Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Arbeitnehmer erhalten im Gegenzug für ihre erbrachte Leistung ein Gehalt vom Arbeitgeber. Dazu verpflichten sich beide Seiten in dem zwischen ihnen gestellten Arbeitsvertrag. In der Regel erfolgt die Auszahlung des Gehalts zu einem festen Zeitpunkt. Doch während für den Arbeitnehmer Konsequenzen drohen, sofern dieser seine Verpflichtungen nicht erbringt, kann das genauso auch für den Arbeitgeber Konsequenzen haben, wenn er sich bei den Lohnzahlungen verspätet. Wir erklären worauf Sie als Arbeitgeber bei der Lohnzahlung achten sollten.
Wann muss die Gehaltszahlung erfolgen?
Der Arbeitgeber verpflichtet sich im Arbeitsverhältnis zur Lohnzahlung zu einem bestimmten, festgesetzten Zeitpunkt. Geregelt wird dieser Termin entweder durch den Arbeits- oder Tarifvertrag. In der Regel erfolgt die Gehaltszahlung in festen Arbeitsverhältnissen nach Abschluss bestimmter Zeitabschnitte – meist nach einem Kalendermonat. Der Arbeitnehmer geht dabei mit der Erbringung seiner Arbeit in Vorleistung. Nachdem der Zeitabschnitt vollendet und die vereinbarte Arbeitsleistung erbracht wurde, wird nach § 614 BGB die Gehaltszahlung fällig. Konkret bedeutet das im Arbeitsrecht, dass die Lohnzahlung zum ersten Tag des neuen Kalendermonats fällig wird. Einige Arbeitsverträge sehen aber auch den 15. Tag des folgenden Kalendermonats für die Lohnzahlung vor. Mit der Lohnzahlung sollte in jedem Fall eine schriftliche Abrechnung einhergehen.
Vereinbarungen in Arbeitsverträgen nach denen das Gehalt zum 15. Kalendertag fällig wird, gelten im Arbeitsrecht noch als angemessen. Ein weiterer Aufschub der Fälligkeit über den 15. Kalendertag hinaus, ist jedoch nicht zulässig. Wollen Sie als Arbeitgeber also nicht in Zahlungsverzug geraten, sollte man seinen Mitarbeitern das Gehalt spätestens bis zum 15. Kalendertag auszahlen beziehungsweise das Geld sollte von Ihrem Geschäftskonto abgebucht worden sein.
Welche Konsequenzen hat eine verspätete Gehaltszahlung?
Wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt – also bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit – kann das für Arbeitnehmer schnell zu mehreren Problemen führen. Vor allem, wenn sie aufgrund dessen ihre laufenden Kosten nicht mehr decken können. Um dem vorzubeugen räumt das Arbeitsrecht den Arbeitnehmern verschiedene Möglichkeiten ein, um ihr Gehalt einzufordern und ihr Recht geltend zu machen. Die Konsequenzen für den Arbeitgeber reichen von rechtlichen Folgen bis hin zur Arbeitsverweigerung der Arbeitnehmer.
Darüber hinaus belasten verspätete Gehaltszahlungen und die dadurch entstehenden Konsequenzen das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Zusammenarbeit kann dadurch nachhaltig geschädigt werden.
Kündigung der Arbeitnehmer
Gute, neue Mitarbeiter zu finden ist manchmal gar nicht so einfach. Gerade im Handwerk herrscht nach wie vor Fachkräftemangel. Gerät man durch verspätete Lohnzahlungen jedoch häufiger in Zahlungsverzug, riskiert man als Arbeitgeber den Verlust von guten Mitarbeitern. Denn zahlt der Arbeitgeber regelmäßig nicht pünktlich, gibt das Arbeitnehmern einen Grund für eine fristlose Kündigung. Laut Arbeitsrecht ist für eine fristlose Kündigung nämlich ein wichtiger Kündigungsgrund nötig und dieser entsteht durch den Zahlungsverzug.
Um sicherzustellen, dass die fristlose Kündigung auch rechtens ist, müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber zuvor jedoch mindestens einmal abmahnen. Außerdem sollte der Arbeitgeber im Zahlungsverzug für zwei Monatsgehälter sein.
Verzugszinsen
Bei verspäteten Lohnzahlungen kommen auf Arbeitgeber außerdem Verzugszinsen zu. Laut § 288 BGB ist dieser Verzugszinssatz abhängig von dem aktuellen Basiszinssatz. Festgelegt wird dieser jedes halbe Jahr von der Deutschen Bundesbank. Die Verzugszinsen gelten für jeden Tag, den das Gehalt später kommt. Vereinbarungen, die Ansprüche auf Verzugszinsen ausschließen, gelten als unwirksam.
Arbeitsverweigerung
Arbeitnehmer können bei verspäteter Lohnzahlung mit dem Zurückbehaltungsrecht auch ihre Arbeitsleistung verweigern. Bis zur Auszahlung offener Gehaltszahlungen kann der Arbeitnehmer so die Arbeit einstellen. Arbeitgeber sind trotzdem dazu verpflichtet den Mitarbeiter auch zu bezahlen, während dieser nicht arbeitet. Sobald der Zahlungsverzug ausgeglichen wurde, ist der Arbeitnehmer allerdings dazu verpflichtet seine Arbeit wieder regulär aufzunehmen.
Die Einstellung der Arbeitsleistung ist nur dann möglich,wenn ein erheblicher Zahlungsverzug von etwa zwei Monatsgehältern vorliegt und sofern dadurch im Unternehmen keine schwerwiegenden Konsequenzen entstehen. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich über die Arbeitsverweigerung bis zur Auszahlung offener Gehaltszahlungen informieren.
Wann dürfen Arbeitgeber den Lohn einbehalten?
Gleichzeitig können Arbeitgeber den Lohn aber auch berechtigt einbehalten oder kürzen. Dafür kann es verschiedene Gründe geben:
- Vernachlässigung der Arbeitspflicht
- Verstoß gegen Unternehmens- oder Sicherheitsbestimmungen
- Urlaub ohne Absprache
- Regelmäßiges Überziehen von Pausenzeiten
- Krankmeldung ohne Nachweis
Einbehalten sollten Sie als Arbeitgeber allerdings nur den pfändbaren Teil des Nettolohns, außerdem werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge fällig, sofern der Mitarbeiter im jeweiligen Monat gearbeitet hat.
Mangelnde Leistung begründet hingegen keine Einbehaltung des Gehalts. Hier sollten Sie andere Maßnahmen wie eine Abmahnung in Erwägung ziehen. Behalten Sie den Lohn in diesem Fall zurück, geraten Sie trotzdem in Zahlungsverzug und müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
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