Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Mika Lehmann
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Wer einen eigenen Handwerksbetrieb führt, ist durch das Arbeitsrecht auch dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter in Kenntnis über Gesetze zu deren Rechten und Pflichten sowie über Schutzvorschriften zu setzen. Die Aushangpflichten regeln dabei, über was und wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter informieren müssen. Wir erklären, was unter die Aushangpflichten fällt.
Wann fallen Gesetze unter die Aushangpflicht?
Sobald man Arbeitgeber ist, der Betrieb sich also vergrößert und man neue Mitarbeiter einstellt, gelten die Aushangpflichten – Dazu ist keine bestimmte Betriebsgröße oder ein bestimmtes Gewerk nötig. Selbst wenn man also nur einen weiteren Mitarbeiter hat, ist man dazu verpflichtet, die wichtigsten Gesetze und Vorschriften auszuhängen. Auch in kleineren Handwerksbetrieben ist es also wichtig, sich darüber zu informieren, welche Gesetze aushangpflichtig sind. Du solltest jährlich prüfen, ob sich die Aushangpflichten geändert haben.
Aushangpflichtige Gesetze
Eine ganze Reihe von Gesetzen fallen unter die Aushangpflichten. In der Regel enthält das jeweilige Gesetz selbst einen Vermerk dazu, ob es aushangpflichtig ist. Zu den wichtigsten aushangpflichtigen Gesetzen gehören:
- § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitgesetz
- Baustellenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Gleichbehandlungsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz (nur wenn Jugendliche angestellt sind bzw. eine Ausbildung machen)
- Kündigungsschutzgesetz
- Ladenschlussgesetz
- Mindestlohngesetz
- Mutterschutzgesetz (wenn regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden)
- Nichtraucherschutzgesetz
- Tarifvertragsgesetz (wenn es einen Tarifvertrag gibt)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Unfallverhütungsvorschriften
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Technische Regeln für Arbeitsstätten
Je nach Betrieb und Gewerk erweitern sich die Aushangpflichten um weitere Gesetze und Verordnungen. Beispiele sind Sicherheitsdatenblätter von Gefahrstoffen, die bei der Arbeit vorkommen. Auch Betriebsanweisungen zu Tätigkeiten oder Werkzeugen sind wichtig. Zusätzlich zu den regulären, durch Gesetze geregelten Texten, sollte man als Arbeitgeber auch einen Flucht- und Rettungsplan sowie Informationen zur Notfallhilfe gut lesbar im Betrieb aushängen. Auch über innerbetriebliche Wahlen muss man rechtzeitig informieren, wenn es sie gibt. Darüber hinaus lohnt es sich, die Kontaktdaten von Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, oder Beauftragten für Sicherheit, Brandschutz oder Umwelt an einer zugänglichen Stelle zur Verfügung zu stellen.
Wie kann man die Aushangpflichten im Betrieb erfüllen?
Grundlegender Gedanke der Aushangpflichten ist die Information der Mitarbeiter. Es ist also keinesfalls nötig, die Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen zwangsläufig irgendwo im Betrieb auszuhängen – auch, wenn das natürlich möglich ist. Stattdessen kann man die Aushangpflichten auch erfüllen, indem man Texte digital zugänglich macht oder auslegt. Es reicht auch ein Link zum Gesetzestext, du musst die Texte nicht komplett herunterladen und ausdrucken.
Wichtig ist dabei zu beachten, dass Arbeitgeber die Texte oder Dokumente für alle Mitarbeiter zugänglich und gut lesbar zur Verfügung stellen. Außerdem sollte es sich stets um die aktuelle Version handeln, es lohnt sich also, hier immer mal auf Aktualisierungen zu achten. Falls es einen Betriebsrat gibt, muss dieser über die Aushänge informiert werden.
Was passiert bei Missachtung der Aushangpflichten?
Die Aushangpflichten sind nicht nur eine Empfehlung an Arbeitgeber, sondern verpflichten diese zur Information der Mitarbeiter. Es ist also gesetzlich vorgeschrieben, den Mitarbeitern Zugang zu den Rechtstexten zu gewähren. Wer sich daran nicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld bis 5.000 Euro ist möglich. Geht außerdem ein Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit eines Mitarbeiters auf fehlende Sicherheitsbestimmungen zurück, kann der Arbeitgeber sogar zu Schadenersatz verpflichtet werden.