Brauchtumstage sind keine gesetzlichen Feiertage.

Brauchtumstage: Habe ich an Karneval frei?

Letzte Aktualisierung am 8. November 2021 von Alex Mroos

Mit dem 11.11. steht der Auftakt der Karnevalssession 2021/22 kurz bevor. Während einige sich dem bunten Treiben lieber entziehen, ist dieser Tag für viele Jecken ein guter Grund sich Urlaub zu nehmen, um das Brauchtum zu feiern. 

Gerade in Karnevalshochburgen wie Köln, Düsseldorf oder Mainz wird in der ganzen Stadt gefeiert, sodass der normale Alltag beinahe vollständig zum Erliegen kommt. Hier stellen einige Betriebe ihre Mitarbeiter für einen Tag teilweise oder sogar vollständig von der Arbeit frei – Für einen sogenannten Brauchtumstag. Doch was hat es mit dem Brauchtumstag auf sich und gibt es hier gesetzliche Regelungen?

Was gilt als Brauchtum?

Zwar gibt es regionale Unterschiede, aber Fastnacht, Fasching oder Karneval gehen vielerorts mit Umzügen, Tanz und Musik sowie Verkleidungen einher. Die verschiedenen Aktivitäten der Karnevalssaison haben sich über die Jahre etabliert und sind Tradition geworden. Im Allgemeinen handelt es sich bei Brauchtümern also um wiederkehrende, soziale Ereignisse mit festen Handlungen – den Bräuchen. 

Ob und wie stark bestimmte Bräuche zelebriert werden, ist oft regional unterschiedlich. Einige Bräuche werden auch nur von sozialen oder beruflichen Gruppen gefeiert. 

Als Beispiele für Brauchtümer lassen sich neben Karneval folgende Ereignisse nennen: 

  • Maibräuche wie z.B. Maibaumsetzen oder Tanz in den Mai
  • Schützenfeste
  • Aprilscherze
  • Richtfest unter Zimmerleuten
  • Halloween
  • Hochzeitsbräuche
  • u.v.m

Regelmäßige Handlungen einzelner Personen gelten nicht als Bräuche.

Brauchtum = Feiertag?

Einige Bräuche werden auch in Zusammenhang mit Feiertagen praktiziert. Vor allem in Verbindung mit religiösen Feiertagen sind in Deutschland zahlreiche Bräuche bekannt, so zum Beispiel: 

  • Adventskranz & Adventskalender
  • Weihnachtsbaum aufstellen
  • Stern- & Martinssingen
  • Fastenzeit (vor Ostern bei Christen oder im Ramadan bei Muslimen)
  • Ostereier bemalen & suchen
  • Osterfeuer
  • u.v.m.

Da das Brauchtum in Deutschland eng mit dem Christentum verknüpft ist, werden viele Bräuche an christlichen Feiertagen praktiziert. Das heißt aber nicht, dass es sich beim Brauchtum generell um einen Feiertag handelt. Brauchtumstage wie beispielsweise der Rosenmontag gelten generell in allen deutschen Bundesländern als ganz normale Werktage. 

Auch Karneval zu feiern hat religiöse Wurzeln. Hier werden die Tage vor Aschermittwoch, dem Beginn der 40-tägigen Fastenzeit, gefeiert.

Brauchtumstag im Betrieb

Vor allem in den Karnevalshochburgen gewähren viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern an Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Veilchendienstag (oder sogar gleich an all diesen Tagen) einen Brauchtumstag. Die Mitarbeiter werden also von der Arbeit vollständig oder zum Teil freigestellt, müssen also keinen Urlaub einreichen, erhalten aber trotzdem ihr volles Gehalt.

Ordnet der Arbeitgeber Betriebsferien an, heißt das nicht zwangsläufig, dass keine Urlaubstage geopfert werden müssen.

Einen Anspruch auf die Freistellung an Brauchtumstagen hat man allerdings nicht. Eine gesetzliche Grundlage liegt diesbezüglich ebenfalls nicht vor. Ein Brauchtumstag mit bezahlter Freistellung basiert also auf Kulanz des Arbeitgebers. Arztpraxen, Apotheken, der Gastronomie und dem Einzelhandel sowie Handwerksbetrieben steht es frei, ob sie an diesem Tag öffnen. 

Bei Apotheken, Ärzten und Handwerkern sind häufig Notdienste im Einsatz. 

Wann hat man Anspruch auf einen Brauchtumstag?

Wie bereits erwähnt, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung an Brauchtumstagen. Unter gewissen Umständen haben Arbeitnehmer aber dennoch Anspruch darauf an einem Brauchtumstag frei zu haben, ohne einen Urlaubstag einreichen zu müssen. 

In folgenden Fällen hat man Anspruch auf einen Brauchtumstag: 

  • Brauchtumstag inklusive bezahlter Freistellung sind im Arbeitsvertrag für bestimmte Tage festgelegt
  • Der Tarifvertrag sieht die bezahlte Freistellung für bestimmte Brauchtumstage vor
  • Eine Betriebsvereinbarung regelt einen Brauchtumstag

Allerdings kann auch dann ein Anspruch bestehen, wenn keine vertragliche Regelung vorliegt. Dieser Sonderfall ergibt sich durch die sogenannte betriebliche Übung. Sofern die bezahlte Freistellung an einem Brauchtumstag mindestens drei Jahre in Folge gewährt wurde, besteht auch in Zukunft ein Anspruch darauf – Jedoch nur, wenn es keine Einschränkungen und keinen Verweis darauf gab, dass es sich dabei um eine freiwillige Leistung handelte. Ein Anspruch besteht auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber sich ein Widerrufsrecht vorbehält. 

Besteht also kein Anspruch und Arbeitgeber gewähren keinen Brauchtumstag, muss Urlaub eingereicht werden. Wer einfach nicht zur Arbeit erscheint, liefert dem Chef einen Kündigungsgrund und muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Gleiches gilt auch bei Krankschreibungen über einen Brauchtumstag. Wird ein Mitarbeiter dabei erwischt, trotz Krankschreibung zu feiern, kann das ebenfalls arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Bild: Elnur / stock.adobe.com

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