Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Das kommt ganz drauf an, was man mit „Steingarten“ meint. Ein echter Steingarten ist nichts Schlimmes und weiterhin erlaubt. Es handelt sich einfach um einen Garten, der einer Gebirgslandschaft nachempfunden ist und auch entsprechende Pflanzen beheimatet.
Im Gegensatz dazu gibt es aber bei Vorgärten auch den Trend, sich die Pflanzen komplett zu sparen und stattdessen nur noch Stein, Pflaster, Schotter und Kies einzusetzen. Diese Art der Flächennutzung ist zwar nicht bundesweit verboten, aber in einigen Kommunen und Landesbauordnungen nicht mehr erlaubt. Das liegt daran, dass Schottergärten zwar schick aussehen können, aber zu einigen Problemen führen:
- Auch kleine Vorgärten sind für viele Tiere wichtige Lebensräume, besonders für Insekten und Singvögel. In blühenden und möglichst naturnahen Gärten finden sie Nahrung und können auch ihre Jungen großziehen. Naturnahe Gärten sind auch deshalb wichtig, weil viele andere Grünflächen durch landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr von Tieren bewohnt werden können.
- Schottergärten nehmen die Sonnenwärme im Sommer sehr gut auf und geben sie in der Nacht wieder an die Luft ab. Die Umgebung kühlt in der Nacht also schlechter ab und der Boden speichert kaum noch Wasser.
- Auch Schottergärten müssen gepflegt werden, denn mit der Zeit lagern sich zwischen den Fugen und Steinen Samen und Laub ab. Wilde Kräuter, Moose und Flechten schrecken auch nicht vor Schotter zurück und können das gepflegte Bild nach einigen Monaten verändern. Man muss den Schottergarten also entweder mit einem Laubbläser regelmäßig reinigen oder das Unkraut nachträglich entfernen. Manche Besitzer verwenden auch Unkrautvernichter, was für diesen Zweck jedoch verboten ist und das Grundwasser belastet.
Wo sind Schottergärten verboten?
In den meisten Bundesländern und Städten ist man bei der Gartengestaltung sehr frei und Schottergärten sind weiterhin erlaubt. Einige Bundesländer und Kommunen haben jedoch eigene Regelungen:
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg sind die Schotter- und Kiesgärten laut Umweltministerium schon verboten, aber wurden trotzdem gerne angelegt. Ein neues Naturschutzgesetz soll dieses Verbot nochmal konkretisieren. Das Gesetz wurde noch vor der Sommerpause beschlossen. Bereits vorhandene Schottergärten müssen umgestaltet werden, sofern sie nicht älter als die bestehende Regelung der Landesbauordnung sind.
Im Gegensatz zur Aussage des Umweltministeriums steht die Aussage des Wirtschaftsministeriums als oberster Baurechtsbehörde. Im Schwäbischen Tagblatt versichert das Wirtschaftsministerium, dass für bestehende Gebäude Bestandsschutz herrsche und ein Rückbau nicht nötig wird. Welche Seite recht hat, ist noch nicht klar und Schottergartenbesitzer aus Baden-Württemberg sollten das Thema im Auge behalten.
Bremen
In Bremen sind bestehende Schottergärten weiterhin kein Problem, aber bei Neubauten müssen Freiräume und Flachdächer bepflanzt werden. Das Gesetz wurde im Mai 2019 beschlossen.
Niedersachsen
In Niedersachsen sind Schottergärten laut § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) verboten. “Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.” Die untere Bauaufsichtsbehörde des Wohnorts ist für die Einhaltung zuständig und kann Umbaumaßnahmen anordnen.
Städte in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es einige Städte, die Schottergärten in den kommunalen Bauordnungen verbieten:
- Bonn
- Herford
- Paderborn
- Xanten
Andere Städte verbieten Schottergärten zwar nicht, aber zahlen Prämien für die Begrünung von versiegelten Flächen, Fassaden und Dächern. Ein Beispiel ist das Programm “GRÜN hoch 3” der Stadt Köln.
Hessen – Kreis Kassel
Im Kreis Kassel gibt es unterschiedliche Regelungen: Einige Städte schreiben einen Mindestanteil an bepflanzter Fläche auf Grundstücken vor. Andere haben neue Schotterflächen komplett verboten.
Stadt Erlangen
Erlangen ist die erste Stadt in Bayern, die Vorgärten aus Stein- und Schotter bei Neubauten und Umbauten verbietet. Außerdem wird dort eine Dachbegrünung für Flachdächer vorgeschrieben und auch fensterlose Fassaden müssen begrünt werden. Festgehalten ist das in der örtlichen Freiflächengestaltungssatzung.
Gelten Schottergarten-Verbote auch für bestehende Flächen?
Wie man am Fall von Baden-Württemberg sieht, gibt es hier noch viel Verwirrung. Besteht eine Schotterfläche schon länger, kann man aber erst einmal davon ausgehen, dass nichts verändert werden muss. Falls Sie Ihren Schottergarten trotzdem freiwillig begrünen wollen lohnt es sich, nach lokalen Förderprogrammen zu schauen.
Alternativen zu Schotter und Stein im Vorgarten
Die beste Alternative zu Schotter- oder Kiesgärten ist ein pflegeleichter Garten mit anspruchslosen und heimischen Pflanzen. Achtet man darauf, kann man gleichzeitig der Natur etwas Gutes tun und hat nicht mehr Aufwand als mit einem Schottergarten. Ein pflegeleichter Garten und schöne Pflanzen schließen sich nicht aus!
Bild: Photographee.eu / stock.adobe.com
Wenn diese Gärten scön angelegt wären, also mit Pflanzen, Wegen etc. also Landschaftliche Themenanlegung wäre es sicherlich eine Bereicherung, aber nur lieblos dahin gekippt und platt gekarkt, wie es sogar hier in HL gibt, ist es eine Schande bund Verarmung der Natur.
Auch in Niedersachsen sind Schottergärten nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nicht zulässig.
Siehe: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen_im_fokus/informationen-zu-schotterflachen-in-niedersachsen-nicht-uberbaute-flachen-von-baugrundstucken-mussen-grunflachen-sein-195221.html
Wenn Schottergärten im Fokus der Kritik und Verbot stehen, sollten auch andere Grundstücke (besonders der gehobenen Klasse) mit einbezogen werden. Diese sind mit ihren breiten zugepflasterten Einfahrten und überdimensionalen versiegelt Terrasse genauso für die Natur nutzlos wie Schottergärten. Der Rest der Grundstücke besteht aus kurzgeschorenen Rasenflächen, über die den ganzen Tag ein Mähroboter fährt und dafür sorgt, dass kein Gänseblümchen oder Kleeblatt eine Chance auf Leben hat.
PS: ich selbst habe und bemühe mich um einen naturnahen Garten, der jedoch wegen der immer mehr zunehmenden freilaufenden Katzen für Kleintiere zur Todesfalle wird. Lebensraum für Kleintiere zu schaffen, ist für die „Katz“, so lange der Gesetzgeber nicht dagegen vorgeht.
Positiver Aspekt von Schottergärten: Man umgeht die Katzenplage auf seinem Grundstück.