Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von
Wenn Sie Schädlingsbefall bei sich feststellen, so ist der Schreck natürlich erst einmal groß. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sich nur eine Maus in Ihr Heim verirrt hat oder Küchenschaben, Silberfische oder Läuse Ihre Räume befallen. Auch in Ihren Wänden und unter dem Dach eingezogene Insekten müssen fachgerecht behandelt werden, um sowohl den Bedingungen des Naturschutzes als auch Ihrer Gesundheit Rechenschaft zu tragen. Aus diesen Gründen ist bei jedem Ungezieferbefall, den Sie nicht selbst mit haushaltsüblichen Mitteln in den Griff bekommen können, der Kammerjäger der Experte der Wahl. Hier erfahren Sie, bei welchen Fällen Sie dieser Fachmann unterstützt und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Auf blauarbeit.de finden Sie zahlreiche Kammerjäger in Ihrer Nähe, die Sie schnell, flexibel und sicher beraten und alle notwendigen Maßnahmen durchführen.
Bild von Karin & Uwe Annas – stock.adobe.com
Wann ist der Kammerjägereinsatz sinnvoll?
Der Einsatz eines Kammerjägers ist dann sinnvoll, wenn Sie Tiere wie Insekten, Nagetiere, Waschbären oder Marder in Ihrem Haus oder Garten belästigen und Sie diese Tiere nicht mit eigenen Mitteln vertreiben können. Während einzelne Mäuse oder Ratten mit Fallen oder Gift bekämpft werden können, sind einmal etablierte Nester dieser Nagetiere für Laien nur schwer vollständig auszurotten. Auch Küchenschaben sind ein Fall für Kammerjäger, denn nur so können Sie sicher sein, dass diese Tiere restlos ausgemerzt werden. Marder und Waschbären werden vom Kammerjäger lebend gefangen und ausgesetzt, bevor diese große Schäden an der Isolation oder Elektronik Ihres Hauses oder Autos verursachen können. Nicht zuletzt sind auch Insektennester ein Fall für diese Experten. Je nach Insektenart werden diese Nester entweder abgetötet oder fachgerecht umgesetzt. So haben Sie Ruhe vor Wespen, Bienen oder Hornissen und diese nützlichen Tiere können an anderer Stelle ihren Beitrag zur Natur leisten. Auch Bettwanzen und Flöhe werden mit den richtigen Hilfsmitteln schnell und gründlich vom Kammerjäger bekämpft. Besonders wichtig ist der Einsatz des Kammerjägers bei Holzschädlingen wie dem Holzwurm, denn diese Tiere können die strukturelle Integrität des Hauses in Mitleidenschaft ziehen. Im Garten bekämpft der Kammerjäger nicht nur Insektennester, sondern auch Wühlmäuse, Maulwürfe, Eichenprozessionsspinner und andere Schädlinge, die Ihre Pflanzen bedrohen. Dabei geht er je nach Schädling und Wunsch mit Nützlingen, Vertreibungsmitteln, Fallen oder Gift vor. In allen Fällen gilt, dass Sie bei einem Schädlingsbefall nicht zu lange zögern sollten, einen Experten zu beauftragen. Je früher Sie auf fachmännische Hilfe zurückgreifen, desto kleiner ist das Problem und desto günstiger seine Beseitigung.
Die Kosten für den Kammerjäger im Überblick
Der übliche Stundenlohn für einen Kammerjäger beläuft sich auf etwa 60 bis 100 Euro. Neben Anfahrtskosten von etwa 40 Euro und dem notwendigen Material (Gift, Köder etc.) sind es vor allem die Arbeitskosten, die den Preis des Kammerjägers bestimmen. Verschiedene Ungezieferarten verlangen eine unterschiedlich zeitaufwendige Bekämpfung. Während bei manchen Tieren nur ein bis zwei Stunden Arbeitszeit notwendig sind, müssen Sie bei anderen Tierarten damit rechnen, dass der Kammerjäger über mehrere Tage beschäftigt ist. Unter Umständen müssen Sie in dieser Zeit Ihr Haus verlassen und bei Freunden, Verwandten oder im Hotel übernachten, da der Kammerjäger giftige Substanzen in Ihrer Wohnung verteilt. Die Kosten für den Kammerjäger übernimmt unter Umständen die Hausratversicherung.
Hier eine Auflistung üblicher Schädlinge und möglicher Preispannen für die Bekämpfung. Dabei hängt die Preisspanne von der Stärke des Befalls beziehungsweise der Größe des Nestes sowie der Zugänglichkeit des betroffenen Bereiches ab. So ist die Schädlingsbekämpfung in Neubauten in den meisten Fällen günstiger, da die Bausubstanz und der Aufbau hier die Bekämpfung begünstigen, den Schädlingen weniger Verstecke bieten und dem Kammerjäger den Zugang erleichtern.
Schädling | Kosten |
---|---|
Mäuse | 100 – 200 € |
Ratten | 100 – 600 € |
Marder | 200 – 400 € |
Wespennest | 50 – 200 € |
Ameisen | 50 – 150 € |
Holzschädlinge | ab 600 € |
Bettwanzen | 200 – 600 € |
Küchenschaben | 50 – 150 € |
Wer bezahlt in einer Mietwohnung den Kammerjäger?
Der Vermieter ist dafür zuständig, dass die Wohnung des Mieters frei von Schädlingen ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann der Mieter Mietnachlass erwirken und darauf bestehen, dass der Vermieter das Problem behebt. Nur in zwei Fällen kann der Vermieter die Kosten für den Einsatz des Kammerjägers auf den Mieter übertragen: Hat der Mieter nachweislich den Schädlingsbefall selbst verursacht, etwa durch Lagerung von Lebensmittelabfällen in der Wohnung oder zu hoher Luftfeuchtigkeit durch falsches Lüftungsverhalten, so muss er die Kosten für die Schädlingsbekämpfung aufkommen. Auch die zu späte Anzeige des Schädlingsbefalls führt dazu, dass der Mieter die Kosten für den Einsatz des Kammerjägers zahlen muss. Wartet der Mieter etwa, bis das Wespennest in einem seiner Zimmer gewaltige Ausmaße annimmt, so muss er die entsprechend hohe Rechnung voll begleichen. Die Anzeige hat sofort, also üblicherweise innerhalb einer Woche, zu erfolgen. Die Beweispflicht für das Verursachen durch den Mieter liegt beim Vermieter, der dann die Kosten für den Einsatz dem Mieter in Rechnung stellen kann.