Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos
Langsam wird es wieder kälter, die Anzahl der Krankmeldungen steigt und besonders für Handwerker, die im Freien arbeiten kann durch Schnee und Eis das Unfallrisiko steigen. Doch das muss nicht sein. Wir verraten Ihnen, was Sie als Arbeitgeber tun können, um Ihre Mitarbeiter im Winter warm und gesund zu halten und welche Pflichten Sie haben.
Gefahren am Arbeitsplatz überprüfen
Wege, die durch Regen, Glatteis oder Schnee zu Stolper- und Rutschgefahren werden, nicht begehbare Dachflächen, die durch Schnee versteckt werden oder einfach schlechte Sichtverhältnisse durch die Jahreszeit – im Winter gibt es viele Gefahren auf der Baustelle. Damit Ihre Mitarbeiter überhaupt arbeiten können, müssen Sie überprüfen ob ein sicheres Arbeiten am Arbeitsort überhaupt möglich ist und sicherstellen, dass diese Gefahren beseitigt werden. Geregelt ist das ganze in der Arbeitsstättenverordnung. Bei niedrigen Temperaturen ist es wichtig, dass auf den Wegen für Mitarbeiter und Fahrzeuge der Schnee geräumt und gestreut wird. Auch Dächer sollten bei starkem Schneefall geräumt werden, um Dachlawinen zu verhindern.
Arbeits- und Aufwärmzeiten
Einfach durcharbeiten ist im Winter nicht möglich. Die DIN 33403-5 gibt vor, welche Aufwärmzeiten zwischendurch einzuhalten sind, damit Ihre Mitarbeiter nicht zu schaden kommen.
Kältebereich | Lufttemperatur (°C) | Maximale Kälteexpositionszeit | Empfohlene Aufwärmzeit |
---|---|---|---|
I | von +15 bis +10 | 150min | 10min |
II | unter +10 bis – 5 | 150min | 10min |
III | unter – 5 bis -18 | 90min | 15min |
IV | unter -18 bis -30 | 90min | 30min |
V | unter -30 | 60min | 60min |
Damit Ihre Mitarbeiter die vorgeschriebenen Aufwärmzeiten einhalten können und sich nicht erkälten, müssen Sie als Arbeitgeber beheizte Pausen- und Umkleideräume zur Verfügung stellen. Die Temperatur in Pausenräumen sollte bei 21 °C liegen. Die Pausenräume sollten trocken und zugluftfrei sein. Mitarbeiter sollten auch die Möglichkeit haben, ihre nasse Schutzkleidung abzulegen und zu trocknen. Ab Temperaturen unter -5 °C sollten auch Trockenschränke für die Erwärmung der Kleidung, Stiefel und Handschuhe eingerichtet werden. Auch die Möglichkeit, sich einen Tee oder Kaffee zu kochen sollten Sie Ihren Mitarbeitern geben.
Kälteschutzkleidung zur Verfügung stellen
Besonders wichtig für die Arbeit im Freien ist die richtige Arbeitskleidung. Im Winter müssen besonders Gesicht, Hände und Füße vor der Kälte geschützt werden, denn diese Körperteile sind besonders viel Belastung und Kälte ausgesetzt. Bei der Schutzkleidung sollte man als Arbeitgeber auf gar keinen Fall zu sparsam sein, denn je besser die Mitarbeiter geschützt werden, desto geringer ist auch das Unfall- und Krankheitsrisiko.
Schutzhelme
Schutzhelme nach den Grundanforderungen der DIN EN 397 müssen nicht zwingend in kalten Umgebungen nutzbar sein, sind aber meistens sowieso von den Herstellern auf Temperaturen bis zu -10 °C ausgelegt, da Arbeit im Winter nichts ungewöhnliches ist. Trotzdem sollten Sie besonders im Einsatz bei niedrigeren Temperaturen auf die Angaben der Hersteller achten und in allen Fällen unter dem Helm eine Unterziehhaube tragen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der DGUV Regel 112-193 “Benutzung von Kopfschutz”.
Sicherheitsschuhe
Bei den Sicherheitsschuhen sind die Sohlen im Winter besonders wichtig. Standardmäßig sollten die Sohlen für Sicherheitsschuhe auf Baustellen ein grobes, rutschfestes Profil haben, über Zehenkappen verfügen und durchtrittsicher sein. Das rutschfeste Profil ist im Winter besonders wichtig.
Handschuhe
Die Auswahl der richtigen Handschuhe ist ein wenig komplizierter als die Auswahl des Schuhwerks. Sie sollen die Hände vor Belastung und Kälte schützen, aber dürfen dem Arbeiter auch nicht zu viel Fingerfertigkeit nehmen. Alles wichtige zur Auswahl der richtigen Arbeitshandschuhe können Sie auch in der DGUV Regel 112-995 “Benutzung von Schutzhandschuhen” nachlesen.
Atmungsaktive Schutzkleidung
Auch bei der restlichen Arbeitskleidung ist es wichtig, die richtige Balance zu finden. Sie sollte die Mitarbeiter sowohl vor der Kälte schützen, aber auch nicht zu sehr ins Schwitzen bringen. Letzteres wäre nicht nur unangenehm für die Mitarbeiter, sondern führt durch die Kombination aus Nässe und Kälte auch zu einer höheren Erkältungsgefahr. Um das zu verhindern lohnt sich atmungsaktive Kleidung mit mehreren relativ dünnen Schichten. Ausführlichere Informationen zu den Anforderungen an die Schutzkleidung finden Sie in der Regelung “Benutzung von Schutzkleidung” der gesetzlichen Unfallversicherung.
Beschäftigte unterweisen
Auch die beste Schutzkleidung nützt wenig, wenn die Mitarbeiter nicht im richtigen Umgang geschult werden. Mindestens einmal pro Jahr sollten Sie Ihre Mitarbeiter daher über die Schutzmaßnahmen und die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung informieren. Besonders wichtig ist hierbei, dass Ihre Mitarbeiter wissen, wie man die Schutzausrüstung vor jeder Verwendung auf Mängel untersucht und dass Mängel direkt gemeldet werden. Darüber hinaus sollten auch Sie die Schutzausrüstung regelmäßig prüfen oder prüfen lassen.
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