Handwerker gesucht? Handwerksprofis aus der Region finden

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Kunde im Konflikt mit einem Handwerker.

7 Tipps um Konflikte mit Handwerkern zu vermeiden oder zu lösen

Bild: pressmaster /stock.adobe.com

Im Optimalfall engagieren Sie einen Handwerker über blauarbeit.de, dieser erledigt den Auftrag Ihren Wünschen entsprechend und alle Beteiligten sind zufrieden. In der Praxis kann es aber durchaus anders kommen, sodass Sie unzufrieden mit der Arbeit des Handwerkers sind und in Konflikt mit diesem geraten. Erfahren Sie in diesem Beitrag mit unseren Tipps wie sich Streitigkeiten vorab vermeiden lassen oder wie Sie im Falle eines Konfliktes eine Lösung finden können.

Tipp 1: Aufgepasst bei der Auftragsvergabe

Als Auftraggeber entscheiden Sie selbstverständlich, wer den jeweiligen Handwerksauftrag für Sie ausführen soll. Damit kommt Ihnen aber natürlich auch eine gewisse Eigenverantwortung zu und Sie sollten sich über mehrere Dinge im Klaren sein bevor Sie den Auftrag an einen Handwerker vergeben. 

Bevor Sie einen Auftrag erstellen, machen Sie sich bewusst, was genau bei Ihnen erledigt werden soll und was Sie von dem Auftrag erwarten. Darüber hinaus kann es auch nie schaden sich vorab ein bisschen über die mit dem Auftrag verbundenen Arbeiten zu informieren – So sind Sie nicht komplett abhängig von der Expertise des Handwerkers und können in etwa abschätzen, welche Arbeitsschritte wirklich notwendig sind und welche eher weniger mit ihrem gewünschten Ziel zu tun haben. 

Seien Sie bei der Beschreibung des Auftrags also möglichst genau, denn dann melden sich in der Regel Handwerker bei Ihnen, die auch genau diese Arbeit übernehmen möchten. 

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen auch stets mehrere Angebote einzuholen und die jeweiligen Handwerksbetriebe miteinander zu vergleichen statt direkt das erste Angebot zu nehmen. Bei Blauarbeit haben Sie die Möglichkeit Bewertungen vorheriger Kunden zu lesen und Preise zu vergleichen. Dabei sollten Sie allerdings nicht ausschließlich nach dem günstigsten Angebot suchen. Um Konflikten mit Handwerkern vorzubeugen, ist es an dieser Stelle eher sinnvoll, darauf zu achten, dass der Auftrag möglichst in puncto Leistungen und zu verwendenden Materialien genau Ihren Anforderungen entspricht. 

Tipp 2: Kostenvoranschläge und Festpreise

Um zu vermeiden, dass Sie am Ende eine böse Überraschung erleben, sobald Sie die Rechnung des Handwerksunternehmens erhalten, ist es sinnvoll sich vorab einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Im besten Fall vereinbaren Sie bei der Auftragsvergabe sogar einen Festpreis. Denn zwischen Kostenvoranschlag und Festpreis besteht ein Unterschied. 

Bei einem Kostenvoranschlag handelt es sich lediglich um eine Schätzung des letztlichen Endpreises. Die Erstellung ist in der Regel kostenlos, wenn Sie den Auftrag auch an den jeweiligen Handwerker vergeben. Für den Handwerker besteht dabei jedoch noch keine rechtliche Verpflichtung sich auch genau an diesen Preis zu halten – Die Endrechnung kann also durchaus höher ausfallen als im Kostenvoranschlag angegeben.

Ein gewisses Konfliktpotential ist also vorprogrammiert. Um dem vorzubeugen, ist es gut zu wissen, welche Rechte der Handwerker hat. Im Regelfall darf die Endrechnung nicht um mehr als 15 bis 20 Prozent höher ausfallen als im Kostenvoranschlag angegeben. Sollte dem Handwerker jedoch während seiner Arbeit klar werden, dass seine Leistungen doch deutlich teurer werden als zunächst vermutet, ist er dazu verpflichtet Ihnen das so früh wie möglich mitzuteilen. Denn dann steht es Ihnen frei wieder vom Vertrag zurückzutreten – Die bis dahin geleistete Arbeit sowie die Materialkosten müssen Sie dann aber natürlich trotzdem zahlen. 

Sollten Sie mit dem Handwerker einen Festpreis vereinbaren, muss der Preis auch genau wie im Angebot angegeben eingehalten werden. Anders als beim Kostenvoranschlag darf der Endpreis also nicht höher ausfallen. Beachten Sie allerdings, dass Handwerker einen Festpreis nicht selten etwas höher ansetzen, um sich selbst abzusichern. 

Tipp 3: Gute Kommunikation

Grundsätzlich gilt: Je besser Sie sich mit dem jeweiligen Unternehmen abstimmen, desto unwahrscheinlicher ist ein Konflikt oder gar die Eskalation eines Streits. Sprechen Sie also vor Beginn der Arbeit genau über die Werkleistung und den Auftragsablauf. Auch während den Arbeiten sollten Sie immer wieder Rücksprache mit den Dienstleistern halten, um eine böse Überraschung bei der Abnahme zu vermeiden.

Sofern Ihnen im weiteren Verlauf der Ausführung der Arbeit Änderungswünsche feststellen oder Zusatzleistungen in Anspruch nehmen wollen, ist es sinnvoll diese stets mit genügend Vorlauf anzukündigen, um dem Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Außerdem ist es stets sinnvoll diese Änderungen und zusätzlichen Leistungen stets schriftlich festzuhalten. 

Tipp 4: Zeiten werden nicht eingehalten

Ist der Handwerker stets unpünktlich oder hält sich nicht an vereinbarte Fristen, kann das ebenfalls zu Streit führen. Auch hier ist es dementsprechend sinnvoll sämtliche Frist- und Terminabsprachen schriftlich festzuhalten. Im Streitfall können Sie damit Ihre Argumentation untermauern. Grundsätzlich haben Sie als Verbraucher auch das Recht, einen konkreten Zeitpunkt als Termin genannt zu bekommen – Zeitspannen über den gesamten Tag hinweg müssen Sie also nicht zwangsläufig akzeptieren. Natürlich müssen Sie dann aber auch hinnehmen, dass Sie sich terminlich gegebenenfalls nach dem Dienstleister richten müssen. Für Ihre eigene Planung ist es aber natürlich deutlich besser von einer fixen Uhrzeit statt einer groben Zeitspanne zu wissen. 

Tipp 5: Mängel an der Werkleistung

Sollten Ihnen bei der Abnahme der Handwerkerleistung Mängel auffallen – Das Werk beziehungsweise die Arbeit also in unzureichendem Zustand sein oder anders ausfallen als vorab vereinbart – haben Sie als Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung. Da Sie mit dem Handwerksbetrieb einen Werkvertrag geschlossen haben, steht Ihnen nach § 633 des BGB das Recht auf ein einwandfreies Werk zu. Doch wie gehen Sie nun vor, um eine Auseinandersetzung zu vermeiden?

Generell sollten Sie das Abnahmeprotokoll erstmal nicht unterschreiben, denn mit Ihrer Unterschrift gilt das Werk als von Ihnen für gut befunden. Ein unterschriebenes Abnahmeprotokoll macht es Ihnen im Streitfall deutlich schwerer eine Nachbesserung zu erhalten oder im Fall eines Verfahrens die Mängel nachzuweisen. Fallen Ihnen Mängel auf, sollten Sie den Dienstleister darauf hinweisen und schriftlich eine Nachbesserung verlangen. Das bezeichnet man dann als Mängelrüge. Diese Aufforderung sollte auch eine angemessene Frist für die Behebung der Probleme beinhalten. In den meisten Fällen gelten bis zu 10 Tage als eine angemessene Frist. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden oder der Handwerker sich weigern, die Nachbesserung vorzunehmen, haben Sie als Kunde im Handwerk verschiedene Möglichkeiten: 

  • Entweder Sie beseitigen die Mängel selbst oder beauftragen einen anderen Betrieb damit. Die Kosten dafür können Sie vom Handwerker einfordern. Allerdings nur, wenn Sie zuvor auch eine Mängelrüge ausgesprochen haben. 
  • Sie mindern die Kosten für die Handwerkerleistung oder Sie treten vom Werkvertrag zurück. Beachten Sie allerdings, dass Sie sich entscheiden müssen, ob Sie von Ihrem Recht auf Minderung oder von Ihrem Recht auf Rücktritt Gebrauch machen. Beides ist nicht möglich. 

Hier kann es zwischen den Beteiligten natürlich schnell zu Streitigkeiten kommen. Im schlimmsten Fall landen solche Fälle vor Gericht, haben Sie jedoch alles schriftlich dokumentiert, sind Sie als Kunde in der Regel auf der sicheren Seite, da Ihnen ein einwandfreies Werk beziehungsweise eine korrekt ausgeführte Leistung zusteht. Um nicht vor Gericht zu enden, können Sie gegebenenfalls auch die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern um Hilfe ersuchen. 

Tipp 6: Handwerkerrechnung fällt höher aus

Falls die Rechnung des Handwerkbetriebs am Ende doch höher ausfällt als zuvor abgesprochen oder im Kostenvoranschlag angegeben, sollten Sie zunächst einen genauen Blick auf die Rechnung werfen, um zu verstehen woher die höheren Kosten kommen können. Die Rechnung muss sämtliche Leistungen, Positionen und Arbeitsstunden enthalten und für den Kunden transparent sein. Gegebenenfalls entdecken Sie Unregelmäßigkeiten auf der Rechnung. Dabei kann es sich beispielsweise um mehr Arbeitsstunden handeln als in Wirklichkeit geleistet. Hier ist es dementsprechend sinnvoll, stets zu protokollieren wie viele Handwerker vor Ort waren und wie lange diese gearbeitet haben. Auch mehr verwendete Materialien als verbaut wurden, können die Rechnung nach oben treiben. Auch bei Fahrtkosten sollten Sie stets genau aufpassen.

Sofern Ihnen also solche Unregelmäßigkeiten auffallen, sollten Sie sich schriftlich an den Betrieb wenden und um eine Korrektur der Rechnung bitten oder diese gegebenenfalls insofern mindern, dass Sie den realen Leistungen entspricht. 

Wenn es um Geld geht, kann es häufig zu Konfliktsituationen kommen. Haben Sie allerdings alles dokumentiert und weisen den Betrieb in vernünftiger und angemessener Art auf Fehler in der Rechnung hin, sollten Sie auf der sicheren Seite sein. 

Tipp 7: Schlichtungsstellen der Handwerkskammern

Manchmal kommt man in Konfliktsituationen einfach nicht zu einer gemeinsamen Lösung. Kommt es zu einer solchen Situation und man möchte vermeiden ein Gerichtsverfahren einzuleiten kann man sich an die Schlichtungsstelle der jeweils zuständigen Handwerkskammer wenden. Diese dienen nicht nur als Beratungsstelle, sondern helfen auch dabei eine außergerichtliche Konfliktlösung zu erreichen. Dabei übernehmen die Kammern die Vermittlung zwischen beiden Parteien und versuchen einen Kompromiss, beispielsweise in Form eines Güteverfahrens, zu erreichen. Eine solche gütliche Einigung kann für beide Seiten interessant sein, da es zum einen nicht zum Rechtsstreit mit einem Gewinner und einem Verlierer kommt und zum anderen, da eine außergerichtliche Streitbeilegung in der Regel deutlich günstiger ausfällt als ein Gerichtsverfahren. 

Eine individuelle Rechtsberatung dürfen diese Stellen zur Streitschlichtung jedoch nicht geben, da sie zur Neutralität verpflichtet sind. Sollte also auch über die Schlichtungsstellen keine Einigung erreicht werden können, führt manchmal kein Weg an einem Gerichtsverfahren vorbei, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten. 

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