Zwei Bauarbeiter tragen Schutzkleidung, um Arbeitsschutz im Winter zu garantieren.

Arbeitsschutz im Winter: Vor Gefahren im Freien schützen

Bild: Seventyfour / stock.adobe.com

Die kalte Jahreszeit bricht wieder an und bringt für Handwerker, die im Freien arbeiten, viele Gefahren mit sich. Denn neben der Kälte können dunkle Wege, schlechte Sicht und rutschige Straßen durch Schnee und Eis das Unfallrisiko enorm steigern. Wir zeigen dir, was du tun kannst, damit du und deine Mitarbeiter im Winter gut geschützt sind und die Arbeitssicherheit gewährleistet werden kann.

Für die richtige Beleuchtung sorgen

Im Winter sind die Tage kürzer. Für Bauarbeiten im Freien bedeutet das, dass sie oft im Dunkeln stattfinden – besonders dann, wenn es am Morgen oder am späten Nachmittag geschieht. Um Unfälle durch schlechte Sicht zu vermeiden, sollest Du für Arbeitsschutz durch die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz sorgen. Die Arbeitsbereiche müssen laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft je nach Tätigkeitsfeld gleichmäßig durch künstliches Licht mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 20 bis zu 500 Lux ausgeleuchtet werden.

Allgemeine Beleuchtungsstärken

Allgemeinbeleuchtung auf BaustellenBeleuchtungsstärke
Hochbau20 Lux
Tiefbau20 Lux
Stahl- und Metallbau20 Lux
Gleisbau50 Lux
Tunnelbau100 Lux
Sanitär- und Sozialräume200 Lux
Büroräume500 Lux

Beleuchtungsstärken auf Teilflächen bei bestimmten Tätigkeiten

TätigkeitenBeleuchtungsstärke
Arbeite an Holzbearbeitungsmaschinen500 Lux
Grobe Montagearbeiten50 Lux
Mittelfeine Montagearbeiten100 Lux
Feine Montagearbeiten200 Lux

Beim Ausleuchten solltest du übrigens auch darauf achten, dass trotz der Beleuchtung Sicherheitsfarben wie beispielsweise auf Beschilderungen erkennbar bleiben.

Rutschgefahren auf Wegen und am Arbeitsplatz beseitigen

Besonders im Winter können Wege durch Regen, Glatteis, Laub oder Schnee zu Stolper- und Rutschgefahren werden. Als Arbeitgeber musst du daher sicherstellen, dass Wege auf dem Betriebsgelände und am Arbeitsplatz frei von solchen Gefahren sind. Entferne daher regelmäßig Laub und räume Schnee von Wegen, Gerüsten und Treppen. Streue zusätzlich an diesen Orten, wenn die Temperatur sehr niedrig ist und um den Gefrierpunkt oder darunter liegt. Bei vereisten Arbeitsflächen herrscht auch ein Unfallrisiko. Hier empfiehlt es sich, abstumpfende oder auftauende Mittel einzusetzen.

Wetter- und Kälteschutzkleidung nutzen

Bei frostigen Temperaturen ist besonders beim Arbeiten im Freien die richtige Arbeitskleidung wichtig. Wetterschutzkleidung schützt vor Nässe, Wind und einer Umgebungstemperatur von bis zu -5 °C. Wenn die Temperaturen niedriger als -5 °C sind, kommt die sogenannte Kälteschutzkleidung zum Einsatz. Diese bietet einen stärkeren Schutz gegen die Umgebungskälte.

Arbeitsschutz durch fluoreszierendem und reflektierendem Material

Für die Arbeit im Freien sollte man im Winter nicht nur gut gegen das Wetter geschützt sein, sondern auch gut sichtbar sein. Denn gerade in der kalten Jahreszeit können neben der Dunkelheit auch Nebel oder Regen, die Sichtverhältnisse verschlechtern. Daher ist es wichtig, auch die richtige Warnkleidung zu tragen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. In der DIN-Norm für Warnschutzkleidung (DIN EN ISO 20471) ist vorgegeben, wie leuchtende und reflektierende Warnkleidung beschaffen sein muss. Die DIN-Norm unterteilt Warnkleidung dabei in drei unterschiedliche Leistungsklassen. Je nachdem, wie groß die Gefährdung am jeweiligen Arbeitsort ist, muss Warnkleidung einer bestimmten Klasse getragen werden. Je höher die Klasse ist, desto mehr Fläche der Kleidung ist mit sichtbarem Material bedeckt. Die höchste Klasse ist dabei Klasse 3 und die niedrigste ist Klasse 1. 

Mindestflächen des sichtbaren Materials in m²

Sichtbares MaterialKleidung Klasse 3Kleidung Klasse 2Klasse 1
Fluoreszierendes Hintergrundmaterial0,80 m²0,50 m²0,14 m²
Retroreflektierendes Material0,20 m²0,13 m²0,10 m²
Material mit kombinierten Eigenschaften0,20 m²

Übrigens: Nach DIN EN ISO 20471 darf man sich frei aussuchen, ob die Farben der fluoreszierenden Flächen gelb, orange-rot oder rot sein sollen. Nur in bestimmten Arbeitsbereichen gibt es hierbei Einschränkungen. So dürfen beispielsweise im Bereich der Müllabfuhr und bei Straßenarbeiten nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung nur fluoreszierend orange-rote oder gelbe Warnkleidung getragen werden.

Erhöhter Arbeitsschutz durch Aufwärmphasen

Neben den Schutzvorkehrungen und der richtigen Kleidung gegen Kälte ist es auch wichtig, den Beschäftigten genügend Aufwärmphasen zu bieten. Bei einer Umgebungstemperatur von 10 bis -5 °C ist nach DIN 33403-5 eine maximale Kälteexposition von 150 Minuten vorgesehen. Nach dieser Zeit solltest du deinen Beschäftigten eine zehnminütige Aufwärmpause geben. Bei Temperaturen von -5 °C bis -18 °C beträgt die maximale Kälteexpositionszeit 90 Minuten und die empfohlene Aufwärmzeit 15 Minuten.

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