Aushangpflichten dienen der Information von Mitarbeitern durch ihre Arbeitgeber.

Aushangpflichten – Worauf Arbeitgeber achten sollten

Letzte Aktualisierung am 29. August 2019 von Alex Mroos

Wer einen eigenen Handwerksbetrieb führt, ist durch das Arbeitsrecht auch dazu verpflichtet seine Mitarbeiter in Kenntnis über Gesetze zu deren Rechten und Pflichten sowie über Schutzvorschriften zu setzen. Die Aushangpflichten regeln dabei, über was und wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter informieren müssen. Wir erklären, was unter die Aushangpflichten fällt.

Wann fallen Gesetze unter die Aushangpflicht?

Sobald man Arbeitgeber ist, der Betrieb sich also vergrößert und man neue Mitarbeiter einstellt, gelten die Aushangpflichten – Dazu ist keine bestimmte Betriebsgröße oder ein bestimmtes Gewerk nötig. Selbst wenn man also nur einen weiteren Mitarbeiter hat, ist man dazu verpflichtet, die wichtigsten Gesetze und Vorschriften auszuhängen. Auch in kleineren Handwerksbetrieben ist es daher wichtig, sich darüber zu informieren, welche Gesetze aushangpflichtig sind.

Aushangpflichtige Gesetze

Eine ganze Reihe von Gesetzen fallen unter die Aushangpflichten. In der Regel enthält das jeweilige Gesetz selbst einen Vermerk dazu, ob es aushangpflichtig ist. Zu den wichtigsten aushangpflichtigen Gesetzen gehören:

Je nach Betrieb und Gewerk erweitern sich die Aushangpflichten um weitere Gesetze und Verordnungen.

Wie kann man die Aushangpflichten im Betrieb erfüllen?

Grundlegender Gedanke der Aushangpflichten ist die Information der Mitarbeiter. Es ist also keinesfalls nötig, die Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen zwangsläufig irgendwo im Betrieb auszuhängen – auch, wenn das natürlich möglich ist. Stattdessen kann man die Aushangpflichten auch erfüllen, indem man Texte digital zugänglich macht oder auslegt.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass Arbeitgeber die Texte oder Dokumente für alle Mitarbeiter zugänglich und gut lesbar zur Verfügung stellen. Außerdem sollte es sich stets um die aktuellste Version handeln, es lohnt sich also hier immer mal wieder auf Aktualisierungen zu achten.

Zusätzlich zu den regulären durch Gesetze geregelten Texten, sollte man als Arbeitgeber auch Flucht- und Rettungsplan sowie Informationen zur Notfallhilfe gut lesbar im Betrieb aushängen.

Was passiert bei Missachtung der Aushangpflichten?

Die Aushangpflichten sind nicht nur eine Empfehlung an Arbeitgeber, sondern verpflichten diese zur Information der Mitarbeiter. Es ist also gesetzlich vorgeschrieben den Mitarbeitern Zugang zu den Rechtstexten zu gewähren. Wer sich daran nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dann können zum Teil hohe Bußgelder drohen. Geht außerdem ein Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit eines Mitarbeiters auf fehlende Sicherheitsbestimmungen zurück, kann der Arbeitgeber sogar zu Schadenersatz verfplichtet werden.

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