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Die Geländerhöhe des Balkons dient vor allem der Sicherheit.

Geländerhöhe am Balkon: Wie hoch muss das Geländer sein?

Letzte Aktualisierung am 15. März 2022 von

Der Balkon bietet gerade bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern eine wertvolle Möglichkeit Zeit im Freien zu verbringen. Auch in Einfamilienhäusern sind Balkone nicht unüblich. Wollen Sie ein Haus mit Balkon errichten, sollten Sie aber auf eines achten: Die Geländerhöhe des Balkons – Denn hier gibt es gesetzliche Vorgaben. 

Warum wird die Geländerhöhe des Balkons vorgegeben?

Die vorgeschriebene Geländerhöhe des Balkons dient vor allem der Sicherheit. Die Bundesländer legen die zulässige Geländerhöhe selbst in der Landesbauordnung fest. Eine entscheidende Rolle für die Geländerhöhe spielt auch die Absturzhöhe. Häufig gelten daher für höher gelegene Balkone höhere Geländerhöhen. 

Welche Geländerhöhe gilt?

Die Geländerhöhe wird in der Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Folgende Richtwerte dienen der Orientierung und treffen auf die meisten Landesbauordnungen zu: 

  • Balkongeländer müssen immer höher als 80 Zentimeter sein
  • In der Regel wird eine Höhe von 90 bis 100 Zentimetern vorgegeben
  • Ab einer Absturzhöhe von 12 Metern gilt eine höhere Geländerhöhe
  • In Arbeitsstätten gilt mindestens eine Höhe von 100 Zentimetern

Beispiel: In der Bauordnung des Landes NRW (§ 38 BauO NRW 2018) gelten für Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 bis 12 Metern mindestens 90 Zentimeter, während Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von mehr als 12 Metern mindestens 110 Zentimeter betragen müssen. 

Gilt die vorgeschriebene Geländerhöhe des Balkons auch für Altbauten?

Während Sie bei Neubauten die Vorschriften der Landesbauordnung definitiv in der Bauplanung berücksichtigen und einhalten müssen, können Altbauten eine Ausnahme bilden. Hier ist es mitunter auch kein Problem, wenn die vorgeschriebene Mindesthöhe der Balkongeländer unterschritten wird. Auch im Zuge einer Altbausanierung ist es nicht zwingend nötig das Geländer zu erhöhen. Eine Mietminderung ist in einem solchen Fall ebenfalls nicht verpflichtend.

Allerdings darf das Geländer auch dann nicht so niedrig sein, dass es ein Sicherheitsrisiko darstellt – in einem solchen Fall ist es durchaus sinnvoll die Geländerhöhe des Balkons zu erhöhen. 

Geländerhöhe und Absturzhöhe messen

Um zu wissen, wie hoch das Geländer sein muss, muss man die Balkonbrüstung und die Absturzhöhe messen. Die Messung erfolgt dazu folgendermaßen: 

  • Balkonbrüstung: Messung ab der Oberkante des Balkonbodens
  • Absturzhöhe: Messung ab dem höchsten Punkt des Balkongeländers

Achtung: Verlegen Sie einen neuen Bodenbelag, sodass die Oberkante des Balkonbodens höher ausfällt, wird möglicherweise auch die Mindesthöhe des Geländers unterschritten. 

Bildquelle: 
U. J. Alexander /stock.adobe.com

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