereitstellen oder die Wärmepumpe entlasten. Infrarotheizungen sind im Gegensatz zu Wärmepumpen sehr ineffizient und sollten nur in gut gedämmten Räumen bei Bedarf eingesetzt werden.

    Die Brennstoffzellenheizung ist eine stromerzeugende Heizungsart, in der Wasserstoff mit Sauerstoff reagiert und so die benötigte Energie produziert. Dabei entsteht nicht nur Wärme, sondern auch Strom.

    Auch Gasheizungen können in manchen Fällen ohne Ergänzung weiter verwendet werden. Sie können zum Beispiel mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Langfristig lohnt sich das jedoch nicht, denn für die Wasserstoffproduktion wird Strom eingesetzt. Den könnte man auch direkt und effizienter mit einer Wärmepumpe nutzen.

    Selbstverständlich können Sie diese Heizungsarten auch als Hybridheizung kombinieren. Wichtig ist nur, dass sie auf die vorgeschriebenen 65 Prozent kommen. Welche Kombination sich eignet, finden Sie schnell gemeinsam mit Ihrem Heizungsbauer heraus.

    Vorteile und Nachteile eines frühen Umstiegs

    Wann ist der beste Zeit für einen Umstieg? Das können wir leider auch nicht pauschal beantworten und hängt sehr von Ihrem Gebäude und der Preisentwicklung ab. Diese Faktoren helfen Ihnen bei der Entscheidung:

    Vorteile

    • Der CO2-Preis wird in den nächsten Jahren stärker steigen. Die laufenden Kosten von Gasheizungen und besonders Ölheizungen werden also auf jeden Fall teurer, auch wenn durch ein Wunder wieder russisches Gas verfügbar sein sollte.
    • Wenn die Einbaukosten kein Problem für Sie sind, können Sie mit einer Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe ihre jährlichen Kosten senken.

    Nachteile

    • Der Umstieg auf eine Wärmepumpe kann sehr teuer sein, besonders in schlecht gedämmten Gebäuden mit kleinen Heizkörpern
    • Neue Förderungen können einen späteren Umstieg günstiger machen
    • Die Preise von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen könnten mit steigender Produktion und Effizienz in den nächsten Jahren stark fallen

    Unser Fazit

    Mit einer sehr alten Heizung lohnt es sich, schon jetzt eine Alternative vom Blauarbeit-Heizungsbauer durchrechnen lassen und einen Umstieg mit der neuen Förderung zu planen. Leider sind längere Wartezeiten durch den derzeitigen Fachkräftemangel möglich, daher raten wir Ihnen zu einer möglichst frühen Eingabe Ihres gewünschten Auftrages. Wenn Sie kein Geld für eine neue Heizung übrig haben, sollten Sie den Einbau auf jeden Fall weiter hinauszögern und alle Fördermöglichkeiten nutzen.

    Wann kommt das Gesetz?

    Am 19. April wurde der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen und noch vor der Sommerpause soll er im Bundestag bestätigt werden. Sollte sich noch etwas Wichtiges ändern, werden wir natürlich hier und über unseren Newsletter informieren.

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