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Drei Handwerker bei der Renovierung eines Zimmers

Renovierung: Tipps beim Renovieren im eigenen Zuhause

Das eigene Zuhause ist zentraler Bestandteil Ihres eigenen Wohlbefindens. Genau deshalb sollten Sie sich ausreichend Zeit für die Einrichtung und Renovierung Ihrer eigenen vier Wände nehmen. Letztlich ist egal ob Einzug, Auszug oder Neugestaltung – irgendwann wird eine Renovierung nötig. Sie müssen einiges an Geld investieren, denn Tapezieren, Streichen und das Verlegen eines neuen Fußbodens bedeuten nicht nur einen verhältnismäßig großen Zeit- und Arbeitsaufwand.

Was ist der Unterschied zwischen Renovierung, Sanierung und Modernisierung?

Renovierung

Renovierung kommt vom lateinischen Wort “renovare”, was “erneuern” bedeutet. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass die Begriffe oft einfach synonym genutzt werden. Erneuert wird immerhin bei allen Varianten irgendetwas, nur der Umfang der Erneuerung unterscheidet sich.

Der Begriff Renovierung wird vor allem für Schönheitsreparaturen und oberflächliche Erneuerungen benutzt. An der Bausubstanz ändert sich hier nichts, aber alltägliche Abnutzungen werden behoben. Renovierungen sind zum Beispiel beim Auszug aus einer Wohnung oft nötig, wenn neu tapeziert oder gestrichen werden muss. Auch ein Austausch des Bodenbelags kann bei einer Renovierung vorkommen. Renovierungsarbeiten können in der Regel auch von Laien erledigt werden.

Mögliche Renovierungsmaßnahmen:

  • Wände neu verputzen
  • Tapezieren und Streichen
  • Bodenbelag austauschen
  • Parkettschliff

Sanierung

Sanierungen beheben größere Schäden, die auch die Bausubstanz betreffen können und möglichst früh behoben werden sollten. Das Hauptziel ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Qualität und bei Bedarf auch eine Anpassung an moderne Baustandards. Es handelt sich oft um komplizierte Arbeiten, die lieber Fachleute ausführen sollten.

Mögliche Sanierungsmaßnahmen:

  • Keller trockenlegen
  • Schimmel entfernen
  • Dach abdichten und erneuern
  • Risse in der Wand beseitigen

Modernisierung

Modernisierungen können auch unabhängig von bestehenden Schäden durchgeführt werden, um Teile einer Immobilie auf den neuesten Stand zu bringen. Dadurch können die laufenden Kosten gesenkt oder einfach der Wohnkomfort erhöht werden. Sie werden oft mit Sanierungen kombiniert, um Geld zu sparen. Ein Dach kann beispielsweise undicht sein und muss deswegen schnell saniert werden. Die Dämmung ist jedoch auch nicht die beste und im Winter geht viel Wärme über das Dach verloren. In so einem Fall ist es sinnvoll – und bei vielen Häusern auch Pflicht – das Dach nicht nur abzudichten und die Dachdeckung zu erneuern, sondern auch die Dachdämmung zu verbessern. Ein weiterer Vorteil: Es gibt viele Förderungen der KfW, die man mit so einer Kombination nutzen kann.

Mögliche Modernisierungsmaßnahmen:

  • Dämmung von Wänden oder Dach
  • Wärmeschutzfenster mit Dreifachverglasung einsetzen
  • Moderne Heizungsanlage einbauen
  • Solarthermie oder Photovoltaik einbauen
  • Schall- oder Brandschutz verbessern
  • Einbau eines FI-Schalters

Kernsanierung

Die Kernsanierung ist die umfangreichste aller Sanierungsmaßnahmen und ist genau genommen auch eine Modernisierung. Bei ihr ist das Ziel, das Gebäude auf den selben Stand wie einen Neubau zu bringen, ohne es komplett abzureißen und neu zu bauen. Nach einer Kernsanierung unterliegen alle Bauteile der gesetzlichen Gewährleistung, ähnlich wie bei einem Neubau. Je nach Alter des Gebäudes kann eine Kernsanierung aber auch so umfangreich wie ein Neubau werden.

Mietwohnung renovieren

Da Renovierungen sich nur auf oberflächliche Veränderungen beschränken, werden sie oft bei Umzügen durchgeführt. Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Thema.

Renovieren vor dem Einzug

Vermieter*innen müssen eine Wohnung nicht im renovierten Zustand vermieten. Oft werden Wohnungen mit der Annahme vermietet, dass die neuen Mieter*innen sich um die übrigen Renovierungen kümmern. Dabei handelt es sich vor allem um Arbeiten, die man auch selbst erledigen kann. Zum Beispiel tapezieren, streichen oder der Einbau eines neuen Bodenbelags. Solche Angebote sollten sie jedoch nur annehmen, wenn die Wohnung auch günstiger als vergleichbare renovierte Wohnungen ist. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist unter Umständen jedoch auch bei diesen Angeboten möglich:

  • Vermieter*in hat schwere Mängel arglistig verschwiegen, die die Nutzung der Wohnung erheblich einschränken oder sogar unmöglich machen
  • Es existiert eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung
  • Die Wohnung ist zum vereinbarten Einzugstermin nicht im vertragsgemäßen, bezugsfertigen Zustand

Eine Verpflichtung zur Renovierung gibt es beim Einzug nicht und entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Neue Mieter*innen können jedoch dazu verpflichtet werden, wenn sie einen entsprechenden Ausgleich erhalten und nicht übermäßig belastet werden.

Wesentliche und unwesentliche Mängel

Um unwesentliche Mängel müssen sich Mieter selbst kümmern. Dazu gehören alle oberflächlichen Mängel wie kleine Risse im Bodenbelag, Flecken, Kratzer oder Sprünge in Fliesen.

Wesentliche Mängel haben deutlichen Einfluss auf die Wohnqualität. Dazu gehören zum Beispiel Schimmel, Probleme mit Heizung, Lüftung oder den Sanitäranlagen. Sie sollten so schnell wie möglich schriftlich dem Vermieter gemeldet werden mit einer angemessenen Frist für die Mängelbeseitigung (meistens 14 Tage). Verstreicht diese Frist, dürfen Mieter die Mängel selbst beseitigen lassen und dem Vermieter in Rechnung stellen. Auch eine Mietminderung ist möglich. Vorher ist jedoch eine Rechtsberatung durch einen Mieterverein oder Anwalt sinnvoll, denn die Minderung muss sich nach der schwere des Mangels richten.

Renovierungen ohne Zustimmung

Für kleine Renovierungsarbeiten braucht man nie die Zustimmung des*der Vermieter*in. Dazu gehören alle Arbeiten, die man beim Auszug problemlos wieder rückgängig machen kann, die keine bauliche Veränderung darstellen und keine Änderungen am bestehenden Inventar durchführen. Vermieter*innen dürfen jedoch fordern, dass die Veränderungen vor dem Auszug wieder rückgängig gemacht werden. Wertet die Veränderung die Wohnung auf werden sie es in der Regel jedoch nicht tun. Im Zweifelsfall kann man auch bei kleineren Veränderungen nachfragen.

  • Einbauküche aufbauen
  • Löcher bohren
  • Wände und Decken tapezieren
  • Wände und Decken streichen
  • Tür- und Fensterrahmen lackieren
  • Laminat oder Vinylboden verlegen (ohne Verkleben)
  • Zusätzliche Steckdosen anbringen

Auch Vorgaben zur farblichen Gestaltung der Wände und Decken sind ungültig. Während der Mietzeit dürfen Mieter*innen jede beliebige Farbe nutzen, sofern sie diese vor dem Auszug neu streichen und durch neutrale Farben ersetzen.

Welche Veränderungen sind nur mit Zustimmung möglich?

Betrifft eine Sanierung die Bausubstanz, braucht man unbedingt die schriftliche Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin. Ändert man einfach irgendetwas, dürfen Vermietende einfach den Rückbau verlangen und bei schweren Fällen auch fristlos kündigen. Diese Arbeiten sollte man auf gar keinen Fall ohne Zustimmung in einer Mietwohnung durchführen:

  • Fliesen in Küche und Bad erneuern
  • Fassade anbohren
  • Decken abhängen
  • Neue Heizung oder Heizkörper einbauen
  • Neue Sanitäranlagen einbauen
  • Zwischenwände ziehen
  • Trennwände abreißen
  • Fenster einsetzen

Renovieren bei Auszug (Schönheitsreparaturen)

Mieter*innen müssen die Wohnung in einem vergleichbaren Zustand wie beim Einzug verlassen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, die ist in den meisten Fällen jedoch enthalten.

  • Während der Mietzeit verursachte Schäden müssen vor dem Auszug behoben werden
  • Die Wände müssen in einer neutralen Farbe gestrichen werden
  • Einbauten und Installationen müssen entfernt werden

Eine Einigung mit dem*der Vermieter*in ist auch über die Klauseln hinaus möglich. Das kommt zum Beispiel bei Küchen vor, die die Nachmieter*innen nach dem Einzug übernehmen können.

Übergabeprotokoll schützt vor Fehlern

Im Wohnungsübergabeprotokoll halten Mieter und Vermieter beim Ein- und Auszug fest welche Mängel bestehen und welche Mängel noch von einer Seite behoben werden müssen. Lassen Sie sich bei der Wohnungsübergabe ruhig Zeit und dokumentieren Sie auch kleinere Mängel. Am besten haben Sie auch einen Zeugen oder eine Zeugin dabei und machen Fotos.

Renovierungskosten von der Steuer absetzen

Egal ob Haus oder Wohnung, Eigentum oder gemietet – Handwerkerkosten kann man als Privatperson von der Einkommensteuer absetzen. Dazu gehören jedoch nur die Ausgaben für Lohn und Anfahrt. Materialkosten jedoch nicht. Die genauen Details dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema: Handwerkerrechnung absetzen: Steuerbonus nutzen

Die wichtigsten Fakten:

  • Wohnraum muss selbst genutzt werden
  • Maximal 6.000 Handwerkosten pro Jahr
  • Davon können maximal 1.200 Euro abgesetzt werden (20 Prozent)
  • Kosten für Lohn, Anfahrt und Material müssen einzeln auf der Rechnung stehen
  • Absetzen nur mit Überweisung möglich, keine Barzahlung!
  • Zeitpunkt der Zahlung zählt für die Steuer, nicht der Zeitpunkt der Ausführung

Renovierung durch außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen können auch dazu führen, dass eine Renovierung notwendig wird. Die Kosten dieser Renovierung können dann auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wenn die Belastung nicht durch eigene Schuld entstanden ist. Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind:

  • Plötzliche Schimmel- oder Asbestbelastung
  • Brand
  • Wasserschäden oder Hochwasser

Kein Geld für eine komplette Renovierung?

Mit Kleinigkeiten trotzdem Räume verändern!

Manchmal kommt es einfach auf das Detail an, dann können auch kleine Renovierungsarbeiten eine große Veränderung bringen. Fenster nachstreichen, Fußleisten neu verlegen oder den Holzboden abschleifen? Eine optische Veränderung in den eigenen vier Wänden kann auch schon einiges ausmachen, wenn gerade nicht genug Geld für eine Renovierung da ist. Wollen Sie vielleicht schon lange einen neuen Fußboden? Ein Teppich kann beispielsweise auch schon eine große Veränderung schaffen, vielleicht in einer anderen Farbe. Probieren Sie es aus und tauschen Sie Ihren alten Teppich gegen einen neuen aus. Dekorieren Sie Ihr Wohnzimmer neu und testen Sie neue Farben. Bringen Sie sich mal Blumen mit, die Sie auf den Tisch stellen können. Es gibt unendlich viele Möglichkeiten auch mit Kleinkram ein Zimmer zu verändern. Überlegen Sie nicht allzu lange und machen Sie sich an die Arbeit. Engagieren Sie bei schweren Arbeiten eine professionelle Firma, die bestimmte Arbeit übernimmt und Ihnen Stress und Ärger erspart.

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3 Kommentare zu „Renovierung: Tipps beim Renovieren im eigenen Zuhause“

  1. Vielen Dank für den Tipp ein wenig mehr Farbe an die Wände zu bringen. Bisher habe ich mich das nicht getraut, aber bei dieser Renovierung werde ich es wagen. Den Malern habe ich auch gleich Bescheid gegeben.

  2. Meine Wohnung ist zu dunkel. Ich plane eine Sanierung, weil sie auch dazu schon alt ist. Außerdem bringen die Farben, neue Möbel mit Türen Leben in die Wohnung. Also hier würde ich das Geld nicht sparen, da man es einmalig und für lange Zeit macht. Danke für die Tipps!

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