Was ändert sich 2021?

Letzte Aktualisierung am 2. Februar 2021 von

Jedes Jahr ändern sich einige Gesetze. Wir fassen hier die wichtigsten Änderungen für Handwerker zusammen.

Mehrwertsteuer

Seit Januar 2021 gilt wieder die alte Mehrwertsteuer von 19 oder 7 Prozent, je nach Produkt. Nur für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent bis 30. Juni 2021 für alle Produkte außer Getränken. Normalerweise wären auch dort 19 Prozent üblich. Für die Besteuerung zählt das Datum der Lieferung oder Abnahme.

Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe der letzten Monate kann man auch weiterhin nutzen, und zwar bis auf Weiteres von Januar bis Juni 2021. Auch Anträge für die Überbrückungshilfe II, also für September bis Dezember 2020 können auch jetzt noch bis zum 31. Januar gestellt werden.

Anders als bei den vorherigen Überbrückungshilfen werden keine Umsatzausfälle erstattet, sondern betriebliche Fixkosten. Bis zu 500.000 Euro können erstattet werden. Dieser Höchstbetrag ist jedoch für die Betriebe vorgesehen, die von staatlich angeordneten Schließungen betroffen sind.

Die Anträge für die Überbrückungshilfen müssen Sie zusammen mit ihrem Steuerberater stellen. Darüber hinaus gibt es ab 2021 auch noch eine Neustarthilfe für Soloselbstständige. Diese können sie auch ohne Steuerberater über elster.de beantragen!

Umsatzsteuervoranmeldung für Gründer

Bisher musste man im Jahr der Gründung und im Folgejahr monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen machen. Ab 2021 muss man sie nur noch vierteljährlich abgeben bis man die Schwelle von 7.500 Euro Umsatz überschreitet.

Diese Änderung gilt bis 2026.

Abwrackprämie für Lkw

Eine generelle Abwrackprämie wird es zwar nicht geben, aber die Anschaffung von modernen und umweltfreundlicheren Lkw wird gefördert. Dazu gehören nicht nur Lkw mit Elektro- oder Wasserstoff-Antrieb, sondern auch Benziner und Diesel, die die Abgasnorm Euro 6 erfüllen und wenig CO2 ausstoßen. Möglich sind Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro, wenn es sich bei dem alten Lkw um die Klasse Euro II, IV oder V handelt.

Elektroauto-Kaufprämie und -Förderung

Bis Ende 2025 erhält man beim Kauf eines Elektrofahrzeugs bis zu 9.000 Euro Zuschuss. Außerdem richtet sich die Kfz-Steuer nun stärker nach den CO2-Emissionen, wovon Elektro- und Wasserstofffahrzeuge am meisten profitieren.

Kurzarbeitergeld

Betriebe, die wegen Corona vor dem 31. Dezember in Kurarbeit gegangen sind, können das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängern lassen. Außerdem bleiben die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 weiterhin steuerfrei.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale beträgt bei den ersten 20 Kilometern Entfernung zum Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer. Bei jedem Kilometer darüber steigt sie ab 2021 auf 35 Cent und ab 2024 auf 38 Cent. 2027 soll aber auch dann wieder auf 30 Cent zurückgehen.

9,50 Euro Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt von 9,35 auf 9,50 Euro und wird ab jetzt jedes halbe Jahr leicht erhöht, damit er bis Sommer 2022 bei 10,45 Euro liegt.

CO2-Steuer

Pro Tonne CO2 zahlen Produzenten von Öl oder Erdgas ab diesem Jahr 25 Euro. Diesen Preis geben sie an die Kunden weiter, was zu Preisanstiegen bei Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas führt.

Homeoffice-Pauschale

Ab 2021 können Arbeitnehmer ihre Homeoffice-Tage in der Steuererklärung angeben und erhalten eine Steuererleichterung von fünf Euro pro Tag. Maximal 120 Tage können pro Jahr angerechnet werden, also bis zu 600 Euro.

Sie wird jedoch auf die Werbungskostenpauschale angerechnet. Liegen die Werbungskosten inklusive Homeoffice unter 1000 Euro, bekommt man dadurch also keine neuen Vorteile.

Berufskrankheit – Unterlassungszwang entfällt

Mitarbeiter mit Verdacht auf eine Berufskrankheit dürfen ab 2021 weiterarbeiten, wenn sie Präventivmaßnahmen der Berufsgenossenschaft mitmachen.

Insolvenzrecht-Reform

Die Insolvenzantragspflicht ist wieder da, aber auch eine Reform des Insolvenzrechts. Sie gibt zahlungsunfähigen Unternehmen die Möglichkeiten, schon vor der Insolvenz mit der Sanierung zu beginnen, wenn die Mehrheit der Gläubiger dem zustimmt.

Google-Update im März

Anfang März werden in der Google-Suche nur Websites angezeigt, die man auch auf Smartphones oder Tablets leicht benutzen kann. Außerdem werden ab Mai Websites stärker bevorzugt, die schnell laden und ohne Verzögerungen gut nutzbar sind. Falls das bei Ihrer Website noch nicht der Fall ist, ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, sich darum zu kümmern. Wir zeigen, worauf man achten muss.

Kaminöfen und Feinstaub

Kamine, die vor 1995 gebaut wurden, müssen seit 2021 stillgelegt oder mit Feinstaubabscheidern ausgerüstet werden, wenn sie die aktuellen Grenzwerte nicht einhalten.

Fairer Datenzugang

Durch eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen Handwerker in Zukunft leichter an Gerätedaten industrieller Hersteller kommen. Das kann zum Beispiel bei der Wartung hilfreich sein. Besonders wichtig ist das für die Bereiche Elektro, Sanitär-, Heizung und Klima und Kfz-Werkstätten.

Höhere Tariflöhne

  • Der Dachdecker-Gesellenlohn steigt ab dem 1. Oktober auf 19,52 Euro. Auch die Ausbildungsvergütung steigt auf 780 im ersten Jahr, 940 im zweiten und 1.200 Euro im dritten Lehrjahr.
  • Seit Januar 2021 liegt der Branchenmindestlohn für Gebäudereiniger bei 11,11 Euro pro Stunde
  • Für Schornsteinfeger erhöht sich der Tariflohn dank eines neuen Tarifvertrags monatlich um 70 Euro oder 75 Euro je nach Gehaltsgruppe.

Änderungen für Familien

  • Kindergeld steigt
    • 219 für das erste und zweite Kind
    • 225 Euro für das dritte Kind
    • 250 Euro für jedes weitere Kind
  • Kinderfreibetrag steigt auf 8.388 Euro
  • Der Hartz-IV-Satz für alleinstehende Erwachsene steigt auf 446 Euro im Monat. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren auf 373 und der für Kinder bis fünf Jahre auf 283 Euro.
  • Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauf, kann weiterhin Baukindergeld von bis zu 12.000 Euro pro Kind erhalten

Änderungen im Bereich Immobilien

  • Die Wohnungsbauprämie liegt seit 2021 bei maximal 70 Euro. Außerdem steigt die Einkommensgrenze auf 35.000 für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete.
  • Maklerkosten von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises wurden bisher vom Käufer gezahlt. Seit dem 23. Dezember 2020 zahlen Käufer von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen nur noch die Hälfte, die andere der Verkäufer. Die Aufteilung gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, gewerblich genutzte Immobilien, Baugrundstücke und gemischt genutzte Objekte.
  • Umbauten in Wohneigentümergemeinschaften können leichter umgesetzt werden. Es reicht nun eine einfache Mehrheit. Dafür werden die Kosten nur von den Eigentümern gezahlt, die zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen alle Eigentümer die Sanierungskosten zahlen.

Grundrente

Ab 2021 bekommen Rentner den vollen Zuschlag auf ihre selbst erarbeiteten Ansprüche, wenn sie mindestens 35 Jahre Versicherungszeiten durch Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege nachweisen können. Kann man mindestens 33 Jahre vorweisen, gibt es einen verminderten Zuschlag.

Solidaritätszuschlag

Ab 2021 gilt müssen nur noch die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen den Solidaritätszuschlag zahlen. Für alle anderen Bürger entfällt er komplett.

Digitale Krankmeldung und elektronische Patientenakte (ePA)

Bis Ende 2022 sollen die „gelben Scheine“ komplett durch eine digitale Übermittlung ersetzt werden. Ab 2021 soll die Krankmeldung direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt werden. 2022 dann schließlich auch von der Krankenkasse an den Arbeitgeber. Den Grund der Arbeitsunfähigkeit erfährt dabei wie bisher nur die Krankenkasse.

Mit der elektronischen Patientenakte kann man ab jetzt auch Befunde, Medikamentenpläne oder Röntgenbilder digitalisieren. Diese kann man dann einzelnen Ärzten zur Verfügung stellen.

Steuererleichterung für Menschen mit Behinderungen

Bei einem Grad der Behinderung von 50 kann man ab diesem Jahr eine Pauschale von 1.140 in der Steuererklärung geltend machen. Bei einem Grad von 100 sind es 2.840 Euro.

Weitere Änderungen

  • Grundfreibetrag steigt auf 9.744 Euro
  • Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt auf 3.000 Euro pro Jahr
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bleiben bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei
  • Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist jetzt schon nach 12 Monaten möglich. Außerdem muss man bei der alten Kasse nicht mehr kündigen.
  • Lebensversicherungen müssen die Effektivkosten jetzt nach einheitlichen Kriterien angeben und sind so leichter miteinander vergleichbar
  • Einwegprodukte aus Kunststoff, für die es gute Alternativen gibt, sind ab 03. Juli 2021 in der EU verboten

Bild: gesrey / stock.adobe.com

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