Spendenquittung über 200 Euro

Spenden als Unternehmen von der Steuer absetzen? So geht’s!

Bildquelle: Björn Wylezich/stock.adobe.com

Als Privatperson ist das Absetzen von Spenden bei der Einkommensteuer relativ unkompliziert. Doch wie kann man als Handwerksbetrieb Steuern sparen? Welche Arten von Spenden wirken sich wie auf die Steuerlast aus? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Spenden als Unternehmer*in.

Grundvoraussetzungen

  • Uneigennützige Spende ohne Gegenleistung. Sponsoring gehört nicht dazu.
  • Keine wirtschaftliche Beziehung zur empfangenden Organisation
  • Freiwillige Spende. Wurde die Spende durch ein Gericht oder eine andere Behörde angeordnet, darf sie nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Welche Arten von Spenden kann man von der Steuer absetzen?

Gemeinnützige Organisationen

Absetzbar sind alle Spenden an Organisationen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen (§ 52 bis 54 Abgabenordnung).

Spenden an Stiftungen

Auch bei Stiftungen handelt es sich um gemeinnützige Körperschaften. Spenden werden hier steuerlich also gleich behandelt. Wichtig ist aber auch hier, dass die Spende freiwillig ist und keine Gegenleistung erfolgt. Ein Abonnement bei der Stiftung Warentest könnten Sie damit also nicht von den Steuern absetzen.

Spenden an politische Parteien

Auch Spenden an politische Parteien kann man von der Steuer absetzen. Hier gelten jedoch andere Bedingungen als bei gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen und es ist ein wenig komplizierter. Jährlich lassen sich höchstens 825 Euro steuerlich als Spenden absetzen, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren steigt der Betrag auf 1650 Euro.

Liegen die Spenden über diesem Betrag können sie jedoch trotzdem bist zu einem Betrag von 1650 (Alleinstehende) oder 3300 Euro (Ehepaare) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Sollten Sie noch mehr gespendet haben, können Sie den Beitrag als Spendenvortrag in die folgenden Jahre übertragen.

Wie viel Geld darf man maximal von der Steuer absetzen?

Nach § 10b Abs. 1 EStG gelten folgenden Maximalwerte pro Jahr:

  • 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
  • 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter

Werden diese Grenzen überschritten ist das kein Problem. Sie dürfen als Spendenvortrag im Folgejahr abgesetzt werden.

Darf man Spenden als Betriebsausgaben vom Gewinn abziehen?

Das kommt auf die Rechtsform des Unternehmens an. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG dürfen Spenden als Betriebsausgaben verrechnen, aber auch nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Wenn das auf Sie zutrifft dann sprechen Sie vor einer Spende mit Ihrem Steuerberater um herauszufinden, ob sie diese Möglichkeit nutzen können. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wie OHG, KG oder GbR gelten die Zuwendungen hingegen als private Ausgaben des Unternehmers oder Gesellschafters. In diesem Fall können Sie die Spenden einfach in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben angeben.

Wie wirken sich Spenden auf die Gewerbesteuer aus?

Auch bei der Gewerbesteuer lassen sich Spenden verrechnen, auch wenn diese bei Personengesellschaften nicht mit dem Gewinn verrechnet werden dürfen. Beim Gewerbeertrag ist eine Kürzung in Höhe der Spendenaufwendungen möglich wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke nach § 9 Nr. 5 GewStG. Spenden an politische Parteien sind davon ausgeschlossen!
  • Die Spenden müssen aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet worden sein. Zuwendungen aus dem Privatvermögen wirken sich daher nicht auf den Gewerbeertrag aus. Eine Ausnahme ist möglich, wenn man das Geld aus dem Betriebsvermögen entnimmt und unmittelbar danach spendet.

Wann braucht man eine Spendenbescheinigung?

Bei Spenden bis 200 Euro reicht der Kontoauszug der Bank als Nachweis. Ab 200 Euro brauchen Sie ein Spendenquittung von der Organisation, der Sie gespendet haben. Damit diese Spendenbescheinigung vom Finanzamt anerkannt wird, müssen folgende Angaben vorhanden sein: Name des Spenders, die Höhe der Zuwendung und ein Nachweis, dass die Organisation gemeinnützig ist. Bei Sachspenden muss auch der Warenwert angegeben werden. Die meisten Organisationen verschicken die Spendenbescheinigungen automatisch per Post oder auch per E-Mail. Die Spendenbescheinigung müssen Sie übrigens seit dem Steuerjahr 2017 nicht mehr mit der Steuererklärung mitschicken, aber sollten sie gut aufbewahren falls das Finanzamt danach fragt. Ab dem Steuerjahr 2021 reicht der vereinfachte Zuwendungsnachweis bei Spenden bis 300 Euro.

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5 Kommentare zu „Spenden als Unternehmen von der Steuer absetzen? So geht’s!“

  1. Ich spende jeden Monat 10 % meines Gehaltes an die unterschiedlichsten Organisationen. Bisher habe ich, dass noch nie von den Steuern abgesetzt aber jetzt möchte ich mich ein bisschen mehr darüber informieren. Es ist gut zu wissen, dass Spenden an politische Parteien nicht zählen.

  2. Wir als Unternehmen spenden jeden Monat 10 % unseres Gewinns. Es ist ein gutes Gefühl etwas Positives beizutragen. Es ist gut zu wissen, dass man unter den Spenden unterscheiden muss. Wir haben mehr als eine Organisation die wir mit unseren Spenden unterstützen, reichen da trotzdem nur die Kontoauszüge?

  3. Gut zu wissen, dass man Spenden von der Steuer absetzen kann. Das wusste ich nicht. Ich spende regelmäßig und freiwillig an kirchliche Organisationen. Ich werde mich auf jeden Fall weiter darüber informieren. Danke!

  4. Gut zu wissen, welche Spenden von der Steuer abzusetzen sind. Mein Freund und ich überlegen schon länger ob wir als Zweiverdiener nicht ein bisschen Geld spenden sollten. Nun sind wir überzeugt. Danke!

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