Altersvorsorge für selbstständige Handwerker

Letzte Aktualisierung am 8. Juli 2024 von Alex Mroos

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Altersvorsorge ist nicht unbedingt spannend, aber für Selbstständige und Handwerker*innen besonders wichtig. Schließlich sind sie durch die körperliche Arbeit einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt und haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass sie irgendwann auf Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsminderungsrente angewiesen sind. Letztere richtet sich nach den gezahlten Beiträgen in die deutsche Rentenversicherung und ist damit eng mit der Altersvorsorge verbunden.

Zulassungspflichtige Berufe haben Rentenversicherungspflicht

Im Gegensatz zu den meisten anderen Selbstständigen haben zulassungspflichtige Handwerker*innen eine Rentenversicherungspflicht. Dazu zählen alle Berufsgruppen der Anlage A der Handwerksordnung. Die Versicherungspflicht endet 18 Jahre nach Eintritt. Anschließend kann man weiterhin einzahlen oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Ausgenommen von der Rentenversicherungspflicht sind Handwerker*innen aus Gewerben der Anlagen B1 und B2. Außerdem müssen Inhaber*innen von Kapitalgesellschaften keine Pflichtversicherungsbeiträge zahlen, wenn sie mindestens 50 Prozent des Stammkapitals halten.

Damit ist ein Teil der Altersvorsorge schon standardmäßig abgedeckt, besonders wenn man bis zur Rente durcharbeitet. Doch genau hier liegt das Problem: Handwerker*innen sind durch die körperliche Beanspruchung einem höheren Risiko ausgesetzt und ob man bis 67 durcharbeiten kann ist nicht garantiert. Manche Leute wollen aber auch gar nicht so lange arbeiten, auch wenn sie es eigentlich könnten. Auch das ist verständlich, aber gerade dann sollte man sich Gedanken um eine zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente machen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Egal ob pflichtversichert oder nicht: Auch Selbstständige können freiwillig in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Pro Monat darf man maximal 1246 Euro einzahlen.

Vorteile

  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
  • Anspruch auf Hinterbliebenenrente
  • Reha-Leistungen
  • Keine Abhängigkeit von privaten Versicherungen

Nachteile

  • Abhängig vom Rentenniveau
  • Auszahlung vor Renteneintritt nicht möglich

Rürup-Rente / Basisrente

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Alternative zur gesetzlichen Rente für Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind oder freiwillig einzahlen.

Rürup-Versicherte können jährlich bis zu maximal 25.046 Euro einzahlen. 50.092 Euro sind es bei Verheirateten/eingetragenen Lebenspartnern. 88 Prozent davon wirken sich auf die Steuerlast in der Einzahlungsphase aus und der Anteil steigt jährlich auf bis zu 100 Prozent im Jahr 2025. In der Einkommensteuererklärung werden sie als Sonderausgaben abgezogen.

Vorteile

  • Flexible Einzahlung von bis zu 25.046 € pro Jahr möglich
  • Nachgelagerte Besteuerung
  • Keine Sozialabgaben auf Rente
  • Vorsorge mit Aktienfonds möglich

Nachteile

  • Auszahlung vor Renteneintritt nicht möglich
  • Keine Einmalauszahlung
  • Rentenbeginn frühestens mit 62 Jahren möglich
  • Hinterbliebenenrente muss man zusätzlich vereinbaren
  • Kündigung nicht möglich

Die Rürup-Rente lohnt sich vor allem für Selbstständige mit hohen Einnahmen und einer hohen Steuerlast, denn man erreicht den maximalen Steuervorteil mit Einzahlungen von bis zu 24.305 Euro pro Jahr. Auch pflichtversicherte Handwerker*innen können profitieren und die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Rürup-Rente kombinieren.

Für junge Selbstständige lohnt sie sich jedoch weniger, da dort in der Regel keine hohen Einnahmen und auch keine hohen Steuern zu erwarten sind. Man sollte das Geld dann erstmal in die Firma investieren. Ist die Firma später größer und die Einnahmen hoch, kann man immer noch eine Rürup-Versicherung abschließen.

Ergänzende Altersvorsorge

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist vor allem bei Arbeitnehmer*innen bekannt, kann aber auch als Selbstständiger genutzt werden. Für Handwerker*innen lohnt sich die Riesterrente fast immer, denn sie sind auch bei Selbstständigkeit mindestens 18 Jahre lang bei der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt. Auch ohne Förderberechtigung darf man einen Riestervertrag abschließen, er lohnt sich dann jedoch weniger.

Wichtig ist bei der Auswahl des Vertrags vor allem der Blick auf Provisionen, Verwaltungskosten und andere Gebühren. Auch auf die jährliche Rendite sollte man schauen. Ist sie mit den eingerechneten Kosten geringer als die Inflation, ist ein Riestervertrag wahrscheinlich nicht die richtige Wahl. Erst recht nicht, wenn man aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgetreten ist und die staatliche Förderung nicht mehr nutzen kann.

Vorteile

  • 175 € staatlicher Zuschuss pro Jahr
  • Bis zu 300 Euro Zuschuss pro Kind
  • Beiträge lassen sich bis zu 2100 € pro Jahr von der Einkommensteuer absetzen (Sonderausgaben, Anlage AV)
  • Auch als Riester-Fondssparplan erhältlich

Nachteile

  • Wenig attraktiv für Selbstständige ohne Förderberechtigung
  • Wird auf die Grundsicherung angerechnet
  • Kosten bei Kündigung

Aktien und Anleihen

Auch Einzelaktien, Aktienfonds und Anleihen kann man für die Altersvorsorge verwenden. Man sollte sich jedoch nie komplett darauf verlassen. Außerdem sollte man darauf achten, ein gutes Verhältnis zwischen Rendite und Risiko zu finden. Einzelaktien sind immer mit dem größten Risiko verbunden, Aktienfonds sind breiter gestreut und je nach Streuung weniger Schwankungen ausgesetzt. Das geringste Risiko hat man mit Fonds für Staatsanleihen, die Renditen sind jedoch auch wesentlich geringer.

Will man sich möglichst wenig um die Anlagen kümmern und trotzdem die Kosten niedrig halten, empfehlen sich indexgebundene ETFs, zum Beispiel für den MSCI World. Bei diesen Anlageprodukten profitiert man von einer großen Streuung, ohne zusätzliche Kosten für aktive Fondsmanager.

Vorteile

  • Hohe Renditen möglich
  • Risiko beliebig wählbar, je nachdem ob Einzelaktien oder Aktienfonds
  • Auszahlung vor Rentenbeginn möglich (Kurse sollten jedoch gut sein)

Nachteile

  • Nicht als einzige Art der Altersvorsorge geeignet
  • Keine Steuervorteile 

Immobilien

Auch ein eigenes Haus oder eine Wohnung können für die Altersvorsorge verwendet werden. Durch günstige Bauzinsen kommt man relativ schnell an eine Immobilie und wenn das Geschäft gut läuft, kann man sie schnell abbezahlen. Handwerker*innen haben zusätzlich noch den Vorteil, dass sie bei bestimmten Arbeiten im Haus keine anderen Firmen holen müssen, sondern die Arbeit selbst erledigen können. Mit Eigenleistungen beim Hausbau kann man die Kosten senken. Das nennt man auch Muskelhypothek. Wie stark man Immobilien bei der Altersvorsorge gewichtet, sollte man immer vom Budget und dem politischen Rahmen abhängig machen.

Vorteile

  • Ist die Immobilie bis zur Rente abbezahlt, spart man sich viel Miete
  • Steuerfreier Verkauf, wenn sie durchgehend selbst genutzt wurde. Sonst nach 10 Jahren im Besitz steuerfrei
  • Handwerker*innen und Baufirmen können bestimmte Arbeiten selbst erledigen

Nachteile

  • Rendite bei Verkauf abhängig von der Pflege und Instandhaltung

Betriebsübergabe oder -verkauf

Auch den eigenen Betrieb kann man für die Altersvorsorge nutzen. Dafür gibt es viele Möglichkeiten: Die offensichtlichste Möglichkeit ist ein Verkauf des Betriebs, aber auch Pacht, Miete, Rente oder eine Schenkung unter Auflage sind möglich.

Genau wie bei Immobilien und Aktien sollte man sich nicht nur auf den Verkaufserlös oder den Erfolg des Nachfolgers verlassen. Die Einplanung des Betriebs in die Altersvorsorge ist aber als Ergänzung sehr wichtig. Mehr Infos dazu gibt es in unserem Artikel zur Betriebsübergabe.

Lohnt sich der Austritt aus der Pflichtversicherung?

Auch zulassungspflichtige Handwerksunternehmen können aus der Pflichtversicherung austreten. Das geht jedoch erst, wenn sie 18 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Der Austritt wirkt sich nicht auf die bisher gezahlten Beiträge aus, sie werden wie bisher als Rente ausgezahlt. Zwei Jahre nach der Befreiung verschwindet jedoch der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Den Austritt aus der Pflichtversicherung sollte man sich gut überlegen. Er kann sich für Unternehmer lohnen, die im Monat mehr als 1246 Euro übrig haben und damit die höheren Einzahlungsmöglichkeiten der Rürup-Rente ausnutzen wollen. Alternativ kann man den Betrag natürlich auch für jede andere Investition nutzen, zum Beispiel in das Unternehmen, Immobilien oder Aktien. In diesem Fall sollte man sich jedoch absolut sicher sein und gut informieren. Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sollten auf gar keinen Fall Spekulation zum Opfer fallen.

Zusammengefasst:

  • Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entfällt
  • Anspruch auf Reha-Leistungen entfällt
  • Anspruch auf Hinterbliebenenrente entfällt
  • Wegfallende Rente muss durch eigene Vorsorge ausgeglichen werden
  • Freiheit bei der Verwendung des Geldes

Muss man mit dem Renteneintritt aufhören zu arbeiten?

Nein, keine Sorge. Auch wenn Sie sich nur auf die gesetzliche Rente verlassen sollten, sind Sie nicht gezwungen, die Arbeit aufzugeben. Selbstständige können einfach weiterarbeiten und den Rentenantrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt stellen. Das führt dazu, dass Sie weiterhin Rentenpunkte sammeln und den Rentenanspruch erhöhen. Falls Sie freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert sein sollten, fällt auch dieser Beitrag weg.

Alternativ können Sie auch den Rentenantrag stellen und trotzdem weiterarbeiten. Dann erhalten Sie weiterhin Einkommen aus dem Unternehmen und zusätzlich die gesetzliche Rente. Das führt jedoch dazu, dass das zu versteuernde Einkommen steigt.

Welche Variante man wählt, hängt vor allem von der Besteuerung ab. Wenn Sie im Alter weiterhin arbeiten wollen, sollten Sie schon frühzeitig mit einem Steuerberater über die Details sprechen. Mehr Infos zum Thema finden Sie in unserem Beitrag zum Thema: Arbeiten trotz Ruhestand

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1 Kommentar zu „Altersvorsorge für selbstständige Handwerker“

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