Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos
Wie bei allen Prüfungen kann es auch bei der Meisterprüfung vorkommen, dass Prüflinge nicht bestehen. Dafür kann es natürlich verschiedene Gründe geben, die nicht zwangsläufig eine fehlende Vorbereitung oder schlechte Leistung voraussetzen. Doch was passiert, wenn man nicht besteht und lässt sich die Meisterprüfung wiederholen?
Achtung: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden Zwischen- und Meisterprüfungen zu Beginn der Krise bis auf weiteres abgesagt oder verschoben. Hier verfügt jede zuständige Handwerkskammer selbst. Die meisten Meistervorbereitungskurse bieten allerdings digitale Lehrmethoden und Material zum Selbststudium an.
Seit dem 04. Mai 2020 nehmen viele Meisterschulen ihren Betrieb schrittweise aber wieder auf. Welche Regelungen für Sie gelten, entnehmen Sie bestenfalls den Informationen der für Sie zuständigen Handwerkskammer.
Wie läuft die Meisterprüfung ab?
Der Besuch der Meisterschule bildet den Kern der Weiterbildung und bereitet die angehenden Handwerksmeister auf die Meisterprüfung vor. Die Meisterausbildung umfasst in der Regel vier Bereiche, dementsprechend besteht auch die Meisterprüfung aus vier verschiedenen Prüfungen:
- Fachpraktische Prüfung
- Fachtheoretische Prüfung
- Rechtliche und betriebswirtschaftliche Prüfung
- Arbeitspädagogische Prüfung
Um die Meisterprüfung zu bestehen, müssen in der Regel alle vier Prüfungen bestanden werden. Die Reihenfolge der Prüfungen kann dabei beliebig sein und frei gewählt werden.
Info: Wer bereits eine ähnliche Diplom- oder Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule oder deutschen Techniker- beziehungsweise Fachschule erfolgreich abgeschlossen hat, kann aufgrund dieser Prüfung von einer Prüfung im zweiten Teil – der Fachtheorie – befreit werden, wenn diese die gleichen Anforderungen erfüllt hat.
Geregelt werden die Kriterien, unter welchen eine Prüfung als bestanden gilt, in Deutschland durch die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO). Generell müssen angehende Handwerksmeister in allen vier Prüfungsteilen mindestens eine ausreichende Leistung erbringen, um die Meisterprüfung zu bestehen. Mit erfolgreichem Abschluss der der Meisterausbildung erhalten die frischgebackenen Handwerksmeister den Meisterbrief.
Der Meisterbrief eröffnet in vielen Gewerken aufgrund der Meisterpflicht die Möglichkeit, einen eigenen Betrieb zu gründen. Gleichzeitig ist der Meisterbrief auch ein in ganz Europa anerkanntes Zertifikat, das nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) sogar auf derselben Stufe steht wie ein Bachelor-Abschluss. Außerdem berechtigt der Meistertitel zum Studium ohne Abitur.
Was passiert, wenn man die Meisterprüfung nicht besteht?
Bei einer Prüfung durchzufallen, gehört zu den größten Ängsten der meisten Prüflinge. Wenn man dann das Ergebnis erhält und erfährt, nicht bestanden zu haben, ist das im ersten Moment natürlich ein großer Schock. Aber keine Sorge: Davon geht die Welt nicht unter, denn bei der Meisterprüfung lassen sich die jeweiligen Prüfungsteile wiederholen.
Sollten Sie also alle Prüfungen bis auf eine bestehen, heißt das nicht, dass die gesamte Meisterausbildung umsonst war. Dieser Prüfungsteil lässt sich dann wiederholen, um die Meisterprüfung insgesamt zu bestehen. Mitunter ist es auch möglich sich von bestimmten Prüfungsteilen befreien zu lassen.
Wiederholung der Meisterprüfung
Einzelne nicht bestandene Prüfungsteile der Meisterprüfung können nach § 22 der Meisterprüfungsverfahrensverordnung (MPVerfVO) insgesamt dreimal wiederholt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann von einer Wiederholung der Prüfung abgesehen werden, wenn der Prüfling innerhalb von drei Jahren einen Antrag stellt und seine Leistungen in einer vorangegangenen Prüfung mindestens mit 50 Punkten bewertet wurde. Das kann für bestimmte Prüfungsbereiche- oder Fächer, Handlungsfelder sowie den praktischen Teil der Prüfung im Teil IV gelten.
Die Meisterprüfung gilt als insgesamt nicht bestanden, wenn der Prüfling einen Prüfungsteil viermal nicht besteht. Die Meisterausbildung kann dann endgültig nicht abgeschlossen werden. Es ist jedoch auch möglich innerhalb eines Monat Widerspruch gegen das Ergebnis der Prüfung einzureichen.
Kosten für die Wiederholung der Meisterprüfung
Wer einen Prüfungsteil der Meisterprüfung wiederholen möchte, muss auch erneut mit Kosten für die Meisterprüfung rechnen. Die Kosten für eine Wiederholungsprüfung entsprechen den Kosten für eine normale Prüfung. In der Regel liegen die Kosten für Prüfungsteil III und IV zwischen 150 und 200 Euro, während in den Prüfungsteilen I und II Kosten von 300 bis 400 Euro anfallen.
Zu spät, krank oder verhindert
Unter gewissen Umständen, kann es vorkommen, dass man am Prüfungstag verhindert ist. Hier kommt es auf den jeweiligen Grund an.
- Zu spät: Wer verspätet zu einer Prüfung erscheint, kann von dieser ausgeschlossen werden, wenn er sich erst nach Beginn der Prüfung abmeldet. Das gilt dann als Fehlversuch. Gleiches gilt auch, wenn der Prüfling unentschuldigt nicht zur Prüfung erscheint.
- Krankheit: Im Krankheitsfall kann der Prüfungsversuch vor Beginn schriftlich direkt bei der Handwerkskammer abgesagt werden. Das gilt nicht als nicht bestandener Prüfungsversuch
- “Wichtiger Grund”: Nach § 7 MPVerfVO kann der Prüfling sich auch von dem Prüfungsversuch befreien lassen, wenn ein “wichtiger Grund” vorliegt. Ob es sich um einen wichtigen Grund handelt, entscheidet der Prüfungsausschuss
Wie man sieht, ist es zwar ärgerlich eine Prüfung nicht zu bestehen und einen neuen Versuch zu wagen, dennoch bedeutet eine gescheiterte Prüfung nicht gleich das Scheitern der Meisterausbildung. Es lohnt sich also die Meisterprüfung zu wiederholen.
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