Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos
Barrierefreies Wohnen bedeutet nicht nur mehr Selbstständigkeit, sondern auch mehr Lebensqualität für Menschen, die trotz Einschränkungen oder Alter noch selbstbestimmt leben wollen. Doch damit eine Wohnung wirklich als barrierefrei gilt, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Doch wie kann man das eigene Haus überhaupt barrierefrei gestalten, welche Kriterien muss man für Barrierefreiheit erfüllen und welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Umbaumaßnahmen?
Was versteht man eigentlich unter Barrierefreiheit?
Was genau mit dem Begriff Barrierefreiheit gemeint ist, definiert § 4 des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wie folgt:
“Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.”
Im Kontext des barrierefreien Wohnens können hier verschiedene bauliche Anlagen sowie technische Gebrauchsgegenstände von Umbaumaßnahmen betroffen sein, beispielsweise im Sinne von Rollstuhlrampen oder Treppenliften. Konkret bedeutet barrierefreies Wohnen also, dass Wohnräume, Terrassen oder Ausgänge ohne Probleme erreicht sowie Geräte und Anlagen selbstständig genutzt werden können. Genaueres zu den verschiedenen Maßnahmen für barrierefreies Wohnen stellen wir weiter unten vor.
Wann genau eine Wohnung oder ein Haus als barrierefrei gelten, regelt das Behindertengleichstellungsgesetz nicht. Hier gibt es die Normen DIN 18040-1 für öffentliche Räume und DIN 18040-2 für Wohngebäude. Diese Norm regelt genau, welche Maße man beispielsweise einhalten muss und welche Anlagen vorhanden sein müssen. Für das hier behandelte Thema des barrierefreien Wohnens gehen wir daher von der DIN-Norm 18040-2 aus.
Eine besondere Form der barrierefreien Wohnung, ist die rollstuhlgerechte Wohnung. Hier müssen zusätzlich besondere Anforderungen beispielsweise an Abstände und die Größe der Räume erfüllt sein, damit eine Wohnung als “uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar” gilt. Bei einer rollstuhlgerechten Wohnung kann man in der Regel aber stets auch von einer barrierefreien Wohnung ausgehen.
Welche Maßnahmen kann man umsetzen, um barrierefrei zu leben?
Beim barrierefreien Bauen, sollten einige Maßnahmen und Anforderungen von Anfang an in der Planung berücksichtigt werden. Um hingegen ein bestehendes Haus oder eine Wohnung vollkommen barrierefrei zu gestalten, müssen zum Teil bauliche Maßnahmen eingeleitet werden. Was genau umgesetzt werden muss, ist jeweils individuell und abhängig von der Schwere der Einschränkungen. In der Regel sind folgende Maßnahmen für barrierefreies Bauen beziehungsweise einen barrierefreien Umbau der Wohnung oder des Hauses nötig:
- Türen breiter machen
- Bad barrierefrei umbauen
- Lichtschalter und Steckdosen versetzen
- Küche barrierefrei umbauen
- Ggf. Schwellen und Stufen beseitigen und durch Rampen ersetzen
- Oder: Treppenlift einbauen
- Beleuchtungskonzept verbessern
Nicht immer ist es nötig alle Maßnahmen umzusetzen, gleichzeitig kann es aber sinnvoll sein, hier vorausschauend zu planen und Maßnahmen dementsprechend umzusetzen.
Breitere Türen
Ein barrierefreies Haus sollte über breite Eingangs- und Innentüren verfügen, um auch genug Platz für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren zu bieten. Nach DIN 18040-2 sollten Türen mindestens 80 Zentimeter breit und 205 Zentimeter hoch sein um einem barrierefreien und rollstuhlgerechten Zuhause zu entsprechen. Der Türdrücker sollte sich in etwa auf einer Höhe von 85 Zentimetern befinden. Wichtig ist zusätzlich auch darauf zu achten, dass vor und hinter der Tür genügend Platz vorhanden ist und die Tür sich mit geringem Kraftaufwand trotzdem öffnen lässt. Mitunter kann der Einbau eines automatischen Türöffners helfen. Türarten wie Glastüren sollten auf Augenhöhe mit Sicherheitsmarkierungen ausgestattet werden, um Zusammenstöße zu verhindern.
Barrierefreier Badumbau
Gerade die Nutzung des Badezimmers kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nicht nur schwierig, sondern mitunter auch gefährlich sein. Hier sollten also in jedem Fall einige Maßnahmen umgesetzt werden, um dem entgegenzuwirken und ein barrierefreies Bad zu ermöglichen.
So sollte man die Dusche oder die Badewanne bestenfalls durch eine ebenerdige Dusche mit Sitzmöglichkeit und Haltegriffen oder durch eine sogenannte Sitzbadewanne mit Einstiegshilfe ersetzen. Zusätzlich sollte beispielsweise auch die Toilette etwas niedriger liegen und in etwa auf einer Höhe von rund 46 bis 48 Zentimetern positioniert werden. Ergänzen lässt sich die Toilette noch mit einer barrierefreien Vorwandinstallation für eine Rückenlehne oder Klappgriffe.
Der Waschtisch sollte unterfahrbar und im Sitzen nutzbar sein, damit Rollstuhlfahrer ihn problemlos erreichen können. Auch die Armatur des Waschbeckens sollte leicht erreichbar sein und über eine einfach Möglichkeit der Temperatureinstellung (beispielsweise durch einen Einhebelmischer) verfügen. Aus Sicherheitsgründen sollte man in barrierefreien Badezimmern nur rutschhemmende Bodenbeläge auswählen.
Ein barrierefreies Bad lohnt sich nicht nur bei körperlichen Einschränkungen, denn es bietet von vornherein einen gewissen Wohnkomfort. Zusätzlich kann man sich so vorausschauend bereits auf das Alter vorbereiten.
Lichtschalter und Steckdosen versetzen
Meist befinden sich Lichtschalter auf einer Höhe von etwa 115 Zentimetern über dem Boden. Damit auch Rollstuhlfahrer Lichtschalter, Steckdosen und andere Bedienelemente wie beispielsweise Türöffner oder Sprechanlagen problemlos nutzen können, müssen diese in der Regel nach unten versetzt werden.
Laien sollten sich nie selbst um Umbaumaßnahmen kümmern, die die Elektronik betreffen. Hier sollte stets die Beratung und Hilfe eines ausgebildeten und professionellen Elektrikers herbeigezogen werden!
Barrierefreie Küche
Nur selten sind Küchen auf Barrierefreiheit ausgelegt, hier gibt es also einige Möglichkeiten um die Nutzung zu erleichtern. Zunächst einmal ist auch hier besonders entscheidend, dass alles Geräte erreichbar und leicht zu bedienen sind. Um beispielsweise Schränke uneingeschränkt erreichen zu können, kann ein sogenannter Schranklift eingebaut werden. Zusätzlich sollten für Rollstuhlfahrer nur unterfahrbare Arbeitsflächen verbaut werden.
Stufen und Schwellen
Treppen, Stufen und Schwellen bürgen häufig besonderes Gefahrenpotential. In Bungalows kann man Stufen und Schwellen in der Regel durch rollstuhlgerechte Rampen ersetzen. Der Norm nach sollten Rampen in barrierefreien Häusern folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestens 120 Zentimeter breit
- Maximale Steigung von 6 Prozent
- Handlauf an beiden Seiten
- Radabweiser
Überall da, wo es möglich ist, sollten Treppen und Schwellen also von Rampen abgelöst werden. Anders als in Bungalows lässt sich das in Einfamilienhäusern mit mehr Stockwerken nicht unbedingt umsetzen. Dennoch sollte auch die Treppe einige Anforderungen erfüllen, um sicher nutzbar zu sein:
- Gerader Lauf
- Handlauf an beiden Seiten
- Markierungen an den Kanten
- Sitzmöglichkeit
Zusätzlich ist besonders darauf zu achten, dass Treppen, Stufen oder Schwellen, aber auch Rollstuhlrampen jederzeit gut ausgeleuchtet sind.
Treppenlift einbauen
Um sicher in den nächsten Stock zu kommen, kann ein Treppenlift eingebaut werden. Das ist beinahe in jedem Treppenhaus möglich – ohne, dass dieses aufwendig umgebaut werden müsste. Ein Treppenlift fährt nämlich stets auf einer eigenen Schiene, die sich in der Regel problemlos an die gegebenen Verhältnisse anpassen lässt. Dennoch ist es sinnvoll vorab einen Termin mit einem Profi zu machen, um eine Beratung zu erhalten und die passende Lösung zu finden.
Gutes Beleuchtungskonzept
Bei der Planung nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung eines guten Beleuchtungskonzeptes für die Sicherheit in einem barrierefreien und altersgerechten Zuhause. Wenn alles gut ausgeleuchtet ist, lassen sich unsichere Schritte und vor allem auch Stürze eher vermeiden. So sollten besonders Räume wie zum Beispiel Badezimmer und Küche viel Licht erhalten, doch auch Wege über Flure oder Treppen sollten über reichlich Licht verfügen. So bietet es sich beispielsweise auch an, Bewegungsmelder für eine automatische Beleuchtung zu installieren, sodass Bewohner beispielsweise nachts nicht lange nach einem Lichtschalter suchen müssen. Die automatische Beleuchtung sollte zusätzlich über lange Beleuchtungsintervalle verfügen.
Welche Förderungen gibt es für barrierefreie Umbaumaßnahmen?
Sofern Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Zuhause zu einer deutlichen Verbesserung der Selbstständigkeit und der Lebensqualität der Bewohner führt und zusätzlich ein sogenannter Pflegegrad vorliegt, beteiligt sich die Pflegekassen mit einem Zuschuss von bis zu 4000 Euro pro Person mit Pflegegrad an den Umbaumaßnahmen. Geregelt wird das in § 40 SGB XI.
Um von der Förderung durch die Pflegekasse zu profitieren, muss zunächst ein Kostenvoranschlag für die Umbaumaßnahmen erstellt und mit dem Förderantrag eingereicht werden. Es ist also sinnvoll sich vorab gut mit einem oder mehreren Fachbetrieben abzustimmen und eine genaue Planung für die gesamten Umbaumaßnahmen zu erstellen. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Maßnahmen nur gefördert werden können, wenn die Planung den Anforderungen der DIN-Norm entspricht. Sofern Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage dazu sind, sich selbst um den Antrag zu kümmern, kann der Antrag auch von einer bevollmächtigten Person gestellt werden.
Neben der Förderung durch die Pflegekasse bietet beispielsweise auch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kredite oder Zuschüsse bei Umbaumaßnahmen. Mitunter gibt es je nach Region außerdem Landesförderprogramme oder Stiftungen, die barrierefreie Umbaumaßnahmen unterstützen.
Barrierefreie Umbaumaßnahmen in Mietobjekten
Hauseigentümer dürfen ihr Gebäude nach Belieben umbauen, müssen jedoch mitunter eine Baugenehmigung einholen, wenn es sich um größere Umbaumaßnahmen handelt.
Für Mieter hingegen kann sich der barrierefreie Umbau mitunter etwas aufwendiger gestalten, denn hier ist zunächst die Zustimmung des Vermieters nötig. Ohne die Zustimmung sollte auf keinen Fall mit den Umbaumaßnahmen begonnen werden. Zwar haben Mieter nach BGB § 554a das Recht einen Umbau von ihrem Vermieter zu verlangen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht – in diesem Fall eine Verbesserung des Wohnumfeldes – der Vermieter kann seine Zustimmung allerdings dann verweigern, wenn sein Interesse daran das Gebäude in seinem jetzigen Zustand zu erhalten, der behinderten- beziehungsweise altersgerechten Nutzung des Mietobjektes überwiegt. Verweigert werden dürfen allerdings nur Eingriffe in die Bausubstanz. Für kleinere Anpassungen hingegen ist keine Zustimmung nötig.
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