Selbstständige Handwerker müssen sich um die Gewerbeanmeldung kümmern.

Gewerbeanmeldung im Handwerk: Das solltest du beachten

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von

Wenn du dich als Handwerker*in selbstständig machen und einen eigenen Betrieb gründen willst, gibt es Einiges zu tun. Wir erklären alles Wichtige und verraten, worauf du besonders achten solltest.

Warum muss ich im Handwerk ein Gewerbe anmelden?

In § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist angeführt, dass man bei der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ein Gewerbe anmelden muss. Laut § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn die Tätigkeit:

  • selbständig durchgeführt wird.
  • auf Dauer angelegt ist.
  • eine Gewinnerzielungsabsicht hat.
  • man am allgemeinen Wirtschaftsleben teilnimmt.
  • keine landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit ist.

Wenn man sich im Handwerk selbstständig machen will, treffen die oben aufgeführten Grundvoraussetzungen zu. Daher musst du dich beim Gewerbeamt melden, sobald du deinen eigenen Betrieb gründen möchtest.

Der erste Schritt für die Gewerbeanmeldung im Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle

Vor der Gewerbeanmeldung solltest du überprüfen, ob du einem zulassungsfreien oder zulassungspflichtigen Handwerk angehörst.

Im zulassungspflichtigen Handwerk besteht die Meisterpflicht. Das heißt, dass du laut der Handwerksordnung (HwO) die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben musst. Erst dann kannst du dich selbstständig machen. Führst du einen zulassungspflichtigen Handwerksberuf aus und hast deinen Meisterbrief, musst du dich bei deiner zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem alle Inhaber von Handwerkerbetrieben festgehalten werden. Nach der Eintragung erhältst du eine Handwerkskarte. Mit dieser kannst du beim Gewerbeamt dein Gewerbe anmelden. 

Ohne Meisterbrief in die Handwerksrolle eintragen lassen

Es gibt auch andere Möglichkeiten, sich ohne Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig zu machen.

Diese Möglichkeiten gibt es, um sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen:

  • Meisterbrief oder eine im Ausland erworbene gleichwertige Qualifikation.
  • Erfolgreicher Abschluss anderer gleichwertiger Prüfungen (zum Beispiel Abschlussprüfungen an einer deutschen Hochschule oder einer staatlich anerkannten Technikerschule).
  • Ausübungsberechtigung gemäß § 7 b HwO: Diese können Gesellen durch mindestens sechsjährige Berufserfahrung (davon vier Jahre in leitender Position) in ihrem Handwerk nachweisen. Ausgenommen davon sind: Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Schornsteinfeger, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker.
  • Ausnahmebewilligung: Diesen können zum Beispiel Personen erhalten, für die das Ablegen der Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung darstellen würde. Zudem können Personen, die die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit nachweisen können, auch eine Ausnahmebewilligung bekommen.
  • Einstellung eines Betriebsleiters mit den erforderlichen Qualifikationen: Dadurch kann man einen Betrieb gründen, auch wenn man selbst nicht die erforderlichen Qualifikationen erfüllt.

Wenn du in einem zulassungsfreien Handwerksberuf tätig bist oder eine handwerksähnliche Tätigkeit ausführst, kannst du dich ganz ohne Meisterbrief in die Handwerksrolle eintragen lassen.

Welchem Handwerk du angehörst, kannst du der Liste der Berufe in Anlage A und B der Handwerksordnung entnehmen. Hier findest du viele hilfreiche, weitere Informationen.

Eintragung in die Handwerksrolle: Diese Unterlagen werden benötigt

Um dich eintragen zu lassen, musst du bei deiner zuständigen Handwerkskammer einen Antrag stellen. Mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden.

  • Gültiger Personalausweis
  • bei einem zulassungspflichtigen Handwerk: Ein Qualifikationsnachweis (zum Beispiel Meisterbrief)
  • bei Anstellung eines Betriebsleiters: Betriebsleitererklärung und Anstellungsvertrag.
  • gegebenenfalls: Handelsregisterauszug des Amtsgerichts (bei juristischen Personen oder anderen eingetragenen Unternehmen)
  • gegebenenfalls: Gesellschaftsvertrag. Dieser wird benötigt, wenn der Betrieb als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts geführt wird und für die handwerkliche Leitung einer der persönlich haftenden Gesellschafter oder ein angestellter fachlicher Betriebsleiter eine der Eintragungsvoraussetzungen erfüllt.

Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen je nach Handwerkskammer Gebühren an, in der Regel sind es zwischen 100 und 400 Euro.

Mit der Handwerkskarte zur Gewerbeanmeldung

Durch die Eintragung in die Handwerksrolle bekommst du eine Handwerkskarte. Mit dieser Bescheinigung geht es dann zum Gewerbeamt, denn hier meldest du dein Gewerbe an.

Neben der Handwerkskarte müssen folgende Dokumente beim Gewerbeamt vorgelegt werden:

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Anmeldung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls: Gewerbekarte statt Handwerkskarte (bei der Gründung eines handwerksähnlichen Betriebs)
  • gegebenenfalls der Handelsregisterauszug (bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft)

Die Beantragung des Gewerbescheins kostet zwischen 10 und 65 Euro. Die genaue Höhe der Gebühren ist allerdings abhängig vom zuständigen Gewerbeamt und der anzumeldenden Betriebsart. Den Gewerbeschein bekommst du meist direkt vor Ort oder innerhalb weniger Tage postalisch zugesandt.

Nach der Anmeldung: Das muss noch gemacht werden

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, übermittelt das Amt automatisch deine Daten an weitere Behörden. Im Handwerk werden unter anderem das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt und deine zuständige Handwerkskammer benachrichtigt. Einige davon werden dir nach der Gewerbeanmeldung weitere auszufüllende Formulare schicken. Das Finanzamt versendet dabei ein Formular, bei dem du Fragen zu deiner Selbstständigkeit beantworten musst. Mit der Anmeldung wirst du zudem automatisch Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK wird dir ein Formular zur Erfassung des voraussichtlichen Umsatzes zuschicken.

Die Gewerbeanmeldung im Handwerk sollte gut vorbereitet sein

Wie du sehen konntest, gibt es bei der Anmeldung Einiges zu beachten. Vergewissere dich daher, dass du alle benötigten Unterlagen und Nachweise parat hast. Denn so kann die Anmeldung deines Handwerksbetriebs möglichst ohne Verzögerungen vonstattengehen. Bei Fragen kann dir deine zuständige Handwerkskammer oder das Gewerbeamt helfen, die jederzeit weitere Informationen für dich bereithalten.

Bild: Stockfotos-MG / stock.adobe.com

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