Notwendig, gewillkürt & mehr: So wird beim Betriebsvermögen unterschieden

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Wer als Unternehmer eine Aufstellung über seine Mittel und Finanzen vornimmt, der kommt um den Begriff Betriebsvermögen nicht herum. Doch was bedeutet das Wort eigentlich? Was darf als Wirtschaftsgut hineingerechnet werden? Wann wird es als Privatvermögen angesehen und welche Unterschiede gilt es zu beachten? Das wollen wir in diesem Beitrag Schritt für Schritt erklären. 

Unterschied Kapital- und Personengesellschaft 

Um erklären zu können, worum es beim Betriebsvermögen geht, gilt es zunächst einen Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften zu ziehen. Dies hat den Grund, dass nicht alle Arten von Betriebsvermögen bei der Kapitalgesellschaft vorhanden sind. Doch dazu später mehr. 

GesellschaftsformHaftungBeruht auf dem
KapitalgesellschaftBeschränktTrennungsprinzip
PersonengesellschaftUnbeschränktTransparenzprinzip

Bilanzbuchhaltung: Wo finde ich das Betriebsvermögen?

Wer ein Unternehmen gründet, der muss auch eine sogenannte Bilanzbuchhaltung vorweisen. Diese mündet am Ende des Geschäftsjahres in der sogenannten Bilanz. Benötigt werden hierfür sowohl die Passiva (die Mittelherkunft) als auch die Aktiva (die Mittelverwendung). Werden von den Aktiva die Schulden und Ausgaben abgezogen, erhält man das Betriebsvermögen. Dabei handelt es sich um Wirtschaftsgüter, welche für die Nutzung im Betrieb gelistet werden können. Aus steuerrechtlichen Gründen kann das Betriebsvermögen in verschiedene Formen unterteilt werden, welche wir im Folgenden vorstellen wollen. 

Welche Formen von Betriebsvermögen gibt es eigentlich?

Um den Begriff in vollem Umfang erfassen zu können, sollte aus steuerlicher Sicht in die vier folgenden, unterschiedlichen Arten von Betriebsvermögen unterschieden werden:

  • Notwendiges Betriebsvermögen
  • Gewillkürtes Betriebsvermögen
  • Sonderbetriebsvermögen I
  • Sonderbetriebsvermögen II

Über 50 Prozent betrieblichen Nutzungsanteils: Was ist notwendiges Betriebsvermögen?

Beim notwendigen Betriebsvermögen handelt es sich, wie der Name bereits vermuten lässt, um Wirtschaftsgüter, welche für den Betrieb notwendig sind. Ermittelt wird, ob es sich bei dem Gegenstand um ein Wirtschaftsgut handelt, anhand einer Prozentzahl. Ist es mehr als 50 Prozent in betrieblicher Nutzung, so zählt es zum notwendigen Betriebsvermögen. Hier können unabdingbare Kraftfahrzeuge oder Maschinen für den Bau als Beispiel genannt werden.

Ab 10 Prozent der betrieblichen Nutzung: Was ist gewillkürtes Betriebsvermögen?

Anders verhält es sich natürlich beim gewillkürtem Betriebsvermögen. Hier gilt es abzuwägen, ob der betreffende Gegenstand zwischen 10 und 50 Prozent in der Nutzung des Unternehmens steht. Falls ja, kann es zum gewillkürten Betriebsvermögen gerechnet werden. Ein Beispiel hierfür wäre ein PKW des Steuerpflichtigen, welcher sowohl im Außendienst als auch für den privaten Gebrauch genutzt wird. So kann in diesem Fall beispielsweise das Benzin bei einer Abschreibung aufgelistet werden, die private Nutzung muss jedoch trotzdem versteuert werden.

Was ist Sonderbetriebsvermögen I?

Neben dem notwendigen und gewillkürten Betriebsvermögen, gibt es auch noch Sonderbetriebsvermögen, das in die Bereiche I und II unterschieden wird. Variante I beschreibt dabei Wirtschaftsgut, welches im privaten Besitz eines Unternehmers ist, jedoch zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Grundstück handeln. Steuerrechtlich werden diese Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen gerechnet, trotzdem bleiben sie dabei Eigentum des Besitzers. Diese Form gibt es nur bei Personengesellschaften.

Was ist Sonderbetriebsvermögen II?

Beim Sonderbetriebsvermögen II sieht das Ganze hingegen schon anders aus: Hier geht es um Wirtschaftsgut, welches ausschließlich dazu dient, die Bindung zwischen einem der Gesellschafter und dem Unternehmen zu intensivieren. Gemeint sein kann hier beispielsweise ein Kredit, welcher aufgenommen wurde, um seine Beteiligung als Mitunternehmer am gemeinsamen Betrieb finanzieren zu können. Auch diese Form gibt es nur bei Personengesellschaften.

Was?Anteil in betrieblicher NutzungBeispiel
Notwendiges BetriebsvermögenMehr als 50 ProzentUnabdingbare Maschinen für das Unternehmen
Gewillkürtes Betriebsvermögen10 bis 50 ProzentPKW, welcher privat wie betrieblich genutzt wird
Sonderbetriebsvermögen IGehört einem Mitunternehmer, bleibt jedoch offiziell in seinem BesitzGrundstück, welches vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wird
Sonderbetriebsvermögen IIDient nur dazu, Bindung zwischen Mitunternehmer und dem Betrieb zu stärkenEin Kredit, um Beteiligung am Betrieb finanzieren zu können

Ab wann wird etwas zu notwendigem Privatvermögen gezählt?

Wird ein Gegenstand 90 Prozent oder mehr privat genutzt, so fällt er weder unter gewillkürtes Betriebsvermögen noch unter notwendiges Betriebsvermögen. In diesem Fall ist die Voraussetzung erfüllt, es als notwendiges Privatvermögen anzuerkennen.

Man sieht: In einigen Fällen bestimmt der Unternehmer selbst, ob etwas zum Betriebsvermögen hinzugerechnet oder es doch ausschließlich als private Nutzung gewertet werden soll.

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