Unternehmer springt von 2019 ins das Jahr 2020

Das ändert sich 2020: Neue Gesetze im Überblick

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von

Auch im Jahr 2020 gibt es wieder viele gesetzliche Änderungen, von denen viele auch das Handwerk betreffen.

Änderungen für Handwerksbetriebe

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Zwölf Gewerke, die 2019 noch zulassungsfrei waren, haben seit Januar 2020 eine Meisterpflicht. In folgenden Gewerken wurde die Meisterpflicht wieder eingeführt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Mindestlöhne steigen weiter an

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2020 um 16 Cent auf 9,35 Euro pro Stunde. Auch die tariflichen Branchenmindestlöhne steigen zum Jahreswechsel an.

Im Dachdeckerhandwerk steigt der tarifliche Mindestlohn für ungelernte Arbeitskräfte auf 12,40 Euro an. Für Beschäftigte mit Gesellenbrief im Dachdecker-, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk steigt der Mindestlohn auf 13,60 Euro pro Stunde.

Auch im Elektrohandwerk wird der Mindestlohn jährlich erhöht und steigt um 50 Cent auf 11,90 Euro pro Stunde. 2021 wird er dann auf 12,40 Euro pro Stunde steigen.

Bei den Malern und Lackierern erhöht sich der Mindestlohn auch, aber erst zum 1. Mai 2020. Der Mindestlohn für ungelernte Arbeiter beträgt dann 11,10 Euro und der Mindestlohn für Gesellen liegt dann bei 13,50 Euro.

In der Gebäudereinigung wird der Mindestlohn 2020 sogar zwei mal angehoben, zumindest für die östlichen Bundesländer. Seit 1. Januar liegt der Mindestlohn für die Innenreinigung bei 10,80 (West) und 10,55 (Ost). Bei Außen- und Glasarbeiten steigt der Mindestlohn auf 14,10 Euro (West) und 13,50 Euro (Ost). Ab dem 1. Dezember 2020 wird der Mindestlohn für die östlichen Bundesländer dann aber auf das Niveau der westlichen angehoben und damit angeglichen.

Neue Mindestvergütung für Azubis

Ab 2020 erhalten auch Azubis eine Mindestvergütung. Das Gesetz ist seit 1. Januar 2020 in Kraft und betrifft nur Azubis, die ihre Ausbildung ab diesem Jahr anfangen. Für alle anderen Azubis gilt die Mindestvergütung also nicht.

Im ersten Lehrjahr beträgt die Mindestausbildungsvergütung 515 Euro monatlich und steigt im zweiten und dritten Ausbildungsjahr weiter an.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt ab März 2020 in Kraft

Ab März 2020 haben es Fachkräfte aus Drittstaaten leichter, in Deutschland Fuß zu fassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie einen Arbeitsplatz vorweisen und ausreichend deutsch sprechen können.

Das Gesetz macht es auch leichter, Berufsabschlüsse aus Drittstaaten in Deutschland anerkennen zu lassen. Auch dafür muss aber ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorhanden sein und die Nachqualifizierung muss nachgewiesen werden.

Beruflich Qualifizierte und potenzielle Auszubildende dürfen mit passenden Schulabschlüssen und Deutschkenntnissen sogar ein halbes Jahr nach Deutschland einreisen, um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen. In dieser Zeit müssen sie aber selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen und staatliche Unterstützung ist nicht möglich.

Bürokratieentlastungsgesetz III

Auch das neue Bürokratieentlastungegesetz tritt zum Großteil schon 2020 in Kraft. Die aufwändigste Umstellung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt aber erst 2021: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung.

Belegausgabepflicht und Registierkassenpflicht

Ab 1. Januar 2020 werden Kassenbons zur Pflicht – die sogenannte Bonpflicht tritt ein. Belege müssen nun immer gedruckt und ausgegeben werden. Kunden müssen die Belege aber nicht annehmen, wodurch bei manchen Betrieben vor allem viel Papiermüll entsteht. Wichtig für Unternehmer: Der Beleg muss nicht in Papierform ausgestellt werden. Er kann auch als E-Mail verschickt werden oder direkt auf das Handy des Kunden übertragen werden, zum Beispiel per QR-Code oder NFC.

Eigentlich sollten alle Elektronischen Aufzeichnunssysteme ab dem neuen Jahr eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben. Tatsächlich gibt es bis jetzt noch kaum zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen am Markt und deswegen gibt das Bundesfinanzministerium noch bis 30. September 2020 für die Umstellung Zeit. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für nicht aufrüstbare PC-kassen und nicht aufrüstbare Registrierkassen, die vor dem 26. November 2010 angeschafft wurden. Betroffene Betriebe sollten sich schnell an ihren Steuerberater wenden, um nicht aus Versehen Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.

Änderungen bei Renten- und Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gilt seit Januar eine neue Einkommensgrenze von 6.900 Euro im Monat in den alten Bundesländern und 6.450 Euro in den neuen.

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab 2020 auf 56.250 Euro pro Jahr (4.687,50 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2020 bei 62.550 Euro (5.212,50 Euro im Monat).

Aufstiegs-BAföG wird ab August 2020 verbessert

Im Moment liegt der Höchstsatz für Alleinstehende beim Meister-BAföG bei 768 Euro pro Monat. Ab 1. August 2020 wird er auf 892 Euro steigen. Außerdem wird zukünftig nicht nur eine Fortbildung gefördert, sondern bis zu drei.

Neuer Freibetrag bei der Betriebsrente

Auch die Betriebsrente ist mit dem Jahreswechsel besser geworden, denn ab 2020 gibt es einen Freibetrag von 159,25 Euro für Krankenkassenbeiträge. Bis zu dieser Höhe werden keine Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Dadurch werden alle Betriebsrentner spürbar entlastet und ganze 60 Prozent zahlen künftig nur noch maximal den halben Beitragssatz. Bei ihnen liegen die Bezüge nämlich unter 318 Euro.

Weitere Änderungen 2020

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Seit dem 1. Januar 2020 liegt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei 2,4 Prozent (vorher 2,5 Prozent). Diese Änderung ist jedoch befristet bis zum 31. Dezember 2022.

EEG-Umlage erhöht den Strompreis leicht

2020 steigt die EEG-Umlage um 5,5 Prozent auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde. Grund zur Sorge ist das jedoch nicht, denn die EEG-Umlage wird ab 2021 wieder schrittweise gesenkt und ist eventuell bis 2025 komplett Geschichte. Laut Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wird ein Durchschnittshaushalt (3000 Kilowattstunden pro Jahr) dadurch im Jahr 2021 um 62,48 Euro entlastet.

Plastiktüten-Verbot

Das angekündigte Plastiktüten-Verbot wird wahrscheinlich in der ersten Jahrehälfte 2020 in Kraft treten. Leichte Kunststofftragetaschen sind dann verboten. Tragetaschen ab einer Wandstärke von 50 Mikrometern und Hemdchenbeutel bleiben aber auch weiterhin erlaubt.

Bahntickets werden günstiger

Um den Umstieg auf klimafreundliche Transportmittel zu erleichtern, will die Bundesregierung die Mehrwertsteuer für Bahnfahrten von 19 auf sieben Prozent senken. Wenn dieser Vorschlag vom Bundesrat angenommen wird, kommt auch diese Änderung bald.

Masern-Impfpflicht ab März 2020

Ab März müssen Eltern vor der Aufnahme eines Kindes in Kita oder Schule nachweisen, dass es geimpft ist. Bei Kindern, die bereits in der Schule sind, muss die Impfung bis zum 31. Juli 2021 nachgewiesen werden. Es lohnt sich also, bis März einen Blick in den Impfpass der Kinder zu werfen.

Wohngeld wird erhöht

Haushalte mit geringem Einkommen erhalten ab 2020 mehr Wohngeld. Diese Reform war nötig, weil das Wohngeld vorher nicht ausreichend an die Entwicklung der Mieten und Einkommen angepasst war. 660.000 Haushalte in Deutschland profitieren von der Wohngelderhöhung.

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