Unter gewissen Umständen hat man die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung

Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei Vertragsänderung

Letzte Aktualisierung am 14. Februar 2020 von Alex Mroos

Sie sind unzufrieden mit einem Vertrag, den Sie abgeschlossen haben? Vertragskonditionen eines bestehenden Vertrages wurden zu Ihrem Nachteil, zum Beispiel durch eine Preiserhöhung, angepasst? Sie sind verärgert und würden am liebsten sofort kündigen? Für eine gesonderte Kündigung gibt es verschiedene Gründe. Wann Sie außerordentlich kündigen können und welche Rechte Sie haben, schildern wir Ihnen im folgenden Beitrag.

Jeder auf unbestimmte Zeit geschlossene Vertrag kann im Rahmen des sogenannten ordentlichen Kündigungsrechts gekündigt werden. In manchen Situationen gestaltet sich eine Kündigung allerdings schwierig, sei es beispielsweise der Mietvertrag beim Umzug, bei DSL-Verträgen mit längerer Laufzeit oder bei Preiserhöhungen unterschiedlicher Verträge. In solchen Fällen kann bei Vorliegen eines entsprechenden Kündigungsgrundes auch ein Vertrag außerordentlich (sprich: fristlos) gekündigt werden.

Doch was ist ein Sonderkündigungsrecht eigentlich?

Ein Sonderkündigungsrecht gibt Vertragspartnern die Möglichkeit, einen bestehenden Vertrag schon vor dem ordentlichen Ablaufdatum zu beenden. Im rechtlichen Sprachgebrauch spricht man daher von einer außerordentlichen Kündigung. Alles was Sie für eine solche außerordentliche Kündigung brauchen, ist ein gesetzlicher oder vertraglich festgelegter Kündigungsgrund, den Sie im Kündigungsschreiben erwähnen sollten. Sonst wird Ihre Kündigung nicht anerkannt.

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Wann tritt ein Sonderkündigungs- oder Widerrufsrecht ein – der Fall Preiserhöhung

Preiserhöhungen in einem vertretbaren Maße sind in manchen Vertragskonstellationen zulässig und finden regelmäßig statt. In den meisten Fällen hat der Kunde jedoch erst einmal das Recht zu widersprechen. Erhöht der Vertragspartner direkt oder indirekt seine Preise während der laufenden Vertragslaufzeit, haben Sie das Recht auf einen Widerspruch. Je nach Gesetzeslage und geschlossenem Vertrag steht Ihnen unter Umständen auch sofort ein Sonderkündigungsrecht zu, dies muss aber individuell geprüft werden.

Beispiel:

Sie haben einen Vertrag mit einer Internetplattform abgeschlossen und zahlen eine regelmäßige (z.B. monatliche) Gebühr für die Nutzung. Nun verlangt diese Plattform eine direkte oder indirekte Preiserhöhung. Was können Sie in diesem Fall tun?

  1. Zunächst sollten Sie den neuen Vertragsbedingungen widersprechen. Diesen Widerspruch können Sie ganz einfach per E-Mail an den Anbieter senden. Sie können hierfür das folgende Muster nutzen: Vorlage zum Widerspruch
  2. Wichtig zu wissen: Wenn Sie Widerspruch einlegen, ist Ihr Vertragspartner nicht dazu verpflichtet darauf einzugehen. Wenn dieser sich weigert, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen weiterlaufen zu lassen, sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Anbieter sind dazu verpflichtet, ihre Kunden zeitnah vor der Preiserhöhung zu informieren.

Sollte Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zustehen, achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre Kündigung innerhalb der Frist Ihres Anbieters bei diesem eingeht. Gegebenenfalls sollten Sie den Widerspruch bzw. die Kündigung auch per Einschreiben an den Vertragspartner senden. Sie sollten außerdem einen schriftlichen Nachweis über E-Mail oder per Post für die erfolgte Kündigung erbringen.

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13 Kommentare zu „Außerordentliche Kündigung und Widerruf bei Vertragsänderung“

  1. Solche Firmen schreiben meist verdeckte Zahlungen oder erhöhen den Preis in sehr kleiner Schrift am Ende des Vertrages. Was eine Person, die rechtlich nicht sehr verständnisvoll ist, nicht viel Aufmerksamkeit widmet. Und dann die Kosten für Anwälte, Beschwerden …

  2. Preiserhöhung bei Myhammer. Ich bin vor ein paar Wochen angerufen worden und man hat es mir am Telefon gesagt. Totale Frechheit was die vorhaben. Für 60€ netto im Monat kann ich jetzt nur noch mit 6 Kunden in Kontakt treten, danach kostet jede Kommunikation zusätzlich. Die werden von mir auf jeden Fall sofort hören wenn das losgeht. Dann war es das und ich werde meinen Vertrag sofort kündigen. Die sind völlig übergeschnappt…

  3. Ja davon habe ich auch schon gehört!!! Eine absolute Frechheit was sich MyHammer da erlaubt. Bei Null Leistung zusätzlich soll ich einfach noch mehr bezahlen. Bis zu 50 Euro pro zusätzlicher Kontaktaufnahme!!!!! Werde auch sofort kündigen und zu Blauarbeit wechseln!

  4. Jetzt sind sie ganz durchgeknallt bei myhammer. Der neue Inhaber will wohl so schnell wie möglich mehr Geld machen. Ich bin auch schon angerufen worden und soll wohl in den nächsten Wochen noch schriftlich über die Umstellung informiert werden. Ganz ehrlich, wer nach so einer krassen Preiserhöhung noch bei myhammer bleibt, hat entweder zu viel Geld oder kann nicht rechnen.

  5. Das nervt doch! Alles wird teuerer und dann kriegt man hintenrum auch noch ne Preiserhöhung reingedrückt, ich teste mal vielleicht bei Euch, in der Hoffnung, dass da nichst an versteckten Preisen rauskommt.

  6. Mich habe sie auch angerufen. Wollen jetzt bis zu €50,- zusätzlich pro Auftrag. Werde jetzt kündigen. Keine Ahnung was die sich bei so ner Preiserhöhung denkne.

  7. Ja, es wird Zeit, dass alle diese kleinen Dumpingauspreiser bei MyHammer verschwinden,
    dann steigt der zu erzielende Preis pro Auftrag automatisch.

    1. Redaktion Blauarbeit

      Hallo Samu, wie können wir Ihnen helfen? Oder wollten Sie einfach nur einen lieben Gruß da lassen? Wenn ja, einen lieben Gruß zurück. 🙂
      Bei Fragen gerne an 0221/39090122 wenden! Bis dahin noch einen schönen Tag!

  8. Schön das endlich mal ein Forum das Thema aufgreift. Ich selbst war von 2014 bis Juni 2018 Kunde bei MyHammer. Ich bekam Sonntags eine Mail das die Verträge umgestellt werden und ich nichts tun müsste. Ich hatte sofort gekündigt und wurde insgesamt 3 mal angerufen.Mitlerweile weiß ich das die Nachrichten bis zu 50,00 Euro extra kosten.( außer die ersten 6 Nachrichten).

    1. Redaktion Blauarbeit

      Hallo Herr Schulze, genau für einen solchen Fall, also eine Preiserhöhung, gibt es das außerordentliche Kündigungsrecht ja! Wir hoffen der Beitrag war diesbezüglich informativ. Viele Grüße, das Team von Blauarbeit 🙂

  9. Hallo ich suche Leute die mir mit klagen wollen fühle mich von Myhammer verarscht habe keinen Anruf oder Mail bekommen
    Ich werd das auf jedenfalls prüfen lassen ob das rechtens ist

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