Bleifstift und Notizbuch liegen auf einem offenen Laptop. Im Hintergrund steht eine Tasse Kaffee.

Weiterbildung als Arbeitgeber bezahlen – Lohnt sich das?

Von der richtigen Fortbildung profitieren sowohl Unternehmer als auch ihre Mitarbeiter. Aus diesem Grund kommt es oft vor, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern die passenden Fortbildungen oder ein berufsbegleitendes Studium finanzieren. In diesem Text erklären wir, was man dabei beachten sollte.

Warum lohnt sich der Zuschuss für Arbeitgeber?

Fortbildungen sind nicht immer günstig und gerade bei einem berufsbegleitenden Studium muss der Arbeitnehmer auch viel Zeit investieren, in der er weniger Geld verdienen kann. Möchte man als Arbeitgeber die Kompetenzen der Mitarbeiter stärken, kann ein Zuschuss der nötige Anstoß dafür sein. Neue Kompetenzen können dafür sorgen, dass ein Mitarbeiter neue Aufgaben übernehmen kann und können stark motivieren. Langfristig steigert man so die Mitarbeiterbindung und auch für neue Bewerber wird das Unternehmen sehr viel attraktiver. Damit das klappt sollte man diesen Zuschuss aber auch in Stellenausschreibungen erwähnen. So löst man den Fachkräftemangel gleich auf zwei Arten: Aktuelle Mitarbeiter lernen neue Dinge und die Stelle wird attraktiver für ambitionierte Bewerber.

Wussten Sie schon? Auch ohne Abitur kann man ein Bachelorstudium mit einer abgeschlossenen Ausbildung anfangen. Mehr Infos gibt es in unserem Artikel: Studieren mit Meistertitel

Können Mitarbeiter direkt nach der Weiterbildung kündigen?

Die schlimmste Befürchtung: Man bezahlt einem Mitarbeiter eine teure Weiterbildung und dieser kündigt direkt danach. Damit das nicht passiert sollte man immer eine Rückzahlungsvereinbarung unterschreiben lassen. Dort legt man fest, dass der Mitarbeiter den Zuschuss zurückzahlen muss, wenn er vor einer bestimmten Frist das Unternehmen wechselt. Man kann dort auch festhalten, dass der Zuschuss zurückgezahlt werden muss, wenn der Mitarbeiter die Weiterbildung abbricht oder das Ziel nicht erreicht. Ohne einen Vertrag muss der Arbeitnehmer nichts zurückzahlen, wenn er nach der Weiterbildung den Arbeitsvertrag fristgerecht kündigt und nicht durch schuldhaftes Verhalten das Unternehmen verlässt. Eine Rückzahlungsvereinbarung kann außerdem auch dann ungültig werden, wenn der Arbeitgeber gegen den Arbeitsvertrag verstößt oder eine Berufskrankheit den Arbeitnehmer zu einem Abbruch zwingt.

Die Fristen zwischen Weiterbildung und Jobwechsel sind nicht gesetzlich definiert. Was angemessen ist haben also Gerichte im Laufe der Jahre festgelegt. Als groben Richtwert kann man folgende Tabelle nutzen:

LehrgangsdauerBindungsdauer
Bis 1 MonatBis 6 Monate
2 MonateBis 12 Monate
3 bis 4 MonateBis 24 Monate
6 Monate bis 1 JahrBis 3 Jahre
Über 2 JahreBis 5 Jahre

Ausnahmen von diesen Angaben sind laut Bundesarbeitsgericht aber auch möglich. Wenn erhebliche Mittel aufgewendet werden und die Teilnahme an der Fortbildung dem Arbeitnehmer besondere Vorteile bringt, darf die Bindung auch länger sein. Auch dann muss man jedoch auf die Verhältnismäßigkeit achten, damit die Rückzahlungsklausel gültig ist.

Unwirksame Vereinbarungen

Die Formulierung der Vereinbarung ist besonders wichtig, denn man darf einen Arbeitnehmer auch nicht unzumutbar lange an das Unternehmen binden. Immerhin gibt es das Grundrecht der freien Berufswahl, das nicht zu sehr eingeschränkt werden darf. Eine Vereinbarung ist außerdem nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer durch die Weiterbildung einen geldwerten Vorteil erlangt. Kleinere Schulungen gehören nicht dazu.

  • Es muss eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung mit Unterschrift geben
  • Voraussichtliche Kosten müssen in der Rückzahlungsvereinbarung genau aufgezählt sein
  • Die Höhe der Rückzahlung muss sich monatlich verringern
  • Die Rückzahlungsvereinbarung muss verständlich geschrieben sein
  • Arbeitnehmer dürfen nicht einseitig benachteiligt werden. Der Vertrag muss zum Beispiel auf die Kündigung von beiden Seiten eingehen
  • Die Bindungsfrist darf nicht zu lang sein

Auch ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können festlegen, wie mit Rückzahlungen im Betrieb umgegangen wird.

Welche Kosten sollte die Rückzahlungsvereinbarung abdecken?

  • Lehrgangsgebühren
  • Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Lehrmittelkosten

Wie hoch darf die Rückzahlung sein?

Die Höhe der Rückzahlung muss sich am Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers orientieren. Im März 2015 hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Diplom-Ingenieur die Weiterbildungskosten von 35.500 Euro nicht zurückzahlen musste. Sein monatliches Bruttogehalt lag zu dem Zeitpunkt bei 1.800 Euro und die Rückzahlung wäre fast das 20-fache des Gehalts gewesen.

Prozentual sind bei Studiengängen Zuschüsse von 20 bis 50 Prozent der Studiengebühren üblich kombiniert mit Freistellung von der Arbeit in Studienphasen.

Was ist, wenn der Arbeitgeber kündigt?

Das hängt ganz davon ab aus welchen Gründen gekündigt wird: Bei einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen muss der Arbeitnehmer nichts zurückzahlen. Kündigt man aber aus verhaltensbedingten Gründen und ist diese Kündigung rechtmäßig, dann muss er den Zuschuss wie im Vertrag vereinbart zurückzahlen.

Staatliche Förderung nutzen!

Durch das Qualifizierungschancengesetz werden bestimmte Weiterbildungen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Als Arbeitgeber sollte man das nutzen, wenn sich die Gelegenheit bietet. Gerade für das Handwerk ist diese Förderung interessant, denn sie bezieht sich auch auf neue digitale Prozesse. Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße ab und bei kleinen Unternehmen werden sogar bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten erstattet. Man kann die Erstattung jedoch nur bei zugelassenen Förderungen nutzen, die mehr als 120 Stunden lang sind. Mehr Infos gibt es auf der Website der Arbeitsagentur.

Muster vermeiden

Wie Sie sehen gibt es sehr viele Dinge, die man bei der Förderung großer Weiterbildungen beachten sollte. Eine Mustervereinbarung aus dem Internet ist daher keine gute Idee. Stattdessen sollte man die erste Vereinbarung im Unternehmen gemeinsam mit einem Anwalt ausarbeiten und für weitere Mitarbeiter je nach Einzelfall anpassen. Das kostet zwar erstmal Geld, aber langfristig ist man so auf der sicheren Seite und solche Angebote machen das Unternehmen sehr attraktiv für neue Bewerber.

Artikel teilen:

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Handwerker in deiner Nähe

Nach oben scrollen