Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Bild: Chlorophylle / stock.adobe.com
Wenn es um die Nebenkosten einer Mietwohnung oder um den Beitrag zum Hausgeld bei Eigentumswohnungen geht, so ist die Warmwasserbereitung neben den Kosten für Elektrizität, Abwasser und Wasserversorgung der wichtigste Posten. Damit die Kosten für die Energieträger, die das Wasser erwärmen, fair auf alle Parteien im Haus aufgeteilt werden, müssen die Warmwasserkosten für jede Partei errechnet werden. Dies kann auf mehrere Arten durchgeführt werden. Eine exakte Berechnung hat den Vorteil, dass die Parteien im Gebäude zu energiesparendem Verhalten in Sachen Heizen und Warmwasserverbrauch angehalten werden, denn so reduzieren sie ihre eigenen Kosten. Hier erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Methoden zur Berechnung der Warmwasserkosten und ihre Genauigkeit. Als Grundlage für alle Verfahren dient § 9 der Heizkostenverordnung.
Energieverbrauch durch Wärmezähler
Die rechnerisch einfachste, aber technisch aufwendigste Lösung ist die Installation von Wärmezählern. Dieses technische Gerät wird an Rohren installiert, die Warmwasser von der Zentralheizung zu den einzelnen Wohnungen im Gebäude führen. Durch die Messung des Wasservolumens und seiner Temperatur abzüglich der Kaltwassertemperatur kann die exakte Energiemenge, die durch das Warmwasser zur Verfügung gestellt wird, berechnet werden. Die Energiemenge wird im Wärmezähler bilanziert und kann abgelesen werden. Eine Installation eines solchen Zählers ist seit 2014 Pflicht, solange sie keine unzumutbaren Mehrkosten darstellen.
Berechnung aus Warmwasserverbrauch
Wird an einer Heizung kein Wärmezähler installiert, so kann auch über einen Volumenzähler die Wärmemenge berechnet werden. Hierzu kommt folgende Formel zum Einsatz:
Wärmeenergie = Warmwasservolumen * Temperaturdifferenz * 2,5
Wärmeenergie: Energiemenge, die zur Erwärmung des Warmwassers aufgewendet wurde. Einheit Kilowattstunden (kWh)
Warmwasservolumen: Volumenmenge, die durch den Durchlaufzähler gemessen wurde. Einheit Kubikmeter (m³)
Temperaturdifferenz: Warmwassertemperatur – Kaltwassertemperatur. Einheit Kelvin (K)
Eine Temperatur in Kelvin entspricht dabei der Temperatur in Celsius + 273,15. Da diese Zahl auf beiden Seiten der Subtraktion steht, können Sie der Einfachheit halber auch mit der Temperatur in Grad Celsius rechnen. Der Faktor 2,5 entspricht dem Umrechnungsfaktor von m³*K zu kWh.
Berechnung aus Grundfläche der Wohnung
Sollte auch die Installation eines Wasserverbrauchszählers nicht möglich oder zumutbar sein, so kann auch die Grundfläche der Wohnung als Basis der Berechnung genutzt werden. Diese Berechnung geht von einem durchschnittlich energiebewussten Heizverhalten aus und liefert keine exakten Ergebnisse. Außerdem entfällt der motivierende Effekt zur energieschonenden Beheizung und Lüftung der eigenen Wohnung. Folgende Formel wird verwendet:
Wärmeverbrauch (kWh) = 32 * Wohnfläche (m³)
Berechnung der Energiekosten und des Wärmeverlustes
Wenn mit einem der oben stehenden Verfahren die Energiemenge berechnet wurde, die eine Wohnung für ihren Warmwasserverbrauch verwendet, so müssen aus dieser Energiemenge die Kosten des verbrauchten Energieträgers berechnet werden. Die Kosten für eine Kilowattstunde der unterschiedlichen Energieträger können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Beachten Sie dabei, dass dies nur ungefähre Werte sind, die besonders bei fossilen Brennstoffen schwankenden Preisen sowie dem steigenden CO2-Preis unterworfen sind.
Energieträger | Heizkosten (ct/kWh) |
---|---|
Heizöl | 5,92 |
Erdgas | 5,82 |
Flüssiggas | 7,16 |
Holzpellets | 4,69 |
Scheitholz | 4,50 |
Energieverluste
Keine Heizungsanlage arbeitet mit 100 % Effizienz. Im Heizkessel selbst und beim Transport des Warmwassers von der Heizung in die einzelnen Wohnungen geht Energie als Abwärme verloren, etwa durch die Rohre oder als erhitzte Abgase durch den Kamin. Zu den Warmwasserkosten kommt aus diesem Grund eine Pauschale für den Energieverlust. Der nicht vermeidbare Energieverlust einer Heizungsanlage wird mit 15 % der verbrauchten Energie angenommen. Aus diesem Grund sind 15 % der Kosten des Energieträgers gleichmäßig auf alle Parteien des Hauses aufzuteilen.