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Ein Keller steht unter Wasser.

Keller unter Wasser – was kann man tun?

Letzte Aktualisierung am 15. Mai 2023 von Mika Lehmann

Bei einem Starkregenereignis, Hochwasser nach einer Schneeschmelze oder einem Rohrbruch kann es vorkommen, dass ein Keller mit Wasser vollläuft. Ist dies passiert, so müssen Sie als Hausbesitzer oder Mieter einige Dinge beachten, um die Schäden gering zu halten. Hier finden Sie einige wertvolle Tipps für den Fall der Fälle.

Maßnahmen zur Vorsorge

Sollten sich Starkregen oder Hochwasser bereits ankündigen, bleibt häufig nicht viel Zeit. Dementsprechend wichtig ist es Maßnahmen zur Vorsorge zu treffen – Vor allem, dann wenn man in einem Hochwasser-Risikogebiet lebt. Auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gibt dieses Hinweise zur Vorsorge bei möglichen Hochwassern:

  • Haus vorbereiten: Sandsäcke, Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon besorgen
  • Gefährliche Stoffe oder Chemikalien außer Reichweite des Wassers bringen
  • Wertvolle Möbel und Elektrogeräte in oberen Geschossen unterbringen. Keller nach Möglichkeit ausräumen
  • Heizöltank vor Auftrieb durch Wasser schützen: Zum Beispiel an der Wand befestigen oder mit Ballast beschweren
  • Vorsorgemaßnahmen treffen:
    • Lebensmittel und Trinkwasser sicher lagern
    • batteriebetriebenes Radio besorgen
    • Taschenlampe bereitlegen
    • Campingkocher und -toilette besorgen

Zusätzlich rät das BBK sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wie man Kranke oder Hilfebedürftige sowie gegebenenfalls Haustiere in einer Gefahrensituation versorgen und evakuieren kann.

Ein weiterer Hinweis bezieht sich auf die Absprache mit Nachbarn für Fälle, in denen Telefon und Mobilfunk nicht mehr funktionieren. Hier empfiehlt das BBK Not- und Gefahrenzeichen sowie eine Rollenverteilung für den Notfall auszumachen.

Verhalten während des Notfalls

Droht ein Hochwasser in Ihrer Region, ist schnelles Handeln gefragt. Um zu verhindern, dass extrem viel Wasser in den Keller gelangt, sollten Sie laut BBK die Rückstauklappen des Keller überprüfen und Fenster sowie Türen abdichten. Zusätzlich sollten Sie elektrische Geräte und Heizungen in von Wasser bedrohten Räumen abschalten. Um die Stromschlaggefahr zu minimieren ist es auch ratsam den Hauptstromschalter des Hauses generell abzuschalten.

Steht das Wasser bereits im Keller, weil es durch Türen, Fenster, die Abflüsse oder sogar Wände und Bodenplatten eindringt, so ist die erste Regel wie bei jedem Fall der Selbstschutz. Generell sollten Sie sich bei Hochwasser keinesfalls im Keller aufhalten, denn das kann lebensgefährlich sein. Bringen Sie sich und Ihre Liebsten vor den Wassermassen in Sicherheit, bis abzusehen ist, dass von dem Wasser keine weiteren Gefahren ausgehen.

Grundsätzlich sollten Sie anderen natürlich Hilfe leisten, sofern das möglich ist. Bringen Sie sich dabei aber nicht selbst in Gefahr. Das BBK rät außerdem ausdrücklich dazu Anweisungen und Absperrungen von Einsatzkräften zu beachten.

Schäden dokumentieren

Ist die akute Gefahrensituation vorüber, sollten Sie die entstandenen Schäden mit Fotografien und Messungen dokumentieren. So können Sie nicht nur Schadensersatz bei der Versicherung besser einfordern, auch notwendige Reparaturen und Aufräumarbeiten können von diesen Informationen profitieren. Achten Sie bei der Dokumentation der Schäden auch auf Gefahrenquellen wie austretendes Heizöl oder Fäkalien. Stellen Sie diese fest, verständigen Sie unverzüglich die Feuerwehr. Auf keinen Fall sollten Sie noch während des Hochwasserereignisses mit dem Abpumpen beginnen. Das im Haus befindliche Wasser übt einen Gegendruck zu dem Wasser im Außenbereich aus und schützt so Ihre Wände vor weiteren mechanischen Belastungen.

Kontaktieren Sie Ihre Versicherung so früh wie möglich, beschreiben Sie die Schäden und sprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrer Kontaktperson ab. Durch verfrühte oder falsche Aufräumaktionen könnten sonst Schäden entstehen, welche die Versicherung nicht bezahlt.

Aufräumarbeiten nach dem Notfall

Ist das Wasser abgeflossen, so muss das im Keller befindliche Wasser entfernt werden. Hierbei können neben Pumpen auch Eimer und Putzlappen zum Einsatz kommen. Sollte Schlamm verblieben sein, müssen Sie diesen noch im feuchten Zustand entfernen oder abspülen, da getrockneter Schlamm sehr hartnäckig ist. Informieren Sie sich, bevor Sie die Feuerwehr zum Abpumpen rufen, über eventuell dabei für Sie entstehende Kosten und ob Ihre Versicherung für diese aufkommt. Die Regelungen hierzu sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Ist das Wasser entfernt, sollten Sie eine Schadensliste erstellen und die Schäden mit Fotografien und Zeugen dokumentieren. Dann können die Aufräumarbeiten beginnen. Beschädigte Möbel müssen, wenn sie nicht repariert werden können, gesondert entsorgt werden. Elektrogeräte sollten Sie von einem Fachbetrieb warten lassen, bevor Sie diese wieder in Betrieb nehmen, da sonst Kurzschlüsse die Folge sein können. Auch der eventuell im Keller befindliche Sicherungskasten muss überprüft werden, bevor Sie wieder den Strom anschalten.

Um weitere Feuchtigkeitsschäden am Gebäude zu verhindern, ist eine Trocknung nötig. Hierzu kommen Radiatoren und Ventilatoren zum Einsatz. Fachbetriebe können Sie hier unterstützen. Beschädigte Tapeten und Bodenbeläge müssen meistens entfernt und ersetzt werden. Durch die Bodenplatte eindringender Schlamm oder große Risse können Hinweise auf Beschädigungen an der Statik liefern. Auch hier ist es wichtig, engen Kontakt mit Ihrer Versicherung zu halten und im Zweifelsfall einen Gutachter hinzuziehen. Auf blauarbeit.de können Sie Kontakt mit zahlreichen HandwerkerInnen aufnehmen, die Ihnen gerne mit Rat und Tat bei der Entfernung der Schäden und der Wiederherstellung Ihres Kellers zur Seite stehen.

Welche Versicherung kommt für Schäden auf?

Bei Wasserschäden kommt es vor allem darauf an, was beschädigt wurde. Schäden an der Bausubstanz, an Tapeten oder Bodenbelägen fallen in den Bereich der Gebäudeversicherung, während Einrichtungsgegenstände wie Haushaltsmaschinen, Computer oder Möbel zur Hausratsversicherung zählen. In beiden Fällen sind Schäden durch Hochwasser häufig nicht in den Standardtarifen enthalten, sondern müssen durch eine Elementarversicherung einbezogen werden. Diese sichert nicht nur gegen Überflutungen, sondern auch gegen Schäden durch Wind, Blitzschlag oder Waldbrände ab und ist in der heutigen Zeit der Extremwetterereignisse eine wichtige Zusatzversicherung. In höherwertigen Tarifen ist die Elementarversicherung meistens inkludiert. Sollten Schäden durch Fehlverhalten oder die Unterlassung der Sorgfaltspflicht entstehen, so ist dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung.

Bei MieterInnen kommt der/die VermieterIn für alle Schäden in Gemeinschaftsräumen und an der Bausubstanz auf, während der Hausrat des/der MieterIn in den Räumen durch die Hausratversicherung abgedeckt wird.

Wichtiges für MieterInnen

Sind Sie als MieterIn von einem Wasserschaden durch Wasser im Keller betroffen, so müssen Sie einige Dinge beachten, um Ihre vollen Schadensersatzansprüche zu haben. Auch Sie sollten unter Beachtung des Selbstschutzes Schäden während und nach dem Ereignis dokumentieren. Diese melden Sie nicht nur Ihrer Versicherung, sondern auch Ihrem/Ihrer VermieterIn, damit dieser alle notwendigen Schritte unternehmen kann. Kommen Sie Ihrer eigenen Sorgfaltspflicht nach und dokumentieren Sie Verletzungen der Sorgfaltspflicht durch VermieterInnen, etwa durch Kopien von Schreiben zu schadhaften Kellerfenstern oder überlaufenden Dachrinnen. So können Sie Ihr Recht durchsetzen.

Sollten Wasserschäden Ihre Wohnung mindern oder das Betreten verhindern, so können Sie Mietminderung prüfen. Durch eine Mietzahlung unter Vorbehalt kann diese auch rückwirkend geltend gemacht werden. Daneben können Sie, wenn der/die VermieterIn nicht seiner/ihrer Pflicht zur Behebung von Wasserschäden nachkommt, selbst tätig werden. Informieren Sie ihn/sie nochmals ausdrücklich und nachweisbar über die Schäden und setzen Sie eine Frist zur Beseitigung. Ein Schreiben mit Rückantwortschein und entsprechenden Zeugen genügt hierfür. Sollte der/die VermieterIn nicht fristgerecht tätig werden, so können Sie eine Ersatzvornahme durchführen, also die Schäden durch eine Fachfirma beseitigen lassen und dem/der VermieterIn die Kosten für diese Arbeiten in Rechnung stellen. Hinweise zur Formulierung der Schreiben, zu Fristen und allen anderen Aspekten dieses Mietrechts gibt Ihnen Ihr Mieterschutzbund oder ein/e Anwalt/Anwältin.

 Bild: Special View / stock.adobe.com

 

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