Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
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Wer einen Gewerbebetrieb gegründet hat, kommt um das Thema Gewerbesteuer in der Regel nicht herum. Diese Steuer, die von der Stadt oder Gemeinde erhoben wird, fällt für gewerbliche Unternehmen an, Ausnahmen gelten für FreiberuflerInnen und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Sie sind von der Steuer befreit. Wer wie viel Gewerbesteuer bezahlen muss, ist im GewStG, dem entsprechenden Gesetz, geregelt. Den Gewerbesteuerhebesatz legt jede Gemeinde selbst fest. Was Du rund um die Gewerbesteuer, den Hebesatz, die Berechnung und mehr wissen solltest, findest Du hier zusammengefasst!
Wer zahlt Gewerbesteuer und für wen gilt der Freibetrag?
Wer ein Gewerbe anmeldet, muss in der Regel auch Gewerbesteuer bezahlen, es sei denn, er oder sie ist wie weiter oben erwähnt als FreiberuflerIn, beispielsweise als JournalistIn oder SteuerberaterIn, tätig oder hat einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Abgesehen von diesen Ausnahmen müssen einzelne Unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften die Steuer entrichten, die die wichtigste Einnahmequelle für die Stadt darstellt.
Kennen sollte man den Freibetrag, der laut GewStG derzeit bei 24.500 Euro liegt. Sollte der jährliche Gewinn für den Gewerbebetrieb unter diesem Betrag bleiben, wird keine Gewerbesteuer fällig. Übersteigt der Gewinn hingegen diese Grenze, wird der Freibetrag vom Gesamtgewinn abgezogen und die Steuer nur auf die darüberliegende Summe erhoben. Keine Rolle spielt der Freibetrag hingegen für Kapitalgesellschaften, denn er ist lediglich Einzelunternehmen und Personengesellschaften vorbehalten, die somit steuerlich einen Vorteil haben.
So setzt sich die Gewerbesteuer zusammen
Was Du zahlen musst, wird vom Finanzamt berechnet. Es ist aber dennoch sinnvoll zu wissen, wie sich der Betrag zusammensetzt, um besser planen zu können. Wie hoch der Gewerbesteuersatz ist, ist im Gewerbesteuergesetz festgelegt. Die Berechnung basiert auf dem Gewerbeertrag Deines Unternehmens. Bei dieser Kenngröße handelt es sich wiederum um den Jahresgewinn nach bestimmten Hinzurechnungen und Kürzungen, die in den §§ 8 und 9 des Gesetzes zu finden sind. Der Gewerbeertrag wird mit der sogenannten Steuermesszahl in Höhe von 3,5 Prozent besteuert und das Ergebnis dieser Berechnung wird als Steuermessbetrag bezeichnet.
Gewerbesteuerhebesatz regional unterschiedlich
Mit dem Steuermessbetrag sind wir aber noch nicht fertig mit der Berechnung, denn nun kommt außerdem der Gewerbesteuerhebesatz ins Spiel. Der Hebesatz dieser Gemeindesteuer wird von den einzelnen Gemeinden selbst festgelegt und kann von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich ausfallen. Los geht es bei mindestens 200 Prozent, also mindestens dem doppelten Messbetrag.
Aus allen Informationen zusammengenommen lässt sich nun berechnen, wie viel Gewerbesteuer letztendlich fällig wird. Das geschieht in insgesamt vier Schritten:
- Aus dem Jahresgewinn wird, wie oben geschildert, durch bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen laut GewStG der Gewerbeertrag ermittelt.
- Vom Gewerbeertrag wird, außer bei Kapitalgesellschaften, der Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.
- Von diesem Ergebnis werden 3,5 Prozent ermittelt, also der Steuermessbetrag ausgerechnet.
- Der erhaltene Steuermessbetrag wird mit dem individuellen Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert und bei dem nun vorliegenden Betrag handelt es sich um die Gewerbesteuer, die ans zuständige Finanzamt der Stadt gezahlt werden muss.
Fälligkeit der Gewerbesteuer
Wenn Du gewerbesteuerpflichtig ist, musst Du eine Gewerbesteuererklärung abgeben, auf deren Grundlage das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag festlegt. Im darauffolgenden Wirtschaftsjahr werden Vorauszahlungen auf die Steuer geleistet, die vierteljährlich jeweils zur Mitte des Quartals fällig werden. Stichtage sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November. Diese Daten sollte man also im Blick behalten und die Zahlungen entsprechend einplanen.
Verrechnung mit der Einkommensteuer
Eine weitere Besonderheit ist, dass die Gewerbesteuer nicht als betriebliche Ausgabe behandelt werden kann und als Privatentnahme verbucht werden muss. Es ist also nicht möglich, sie von der Steuer abzusetzen. Für Entlastung kleinerer Unternehmen soll aber die Möglichkeit einer Anrechnung mit der Einkommensteuer sorgen. Die Ermäßigung bei der Einkommensteuer, die sich daraus ergibt, beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2020 das 4-fache des Gewerbesteuermessbetrags, vor 2020 war es das 3,8-fache. Die Ermäßigung darf aber nicht höher liegen als die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wer ein Gewerbe betreibt, muss an die Stadt Gewerbesteuer zahlen. Ausnahmen gelten für FreiberuflerInnen sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
- Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro.
- Den Hebesatz legen die Gemeinden selbst fest, er ist darum regional unterschiedlich.
- Eine Vorauszahlung auf die Steuer wird vierteljährlich zur Mitte des Quartals fällig.