Letzte Aktualisierung am 18. Dezember 2019 von
Arbeitszeiten werden in erster Linie im Arbeitsvertrag festgehalten. Arbeitgeber können dort die zu leistende Arbeit pro Tag oder Woche bestimmen und haben dabei auch relativ viel Flexibilität. Wichtig ist nur, dass sich die dort bestimmten Arbeitszeiten an das deutsche Arbeitszeitgesetz halten. Wie lang dürfen Arbeitnehmer Pause machen? Was genau ist die Ruhezeit und wie lang ist sie? Wir beantworten alle wichtigen Fragen für Gesellen und Meister.
Zielsetzung des Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz räumt Arbeitnehmern viele Rechte ein. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten seinen Inhalt also gut kennen. Ziel des Arbeitszeitgesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Darüber hinaus soll es den Sonntag und staatlich anerkannte Feiertage “als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung schützen”. Es bietet die Grundlage für die gängigen Arbeitszeitmodelle in Deutschland.
Wen schützt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz schützt nur Arbeitnehmer. Arbeitnehmer sind laut Gesetz Arbeiter und Angestellte, aber auch “die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten”, also auch Auszubildende. Nicht betroffen sind Auszubildende unter 18 Jahren, bei ihnen greift stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Auch auf leitende Angestellte, Chefärzte und leitende Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst wirkt sich das Arbeitszeitgesetz nicht aus.
Alle Personengruppen, die das Arbeitszeitgesetz nicht schützt:
- Selbstständige
- Freie Mitarbeiter
- Chefärzte
- Leitende Angestellte nach Betriebsvergassungsgesetz
- Leiter von öffentlichen Dienststellen
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit Entscheidungsbefugnissen im Personalbereich
Maximale Arbeitszeit pro Tag
Arbeitszeit ist laut Gesetz die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1). Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Besonders zu beachten ist hier, dass die Pause nicht Teil der Arbeitszeit ist. Wenn Sie acht Stunden ab 9 Uhr arbeiten müssen Sie also inklusive Pause bis 17:30 Uhr bleiben.
Pausen während der Arbeitszeit
Auch die Pausen, im Gesetz Ruhepausen genannt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genau einhalten. Ab sechs Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben, ab neun Stunden 45 Minuten. Die Pause kann sich der Arbeitnehmer auch in mehrere Abschnitte von 15 Minuten aufteilen. Wann die Arbeitnehmer die Pause machen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. In vielen Betrieben macht es jedoch Sinn, wenn alle Arbeitnehmer die Arbeit ungefähr zur gleichen Zeit unterbrechen oder immer ein Arbeitnehmer erreichbar ist und gerade keine Pause macht. Das kann bei Bedarf auch im Arbeitsvertrag oder nachträglich mit einem Pausenplan geregelt werden
Ruhezeit zwischen Arbeitstagen
Im Gegensatz zur Arbeitszeit steht die Ruhezeit. Anders als bei den Ruhepausen geht es hier nicht um die kurzen Pausen während der Arbeit, sondern die Erholungzeit danach. Alle wichtigen Infos findet man in § 5 Ruhezeit. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Bei manchen Berufen kann die Ruhezeit “um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.”
- Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen
- Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbung
- Verkehrsbetriebe
- beim Rundfunk
- In der Landwirtschaft und in der Tierhaltung
In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen kann die Ruhezeit auch durch Bereitschaftsdienst gekürzt werden. Jedoch darf auch hier nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit gekürzt werden und sie muss zu einer anderen Zeit ausgeglichen werden.
Sonntagsarbeit und Arbeit an Feiertagen
Alles wichtige zur Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit wird in § 9 festgelegt. Generell dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten. In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht. Auch Kraftfahrer und Beifahrer können den Beginn der Sonn- und Feiertagsruhe um 2 Stunden vorverlegen.
Was tun beim Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz?
Wenn schon im Arbeitsvertrag eine gesetzlich nicht zulässliche Arbeitszeit vorgeschrieben ist, dann ist dieser Teil des Arbeitsvertrags einfach nichtig. Teilen sie das dem zukünftigen Arbeitgeber direkt mit und unterschreiben Sie den Vertrag erst, wenn er umgeschrieben wurde. Falls Sie schon länger unter gesetzlich unzulässigen Bedingungen arbeiten haben sie das Recht, zusätzliche Arbeit zu verweigern. Arbeitgeber dürfen bei Verweigerung der zusätzlichen Arbeit nicht kündigen. Sie begehen mindestens eine Ordnungswidrigkeit und es droht eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und weitere Geldstrafen.
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