Handwerker gesucht? Handwerksprofis aus der Region finden

Handwerker gesucht? Handwerksprofis aus der Region finden

Ein neues Gesetz schützt Mieter in der Corona-Krise.

Corona-Krise: Neues Gesetz schützt Mieter vor Kündigung

Die Corona-Pandemie bringt weltweit die Wirtschaft durcheinander. Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen gehen die finanziellen Mittel aus, viele Betriebe müssen Mitarbeiter entlassen. Allein in Österreich stieg die Zahl der Arbeitslosen laut Arbeitsmarktservice (AMS) um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Auch in Deutschland könnte das drohen, viele Bürger wären dann zahlungsunfähig und könnten beispielsweise keine Miete mehr zahlen. 

Um den Auswirkungen der Corona-Krise entgegenzuwirken, wurde am vergangenen Freitag, 27. März, ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet, das unter anderem vorsieht, Mieter vor einer Kündigung zu schützen.  

Keine Kündigung für Mieter

Das “Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht” sieht in § 2 von Artikel 5 unter anderem den Schutz von Mietern vor, die aufgrund fehlender Umsätze, Kurzarbeitergeld oder des Verlusts der Arbeitsstelle in Zahlungsrückstand bei der Miete geraten. Das Gesetz gilt sowohl für private Mietverhältnisse als auch für die Miete von Gewerbe- oder geschäftlich genutzten Räumen sowie für Pachtverhältnisse. Regulär haben Vermieter das Recht, fristlos zu kündigen, wenn ein Zahlungsrückstand von mehr als einer Monatsmiete entsteht.

Für Mieter und Vermieter bedeutet das neue Gesetz konkret Folgendes: 

  • Vermieter dürfen Mietern, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni ihre Miete trotz Fälligkeit nicht oder nicht vollständig bezahlen können, zwischen April 2020 und Juni 2022 nicht kündigen
  • Die Nichtleistung der Zahlung muss in direktem Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen
  • Mieter sind dazu verpflichtet, die Miete später zu leisten
  • Ab 1. Juli 2020 soll wieder das reguläre Kündigungsrecht gelten

Mieter, die aktuell zahlungsunfähig sind, haben demnach mehr als zwei Jahre Zeit, um die fehlende Miete auszugleichen.

Achtung: Bisher greift das Gesetz nur bei der fristlosen Kündigung, nicht aber bei der ordentlichen Kündigung. 

Relation zwischen Mietrückständen und Corona beweisen

Der Kündigungsschutz greift nur, wenn die nicht geleistete Miete im Zusammenhang mit finanziellen Problemen aufgrund der Corona-Krise steht. Sobald abzusehen ist, dass die fällige Monatsmiete nicht beglichen werden kann, sollten Mieter in Kontakt mit ihrem Vermieter treten. Dem Vermieter sollte dargelegt und glaubhaft gemacht werden, dass der Zahlungsengpass der Corona-Pandemie geschuldet ist. Das kann beispielsweise in Form einer Bescheinigung des Arbeitgebers, des Kurzarbeitergeldes oder der schriftlichen Kündigung geschehen. 

Achtung: Vermieter dürfen Mieter weiterhin wegen anderer Gründe kündigen. Auch Mietrückstände, die nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, gelten weiterhin als Kündigungsgrund für Vermieter

Gegebenenfalls können Mieter und Vermieter auch eine gemeinsame Lösung für die Mietrückstände finden, um beide Seiten zu entlasten. Hier wären in diesem Zusammenhang zwei Lösungen denkbar: 

  • Stundung der Mietzahlung
  • Ratenzahlung

So würde Vermietern keine Einnahmequelle wegbrechen und Mieter müssten nicht neben ihrer regulären Mietzahlung noch für die vollständige Nachleistung aufkommen, wenn diese spätestens im Jahr 2022 fällig wird. 

Welche Hilfen gibt es für Vermieter?

Wenn Mietzahlungen ausbleiben, kann das natürlich auch bei Vermietern zu finanziellen Problemen führen. Das Gesetz beinhaltet aktuell noch keine direkten Hilfen für Vermieter. Allerdings soll es laut Immobilienscout24 auch “Unterstützung für Vermietende geben, wenn sie Darlehen aufgrund ausbleibender Mietzahlungen nicht mehr bedienen können”.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft (GdW) forderten zusätzlich zum neu verabschiedeten Gesetz noch die Ergänzung eines sogenannten “Sicher-Wohnen-Fonds”, aus dem der Pandemie zurechenbare Mietausfälle an Vermieter ausgezahlt werden können. Lukas Siebenkotten, Präsident des DMB, forderte eine schnelle und unbürokratische Einrichtung des Fonds. “Ohne finanzielle Unterstützung werden von der Krise gebeutelte Mieter, kleine Selbstständige, aber auch viele Gewerbetreibende, nach der Pandemie den Rückstand nicht oder allenfalls nur teilweise ausgleichen können”, sagt Lukas Siebenkotten. 

Hilfsprogramme der Bundesregierung

Wer von der Corona-Krise betroffen ist und dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte, sollte sich über die Corona-Hilfsprogramme der Bundesregierung informieren. Hier können verschiedene Maßnahmen wie Soforthilfen oder Kredite in Anspruch genommen werden.

Bild: beermedia / stock.adobe.com

Artikel teilen:

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Handwerker in deiner Nähe

Nach oben scrollen