Bei viele Handwerkern spielt das Thema Versicherungen eine wichtige Rolle. Auch Lebensversicherungen gehören zu einem wichtigen Baustein im großen Feld der Absicherungen.
Viele Kunden haben sich jedoch in den letzten Jahren entschieden, ihre Generali Lebensversicherung zu kündigen. Die Hauptursachen hierfür sind steigende Kosten, niedrige Zinsen und eine geringe Flexibilität nach Vertragsabschluss.
Bei der Kündigung verlieren Sie jedoch durch die Berechnungsformel des Rückkaufswerts viel Geld – wir zeigen Ihnen, warum der „ewige Widerruf“ die bessere Alternative ist!
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Hohe Kosten, wenig Mehrwert? Warum immer mehr Menschen ihre Generali Lebensversicherung kündigen
Auch wenn diese Versicherung es nicht auf Platz 1 schafft, so scheinen doch immer mehr Handwerker zusätzlich auch Lebensversicherungen abzuschließen.
Die häufigsten Versicherungen zum Minimieren der häufigsten Risiken im Handwerk sind davor jedoch:
- Betriebshaftpflicht
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Kfz-Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Inhalts- und Werkzeugversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
Knapp 50 % der Kundinnen und Kunden entscheiden sich bei Lebensversicherungen jedoch zur Kündigung, zum Widerruf oder der Beitragsfreistellung.
In jedem Fall dieser Fälle aber wird der Vertrag bereits vor dem Ablaufdatum nicht mehr bespart. Die Gründe sind oft persönlich und vielseitig, in Umfragen tauchen drei Ursachen für die Kündigung jedoch besonders häufig auf:
- Fehlendes Wissen: Leider kommt es immer noch vor, dass Versicherer Ihre Kundinnen und Kunden nur lückenhaft beraten und nicht ausführlich über die Police informieren. Dazu kommt das bekannte „Kleingedruckte“, das einige Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer überlesen. Im späteren Verlauf des Vertrages fällt dann auf, dass die Police nicht wirklich rentabel ist.
- Kaum Flexibilität: Bei den meisten Generali Lebensversicherungen ist es nicht möglich, diese an veränderte Lebensumstände anzupassen. Zu diesen gehören beispielsweise ein höheres Einkommen oder neue Verpflichtungen. Diese Einschränkungen gibt es bei alternativen Anlagen nicht.
- Niedrige Zinsen: Die von der EZB vorgegebenen Leitzinsen sinken bereits seit vielen Jahren. Infolgedessen machen die Versicherungsgesellschaften niedrigere Gewinne und können nur noch geringe Überschussbeteiligungen an die versicherten Personenauszahlen. Der Garantiezins ist von 2002 bis 2022 von vier auf 0,25 % gesunken.
Dazu kommt bei vielen Menschen der größere Bedarf nach finanziellen Mitteln durch gestiegene Lebenshaltungskosten und neue Verpflichtungen, die bei Vertragsabschluss nicht absehbar waren. Die Kündigung der Generali Lebensversicherung ist aus diesen Gründen für viele sehr naheliegend.
Das ist beim Kündigen der Generali Lebensversicherung zu beachten
Möchten Sie Ihre Generali Lebensversicherung kündigen, dann reicht hierfür in der Regel ein kurzes Schreiben an die Versicherungsgesellschaft. Zu beachten ist dabei jedoch, ob der Versicherer die Text- oder Schriftform bei Kündigungen fordert. Diese Vorgabe finden Sie im Versicherungsschein unter dem Punkt „Kündigung“.
- Schriftform = Schriftlicher Brief oder Fax
- Textform = Brief, Fax, E-Mail oder elektronische Kündigung
Wichtig: Halten Sie sich unbedingt an die Formvorgaben Ihres Versicherers. Tun Sie das nicht, kann die Kündigung als unwirksam gelten, was Sie in vielen Fällen erst einige Monate später bemerken. Eine ordentliche Kündigung ist dann erst wieder zum Ende der darauffolgenden Versicherungsperiode möglich.
Für den Inhalt der Kündigung machen der Gesetzgeber und die Versicherungsgesellschaften in der Regel keine konkreten Vorgaben. Wir empfehlen Ihnen jedoch, mindestens die folgenden Punkte zu integrieren:
- Korrekte Adresse beider Vertragsparteien
- Persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum etc.
- Vertragsinformationen wie die Versicherungs- und Policennummer
- Gewünschter Kündigungszeitpunkt (i. d. R. zum nächstmöglichen Zeitpunkt)
- Formulierung „Kündigung der Lebensversicherung“, um Messerverständnisse zu vermeiden
- Bitte an den Versicherer, sowohl den Rückkaufswert auszuzahlen als auch die Kündigung zu bestätigen
Wichtig: Wenn Sie sich für die Schriftform per Fax oder Brief entscheiden, sollten Sie das Kündigungsschreiben persönlich unterzeichnen. Denken Sie zudem an einen Zugangsnachweis, beispielsweise durch den Versand per Einschreiben inkl. Rückschein.
Ordentliche und außerordentliche Kündigung der Generali Lebensversicherung
Wenn Sie Ihre Generali Lebensversicherung kündigen, müssen Sie grundsätzlich zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterscheiden. Beide Kündigungsarten unterscheiden sich in ihren Vorgaben grundlegend, jedoch sind die Rechtsvorschriften im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu finden.
Eine ordentliche Kündigung der Lebensversicherung ist immer möglich. Kennen müssen Sie hierfür das Ende Ihrer Versicherungsperiode sowie die Kündigungsfrist, welche Ihr Versicherer vorschreibt. Die Versicherungsperiode ist ein zwölfmonatiger Zeitraum, welcher mit dem Anschluss der Versicherung beginnt und damit auch verlängert und verkürzt werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt bei der Generali in der Regel drei Monate.
Die außerordentliche Kündigung erfordert immer einen wichtigen Grund nach § 40 Abs. 1 VVG. Dieser liegt beispielsweise dann vor, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, dabei jedoch die Leistungen nur minimal oder nicht erweitert. Spätestens einen Monat vor Eintritt dieser Änderungen müssen Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer über diese und über Ihr Sonderkündigungsrecht aufgeklärt werden, demnach liegt die Kündigungsfrist bei einem Monat.
Der Rückkaufswert bei Kündigung der Generali Lebensversicherung
Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer den Rückkaufswert auszuzahlen, wenn Sie Ihre Generali Lebensversicherung kündigen. Dieser berechnet sich nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen in § 40 VVG. Vereinfacht lässt sich die Formel wie folgt darstellen:
Rückkaufswert = Summe der Beiträge – enthaltene Risikoanteile (z. B. BU-Schutz) + Überschüsse und Zinsen – evtl. Stornopauschale
Die Stornopauschale ist eine Kündigungsgebühr, die nicht immer anfällt. Sie muss vorher vertraglich vereinbart und vor allem verhältnismäßig zu den eingezahlten Beiträgen sein. Durch diese Summe der Abzüge bleiben Ihnen im schlimmsten Fall nur noch 50 % Ihrer Einzahlungen übrig, wenn Sie sich für die Kündigung eines Altvertrags (1994 – 2007) entscheiden.
Bei neueren Policen kann der Auszahlungsbetrag sogar noch weiter reduziert werden, was es unbedingt zu vermeiden gilt!
Vor allem wenn die Versicherung also zur Absicherung ihrer Familie oder zur Altersvorsorge dienen sollte, entscheidet die richtige Handhabung hier zugunsten vieler. Der Bedarf hängt jedoch von der individuellen Situation ab.
Es gibt dabei zwei Hauptarten von Lebensversicherungen, die für Handwerker in der Vergangenheit meist interessant waren:
Die Risikolebensversicherung
Schützt die Hinterbliebenen finanziell im Todesfall.
Besonders relevant für Handwerker mit Familie oder Kreditverpflichtungen (z. B. für den Bau eines Hauses oder Investitionen ins Geschäft).
Die Kapitallebensversicherung
Kombiniert Todesfallschutz mit einer Sparanlage.
Wird seltener abgeschlossen, da sie oft teurer und weniger flexibel ist als andere Altersvorsorgeprodukte.
Generali Lebensversicherung nicht kündigen, sondern widerrufen!
Die Generali Lebensversicherung zu kündigen, sollte immer als letzte Option betrachtet werden, den Versicherungsvertrag zu beenden. Sinnvoller ist es, die Police zu widerrufen. Hier muss der Versicherer den gesamten Vertrag rückabwickeln und darf nur geringfügige Gebühren einbehalten. Zudem erhalten Sie die tatsächlich generierten Zinsen und nicht den vereinbarten Garantiezins. Insgesamt führt das dazu, dass die Auszahlung mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt.
Grundlage für den „ewigen Widerruf“ sind fehlerhafte oder unzureichende Widerrufsbelehrungen, welche mit den Policen verkauft wurden. Gerade bei Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 kam es so dazu, dass die Widerrufsfrist nie begann – und so auch nicht enden kann. Die Lebensversicherungen können so auch nach vielen Jahren noch widerrufen werden. Bestätigt wurde diese Entscheidung auch mehrfach durch den Bundesgerichtshof, kurz BGH, u. a. im Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11.
Für Handwerker sind anschließend Versicherungen wie die Betriebshaftpflicht, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung oft sinnvoller als Lebensversicherungen, da sie berufsspezifische Risiken direkt absichern.
Ergänzend sind Inhalts- und Werkzeugversicherungen, Rechtsschutz sowie Betriebsunterbrechungsversicherungen wichtig, um Betriebsausstattung, rechtliche Streitigkeiten und Verdienstausfälle abzusichern.
Diese Versicherungen haben meist eine höhere Priorität, da sie unmittelbaren Schutz im Arbeitsalltag bieten.
Bei viele Handwerkern spielt das Thema Versicherungen eine wichtige Rolle. Auch Lebensversicherungen gehören zu einem wichtigen Baustein im großen Feld der Absicherungen.
Viele Kunden haben sich jedoch in den letzten Jahren entschieden, ihre Generali Lebensversicherung zu kündigen. Die Hauptursachen hierfür sind steigende Kosten, niedrige Zinsen und eine geringe Flexibilität nach Vertragsabschluss.
Bei der Kündigung verlieren Sie jedoch durch die Berechnungsformel des Rückkaufswerts viel Geld – wir zeigen Ihnen, warum der „ewige Widerruf“ die bessere Alternative ist!