Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos
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Die kalte Jahreszeit bricht wieder an und bringt für Handwerker, die im Freien arbeiten, viele Gefahren mit sich. Denn neben der Kälte können dunkle Wege, schlechte Sicht und rutschige Straßen durch Schnee und Eis das Unfallrisiko enorm steigern. Wir zeigen dir, was du tun kannst, damit du und deine Mitarbeiter im Winter gut geschützt sind und die Arbeitssicherheit gewährleistet werden kann.
Für die richtige Beleuchtung sorgen
Im Winter sind die Tage kürzer. Für Bauarbeiten im Freien bedeutet das, dass sie oft im Dunkeln stattfinden – besonders dann, wenn es am Morgen oder am späten Nachmittag geschieht. Um Unfälle durch schlechte Sicht zu vermeiden, sollest Du für Arbeitsschutz durch die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz sorgen. Die Arbeitsbereiche müssen laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft je nach Tätigkeitsfeld gleichmäßig durch künstliches Licht mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 20 bis zu 500 Lux ausgeleuchtet werden.
Allgemeine Beleuchtungsstärken
Allgemeinbeleuchtung auf Baustellen | Beleuchtungsstärke |
Hochbau | 20 Lux |
Tiefbau | 20 Lux |
Stahl- und Metallbau | 20 Lux |
Gleisbau | 50 Lux |
Tunnelbau | 100 Lux |
Sanitär- und Sozialräume | 200 Lux |
Büroräume | 500 Lux |
Beleuchtungsstärken auf Teilflächen bei bestimmten Tätigkeiten
Tätigkeiten | Beleuchtungsstärke |
Arbeite an Holzbearbeitungsmaschinen | 500 Lux |
Grobe Montagearbeiten | 50 Lux |
Mittelfeine Montagearbeiten | 100 Lux |
Feine Montagearbeiten | 200 Lux |
Beim Ausleuchten solltest du übrigens auch darauf achten, dass trotz der Beleuchtung Sicherheitsfarben wie beispielsweise auf Beschilderungen erkennbar bleiben.
Rutschgefahren auf Wegen und am Arbeitsplatz beseitigen
Besonders im Winter können Wege durch Regen, Glatteis, Laub oder Schnee zu Stolper- und Rutschgefahren werden. Als Arbeitgeber musst du daher sicherstellen, dass Wege auf dem Betriebsgelände und am Arbeitsplatz frei von solchen Gefahren sind. Entferne daher regelmäßig Laub und räume Schnee von Wegen, Gerüsten und Treppen. Streue zusätzlich an diesen Orten, wenn die Temperatur sehr niedrig ist und um den Gefrierpunkt oder darunter liegt. Bei vereisten Arbeitsflächen herrscht auch ein Unfallrisiko. Hier empfiehlt es sich, abstumpfende oder auftauende Mittel einzusetzen.
Wetter- und Kälteschutzkleidung nutzen
Bei frostigen Temperaturen ist besonders beim Arbeiten im Freien die richtige Arbeitskleidung wichtig. Wetterschutzkleidung schützt vor Nässe, Wind und einer Umgebungstemperatur von bis zu -5 °C. Wenn die Temperaturen niedriger als -5 °C sind, kommt die sogenannte Kälteschutzkleidung zum Einsatz. Diese bietet einen stärkeren Schutz gegen die Umgebungskälte.
Arbeitsschutz durch fluoreszierendem und reflektierendem Material
Für die Arbeit im Freien sollte man im Winter nicht nur gut gegen das Wetter geschützt sein, sondern auch gut sichtbar sein. Denn gerade in der kalten Jahreszeit können neben der Dunkelheit auch Nebel oder Regen, die Sichtverhältnisse verschlechtern. Daher ist es wichtig, auch die richtige Warnkleidung zu tragen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. In der DIN-Norm für Warnschutzkleidung (DIN EN ISO 20471) ist vorgegeben, wie leuchtende und reflektierende Warnkleidung beschaffen sein muss. Die DIN-Norm unterteilt Warnkleidung dabei in drei unterschiedliche Leistungsklassen. Je nachdem, wie groß die Gefährdung am jeweiligen Arbeitsort ist, muss Warnkleidung einer bestimmten Klasse getragen werden. Je höher die Klasse ist, desto mehr Fläche der Kleidung ist mit sichtbarem Material bedeckt. Die höchste Klasse ist dabei Klasse 3 und die niedrigste ist Klasse 1.
Mindestflächen des sichtbaren Materials in m²
Sichtbares Material | Kleidung Klasse 3 | Kleidung Klasse 2 | Klasse 1 |
Fluoreszierendes Hintergrundmaterial | 0,80 m² | 0,50 m² | 0,14 m² |
Retroreflektierendes Material | 0,20 m² | 0,13 m² | 0,10 m² |
Material mit kombinierten Eigenschaften | – | – | 0,20 m² |
Übrigens: Nach DIN EN ISO 20471 darf man sich frei aussuchen, ob die Farben der fluoreszierenden Flächen gelb, orange-rot oder rot sein sollen. Nur in bestimmten Arbeitsbereichen gibt es hierbei Einschränkungen. So dürfen beispielsweise im Bereich der Müllabfuhr und bei Straßenarbeiten nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung nur fluoreszierend orange-rote oder gelbe Warnkleidung getragen werden.
Erhöhter Arbeitsschutz durch Aufwärmphasen
Neben den Schutzvorkehrungen und der richtigen Kleidung gegen Kälte ist es auch wichtig, den Beschäftigten genügend Aufwärmphasen zu bieten. Bei einer Umgebungstemperatur von 10 bis -5 °C ist nach DIN 33403-5 eine maximale Kälteexposition von 150 Minuten vorgesehen. Nach dieser Zeit solltest du deinen Beschäftigten eine zehnminütige Aufwärmpause geben. Bei Temperaturen von -5 °C bis -18 °C beträgt die maximale Kälteexpositionszeit 90 Minuten und die empfohlene Aufwärmzeit 15 Minuten.